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Aufsicht und Neuregistrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)

Das Landgericht Bückeburg ist Aufsichtsbehörde für die im hiesigen Bezirk registrierten Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und zudem zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Neuregistrierung (§ 19 RDG i.V.m. § 32 Zust-VO Justiz Niedersachsen).

Wer aufgrund besonderer Sachkunde außergerichtliche Inkassodienstleistungen, Rentenberatung oder Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen will, muss sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Dies ist das sogenannte Rechtsdienstleistungsregister.
Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Plattform der Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen.
Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen oder Antragsformulare.

Der Antrag auf Neuregistrierung kann auch ONLINE gest
ellt werden.



Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2022
zuletzt aktualisiert am:
21.12.2022

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