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Ansprechpartner

Wichtige Hinweise

Auch wenn Sie die direkte Durchwahl des Richters/ der Richterin oder des Rechtspflegers/ der Rechtspflegerin haben, sollten alle fallbezogenen Anrufe immer zunächst bei der jeweils zuständigen Serviceeinheit erfolgen!

in der Regel ist eine telefonische Auskunft ohne die Akte nicht möglich.

Sollten Sie eine allgemeine Fragen haben oder das Aktenzeichen nicht kennen, wenden Sie sich bitte an die Telefonzentrale unter 05722/ 290 - 0.


Die für Sie zuständige Serviceeinheit in Zivilsachen ermitteln Sie über die Geschäftsnummer (das Aktenzeichen).

Es ist immer wie aus der nebenstehenden Grafik zu entnehmen aufgebaut.

Entscheidend für die Bestimmung des zuständigen Ansprechpartners ist die jeweilige Endziffer, d.h. die letzte Ziffer der fortlaufenden Nummer.

Beispiel:

Geschäftszeichen: 1 O 1239/18 – die Durchwahl lautet: -207

Zivilsachen:


Serviceeinheit für:

Ordnungs-
kennzeichen

Endziffern

Telefondurchwahl:
05722/ 290 -

Zivilsachen

O, OH, S, T

3, 7

135 - FAX: 390

Zivilsachen

O, OH, S, T

4, 5, 6 (Kosten 3-10)

137 - FAX: 390

Zivilsachen

O, OH, S, T

1, 2 (Kosten 1-2)

139 - FAX: 390

Zivilsachen

O, OH, S, T

8, 9, 0

207 - FAX: 390

Schmuckgrafik (zum Thema Ansprechpartner) Bildrechte: MJ

Strafsachen:

Telefondurchwahl:

05722/ 290 - 129 oder

05722/ 290 - 130

FAX: 05722/ 290 - 223

Verwaltung:

Bereich

Telefondurchwahl:
05722/ 290 -

Vorzimmer der Präsidentin

121 - FAX: 208

Geschäftsleitung

123 - FAX: 208

Allgemeine Verwaltung

124 - FAX: 208


Schmuckgrafik (zum Thema Ansprechpartner) Bildrechte: Pixabay
Aufbau eines Aktenzeichens in Zivilsachen  
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