Artikel-Informationen
erstellt am:
20.12.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.12.2024
Das Landgericht Bückeburg ist Aufsichtsbehörde für die im hiesigen Bezirk registrierten Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und zudem zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Neuregistrierung (§ 19 RDG i.V.m. § 32 Zust-VO Justiz Niedersachsen) bis zum 31.12.2024.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 10. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 64) wurde die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen mit Wirkung vom 1. Januar 2025 bei dem Bundesamt für Justiz (BfJ) zentralisiert.
Wer aufgrund besonderer Sachkunde außergerichtliche Inkassodienstleistungen, Rentenberatung oder Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Dies ist das sogenannte Rechtsdienstleistungsregister.
Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Plattform der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen.
Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen oder Antragsformulare.
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erstellt am:
20.12.2022
zuletzt aktualisiert am:
18.12.2024