Zuständigkeit
Aufgaben des Landgerichts
Das Landgericht Bückeburg ist Teil der sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu der nach dem Gerichtsverfassungsgesetz die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof gehören. Vor den ordentlichen Gerichten werden bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten (Zivilsachen) und Strafsachen verhandelt.
Zivilsachen
Das Landgericht entscheidet in erster Instanz über alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. Das betrifft vor allem Verfahren, deren Streitwert mehr als 5.000 € beträgt. In zweiter Instanz ist das Landgericht für alle Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile oder Beschlüsse der Amtsgerichte zuständig. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal (zum Niedersächsischen Landesjustizportal, Übersicht zur Zivilgerichtsbarkeit). .
Strafsachen
Das Landgericht entscheidet in Strafsachen, bei denen eine höhere Freiheitsstrafe als 4 Jahre, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und/oder eine Sicherungsverwahrung zu erwarten ist, sowie bei besonderes schweren Delikten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie ebenfalls im Landesjustizportal (zum Niedersächsischen Landesjustizportal, Übersicht zur Strafgerichtsbarkeit).
Zuständigkeiten
Das Landgericht Bückeburg ist, neben den weiteren im Oberlandesgerichtsbezirk Celle gelegenen Landgerichten Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden eins von insgesamt 11 Landgerichten in Niedersachsen.
Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Bückeburg erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Schaumburg.
Welches der drei im Landgerichtsbezirk befindlichen Amtsgerichte für welchen Ort zuständig ist, kann aus der alphabetischen Ortsliste entnommen werden, (zur alphabetischen Ortsliste) entnommen werden.
Weitere Hinweise zur örtlichen Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte dem Orts- und Gerichtsverzeichnis, (zum Justizportal des Bundes und der Länder, Orts- und Gerichtsverzeichnis).
Die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts ist gegeben für:
- Berufungen in Zivilsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
- Beschwerden in Zivilsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
- Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
- Zivilsachen in I. Instanz (soweit die Voraussetzungen vorliegen, s.o.)
- Strafsachen in I. Instanz (soweit die Voraussetzungen vorliegen, s.o.)
- Berufungen in Strafsachen gegen Urteile der Amtsgerichte
- Beschwerden in Strafsachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte
Weitere Informationen zum Verfahrensrecht, den Zuständigkeitsregeln und dem Instanzenzug finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal, (zur Startseite des Niedersächsischen Landesjustizportals).
Apostillen und Legalisationen
Das Landgericht Bückeburg ist zuständig für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen für
- notarielle Urkunden der Notare des Landgerichtsbezirks Bückeburg
- gerichtliche Urkunden der Amtsgerichte des Bezirks (Bückeburg, Rinteln und Stadthagen)
Die Erteilung der Apostillen und Vorbeglaubigungen kostet pro Urkunde 25,00 €.
Telefon Ansprechpartner: 05722/ 290 - 121