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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat November 2016

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg

im Monat November 2016

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 03.11.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Michael K. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 11.08.2016 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2015 in Hespe/Seggebruch mit einem Kleinkraftrad gefahren zu sein, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen.

Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 503 Js 553/16 (44/16).

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 08.11.2016

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Ewald S. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 12.04.2016 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2015 in Rinteln mit einem führerscheinpflichtigen Mofa gefahren zu sein, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Zudem soll er einen Blutalkoholwert von 1,19 Promille gehabt haben.

Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 6653/15 (19/16)>.

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Arnold D. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 14.04.2016 wegen Leistungserschleichung in 7 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, zwischen November 2014 und Mai 2015 jeweils ohne gültigen Fahrschein mit Zügen der Deutschen Bahn gefahren zu sein.

Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 1252/15 (33/16)>.

13.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marcus S. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 20.04.2016 wegen Steuerhinterziehung in 7 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 28 € verurteilt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in seinen Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen für 2008 bis 2012 nicht alle steuerpflichtigen Umsätze und Gewinne angegeben zu haben.

Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 407 Js 2310/15 (23/16)>.

IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 15.11.2016

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Kai-Uwe S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13.05.2016 wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2013 in Pollhagen bei dem Versuch, ein störrisches Pferd auf einen Anhänger zu verbringen, ca. 10 Minuten lang so heftig mit einem Holzknüppel auf die Kruppe des Pferdes geschlagen zu haben, bis der Knüppel zerbrach.

Es sind fünf Zeugen geladen <4 Ns 204 Js 154/14 (37/16)>.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 17.11.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Jonas N. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 15.02.2016 wegen eines Verstoßes gegen das Nds. Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 01.08.2015 in Bad Nenndorf auf dem Weg zur Gegendemonstration gegen den so genannten Trauermarsch ein Einhandmesser bei sich geführt zu haben.

Es ist ein Zeuge geladen < 4 Ns 407 Js 6021/15 (22/16) >.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 22.11.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Thomas N. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 29.02.2016 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.08.2015 in Bad Nenndorf auf dem Weg zum so genannten Trauermarsch zu einem Polizeibeamten, der ihn von der befahrenen Straße in Richtung des Fahrbahnrandes bewegen wollte, gesagt zu haben, „pass auf oder ich knüppel dich nieder“.

Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 8343/15 (25/16)>.

Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2016

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