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Informationen zum Datenschutz

Landgericht Bückeburg

-Die Präsidentin-


Mit den nachfolgenden Informationen erhalten Sie einen Überblick über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landgericht Bückeburg im Rahmen der

Justizverwaltung (A), in Rechtssachen (B) und Ihre Rechte nach dem Datenschutzrecht.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Bitte geben Sie die Informationen auch den vertretungsberechtigten Personen weiter.

Justizverwaltung (A)


A.1. Justizverwaltung betrifft:

Haushalt, Ausstattung und Räumlichkeiten, einschließlich Hausrecht und Gebäudesicherheit, Personal (Beamte, Richter, Beschäftigte, Referendare, Praktikanten), Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, interne Organisation, Dienstaufsicht über den Geschäftsbereich, Gesetzgebungsangelegenheiten, Presse, Amtshaftung und Schadensangelegenheiten.


A.2. Verantwortliche Stelle ist

Die Präsidentin des Landgerichts Bückeburg

Herminenstraße 30

31675 Bückeburg Telefon: 05722/ 290 - 0

E-Mail: lgbbg-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de


A.3. Datenschutzbeauftragter

ist Herr Richter am Amtsgericht Dr. von Behren,

erreichbar unter: Tel.: 05722/ 290 - 0

E-mail: agbbg-datenschutzbeauftragte@justiz.niedersachsen.de


Die vertrauliche Bearbeitung Ihrer Anfragen und Eingaben ist gewährleistet.


A.4. Welche Daten werden verarbeitet

Es werden personenbezogene Daten verarbeitet, die dem Landgericht im Rahmen seiner hoheitlichen Tätigkeit von Ihnen oder Dritten mitgeteilt werden oder die das Landgericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Erfüllung seiner Aufgaben selbst oder durch einen Beauftragten verarbeitet.

Das können sein:

a) Name, Vorname, Geburtsname, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum und -ort‚ Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Legitimationsdaten, Kontodaten, die von Ihnen in einer Bewerbung angegebenen weiteren personenbezogenen Daten zu Zwecken der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes Gesundheitsdaten von Beschäftigten.

b) Die zur Ausführung der Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes erforderlichen Daten werden durch einen beauftragten Dienstleister verarbeitet.


A.5. Zweck der Verarbeitung

Für die Abwicklung der jeweiligen Verfahren und Verwaltung, insbesondere des Schriftverkehrs und der Terminplanung, sowie zum Zweck der Dokumentation und der weiteren Verwendung zur Sicherung einer einheitlichen Verwaltungstätigkeit, werden die personenbezogene Daten, unter Beachtung der Bestimmungen Daten-schutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) verarbeitet.


A.6. Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 3 NDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), c), e) und f) DS-GVO:

Soweit Sie die Daten eigenständig, etwa im Zusammenhang mit einem Antrag oder einer Bewerbung, mitgeteilt haben, haben Sie in die Verarbeitung eingewilligt, und die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung ist auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor dem 25. Mai 2018 dem Landgericht gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

Im Übrigen ist die Verarbeitung Ihrer Daten zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, denen das Landgericht unterliegt, zur Wahrnehmung derjenigen Aufgaben erforderlich, die im öffentlichen Interesse erfüllt werden, und im Rahmen der Ausübung der hoheitlichen Gewalt erforderlich.

Soweit erforderlich, werden die Daten über die eigentliche Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen, zur Prüfung und Optimierung unserer Verfahren und zur Personalentwicklung verarbeitet. Dazu werden Ihre Daten zum Teil auch automatisch ausgewertet, mit dem Ziel bestimmte Aspekte zu bewerten (Profiling). Darüber hinaus dient die Verarbeitung der Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, der Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Betriebs, der Verhinderung von Straftaten, die Videoüberwachungen und Zutrittskontrollen zur Wahrung des Hausrechts und zur Gebäude- und Anlagensicherheit.

Für die Mitarbeiter des Landgerichts erfolgt die Zeiterfassung nach Maßgabe der bestehenden Dienstvereinbarungen; gleiches gilt für die erlaubte Überwachung der Internetnutzung. Gesundheitsdaten können nur unter besonderen Voraussetzungen verarbeitet werden (Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DS-GVO) und unterliegen einem besonderen Schutz.


A.7. Zugriff auf Ihre Daten

Innerhalb des Landgerichts können nur diejenigen Personen auf Ihre Daten zugreifen, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten verarbeiten, wenn diese das Dienstgeheimnis und die datenschutzrechtlichen Weisungen wahren. Dies sind im Wesentlichen die Auftragnehmer im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes sowie die auf gesetzlicher Grundlage am Verfahren zu beteiligenden Behörden und Stellen.

Die Mitarbeiter des Landgerichts sind zur Verschwiegenheit über alle personenbezogenen Tatsachen und Wertungen gesetzlich verpflichtet. Die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Landgerichts setzt eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. Beteiligung der Beschäftigtenvertretung) oder Ihre Einwilligung – etwa im Rahmen einer Bewerbung – voraus. Die von uns beauftragten Dritten sind gleichermaßen verpflichtet, das Dienstgeheimnis zu wahren und die Vorgaben der DS-GVO und der Datenschutzgesetze zu garantieren.


A.8. Übermittlung von Daten an ein Drittland

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) oder eine internationale Organisation erfolgt nur, soweit Sie eingewilligt haben oder im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form der gesetzlich erlaubten Rechtshilfe.


A.9. Dauer der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, wie es für die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben und gesetzlichen Verpflichtungen notwendig ist. Sind die Daten für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsbestimmungen regelmäßig gelöscht, soweit die Speicherung einzelner Daten nicht nach Maßgabe gesetzlicher Vorschriften zu archivieren oder aus anderen gesetzlichen, etwa wissenschaftlichen – Gründen aufzubewahren sind oder zur Beweissicherung, der Sicherstellung einer einheitlichen Entscheidungsfindung oder der Bearbeitung künftiger Verfahren dienen.


A.10. Datenschutzrechte

Sie haben das Recht

  • gemäß Art. 15 DS-GVO, §§ 45, 57 BDSG Auskunft über die vom Landgericht Bückeburg verarbeiteten Sie betreffenden Daten zu verlangen, 
  • gemäß Art. 16-18 DS-GVO, §§ 45, 58 BDSG die Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen oder der Verarbei-tung zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO), 
  • gemäß Art. 20 DS-GVO die Übertragbarkeit Ihrer Daten zu verlangen, 
  • gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Beim Löschungsrecht ergeben sich Einschränkungen, soweit die Verarbeitung der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dient (Art. 17 Abs. 3 DS-GVO, § 51 Nds. DSG.). Im Übrigen können sich Einschränkungen der vorbezeichneten Rechte aus den im Einklang mit der DS-GVO erlassenen Verfahrensvorschriften ergeben.


Rechtssachen (B)

Wie die niedersächsische Justiz Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung)


Die niedersächsische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.
Die Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Justiz mit Ausnahme der Strafsachen.
  • Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht),
  • http://www.nds-voris.de/ (Landesrecht Niedersachsen) und
  • http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils ge-tenden Fassung abrufen.

B.1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Die verantwortliche Stelle:

Landgericht Bückeburg

vertreten durch die Präsidentin des Landgerichts

Herminenstraße 31

31675 Bückeburg

Tel.: 05722/ 290 - 170

Gegenüber der verantwortlichen Stelle können Sie sämtliche Ihrer - insbesondere unter Punkt 9 und 10 beschriebenen - Rechte geltend machen.


B.2. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir und aus welcher Quelle stammen diese?

Die Justiz verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die entweder im Antragsverfahren oder im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes von Ihnen oder von Dritten (z.B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, Kreditinstituten, sonstigen Personen, Behörden etc.) mitgeteilt werden. Zudem werden personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnissen, Grundbüchern, Handels- und Vereinsregistern) zulässigerweise gewonnen oder von anderen Behörden/Institutionen übermittelt werden, verarbeitet.

Datenkategorien personenbezogener Daten können z.B. sein:

  • Name, Firma oder sonstige Geschäftsbezeichnung
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Legitimationsdaten (z.B. Ausweisdaten)
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer, Fax usw.)
  • Bankverbindungen
  • IT-Nutzungsdaten (z.B. Verbindungdaten, Log-Daten, Kennungen)

Darüber hinaus können - je nach Rechtsgebiet und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung - auch alle übrigen personenbezogenen Daten (sämtliche Informationen zu Ihrer persönlichen, beruflichen, familiären und finanziellen Situation) erfasst werden, sofern diese zur Bearbeitung des jeweiligen Vorgangs/Verfahrens notwendig sind.


B.3. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund welcher Rechtslage?

Sämtliche Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Justiz verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO und der jeweiligen Rechtsgrundlagen verarbeitet, aber nur, soweit dies im Rahmen unserer recht-sprechenden und sonstigen justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Daneben gelten die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen.

Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde.

Der Zweck der Datenverarbeitung ist an die jeweilige Rechtsprechungsaufgabe gebunden; hier die Durchführung eines Verfahrens unter der im An-schreiben genannten Geschäftsnummer.


B.4. Wer bekommt Ihre Daten (Empfänger)?

Wir legen Ihre personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn uns Sie Ihre eine Einwilligung erteilt haben. Als Empfänger kommen dabei - je nach Sachgebiet und im Einzelfall - beispielsweise in Betracht:

Innerhalb der Justiz Außerhalb der Justiz


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nds. Justiz (Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher etc.)


Verfahrensbeteiligte (Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gutachterinnen und Gutachter etc.)
Andere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Vollzugsbehörden

Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung (Zentrale Vollstreckungsstelle)

IT-Personal des Zentralen IT-Betriebs der nds. Justiz

Andere Behörden:

- Bundesbehörden

- Ausländer-und Sicherheitsbehörden (Polizei)

Öffentliche Stellen und Institutionen

Kommunen, Agenturen für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, Finanzämter etc.

Kreditinstitute/Banken

IT. Niedersachsen, sonstige IT-Dienstleister

Sonstige Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind


B.5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland (Länder außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes) oder eine internationale Organisation übermittelt, haben Sie das Recht, über die dortigen Empfänger sowie die Grundlage der Übermittlung (Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses nach Artikel 45 DSGVO; Vorhandensein geeigneter Garantien nach Artikel 46 DSGVO oder in Sonderfällen nach Artikel 49 DSGVO) unterrichtet zu werden. Die verantwortliche Stelle stellt Ihnen auf Antrag eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.


B.6. Wie lange werden Ihre Daten aufbewahrt?

Für die Aufbewahrung der Verfahrensdaten der Justiz (sämtliche Bestandteile oder Anlagen der Papierakte) gelten - je nach Sach- und Rechtsgebiet - die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit (kurz: Aufbewahrungsbestimmungen).

Die Aufbewahrungsbestimmungen beinhalten Fristen von 6 Monaten bis hin zu 120 Jahren. In einigen Fällen bedarf es „keiner“, in anderen einer „dauernden“ Aufbewahrung.

Die konkrete Aufbewahrungsfrist für dieses Verfahren entnehmen Sie bitte den Aufbewahrungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.


B.7. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind. Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.


B.8. Inwieweit findet eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich „Profiling“ statt?

Zur Wahrnehmung unserer gesetzlichen Aufgaben nutzen wir (grundsätzlich) keine Verfahren einer vollautomatisierten Entscheidungsfindung.

Zu einer Form der automatisierten Verarbeitung zählt auch das sog. Profiling, das bestimmte personenbezogene Daten (z.B. bezüglich Arbeitsleistung, Gesundheit, Verhalten) auswertet, analysiert oder vorhersagt. In der Justiz findet kein Profiling statt.


B.9. Welche Datenschutzrechte haben Sie gegenüber der niedersächsischen Justiz?

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber uns – der unter Ziffer 1. benannten verantwortlichen Stelle – geltend machen können:

  • Recht auf Auskunft:

Sie haben das Recht Auskunft darüber zu verlangen, ob wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (z.B. Verarbeitungszwecke, Herkunft, Empfänger, Dauer der Datenspeicherung etc.).

  • Recht auf Berichtigung:

Bei Unrichtigkeit bzw. Unvollständigkeit der personenbezogenen Daten haben Sie das Recht, die Berichtigung bzw. Vervollständigung zu verlangen.

  • Recht auf Löschung:

Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, insbesondere dann, wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder Sie die dazu erteilte Einwilligung widerrufen haben.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

In bestimmten Fällen haben Sie die Möglichkeit, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Beispielsweise wenn wir Ihre Daten nicht mehr länger, Sie diese jedoch zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen noch benötigen oder Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und nicht feststeht, ob die Gründe der Justiz für die Datenverarbeitung gegenüber Ihren Interessen überwiegen.

  • Widerruf der Einwilligung:

Haben Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegeben, können Sie die Einwilligung jederzeit wider-rufen. Der Widerruf wirkt dabei erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

Die vorgenannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnungen, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können.


B.10. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO

Sie haben grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, dürfen wir Ihre Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung anhalten, beispielsweise gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere besondere gesetzliche Regelungen.

Der Widerspruch ist an die unter Ziffer B.1. benannte verantwortliche Stelle zu richten.


B.11. Ihr Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Gerichte unterliegen für die im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen nicht der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde, insoweit besteht kein Recht auf Beschwerde. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, den ordentlichen Rechtsweg (mittels Einreichung einer Klage) zu bestreiten.

Schmuckgrafik (zum Thema Datenschutz) Bildrechte: Andreas Breitling

Datenschutz

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
29.10.2020

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