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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Mai 2020


I. Große Jugendkammer

Donnerstag, 07.05.2020

9:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 07.05. und 14.05., jeweils 9:00 Uhr, am 28.05. um 13:00 Uhr sowie am 04.06. und 19.06.2020, jeweils 9:00 Uhr.

Strafverfahren gegen Stephan S.: Dem Angeklagten werden insgesamt 12 Straftaten zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, in sechs Fällen sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren (Kind) vorgenommen zu haben bzw. von einer solchen Person an sich hat vornehmen zu lassen, wobei er als Person über 18 Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzogen oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen hat und an sich hat vornehmen lassen, sowie in vier Fällen ein Kind dazu bestimmt zu haben, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen und von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wobei die betroffenen Kinder leibliche Abkömmlinge einer Person sind, mit der er in eheähnlicher Gemeinschaft lebte. Ihm wird weiter vorgeworfen, auf ein Kind durch Zugänglichmachung pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie und durch entsprechende Reden eingewirkt sowie eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, hergestellt zu haben.

Es sind vier Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 406 Js 10159/19 (5/20) -




VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 07.05.2020

13:30 Uhr


Strafverfahren gegen Benedikt R.: Das Amtsgericht Rinteln verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in vier Fällen sowie wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtreitstrafe von einem Jahr.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zu nicht näher feststellbaren Zeitpunkten zwischen dem 23.03.2019 und dem 24.03.2019, dem 29.03.2019 und dem 31.03.2019, dem 12.04.2019 und dem 16.04.2019 sowie am 26.04.2019 auf dem Gelände des Erholungsgebietes Doktorsee in Rinteln jeweils zwei in dortigen Sanitärgebäuden befindliche Münzautomaten zur Aktivierung der Duschen mit einem Schraubenzieher aufgebrochen zu haben, wodurch jeweils ein Schaden von ca. 10,00 € an den Automaten entstand, und zugleich jeweils mindestens 20,00 € pro Tat erbeutet zu haben, um sie für sich zu behalten, ohne einen Anspruch auf das Geld zu haben. Ihm wird weiter zur Last gelegt, am 24.04.2019 gegen 18:05 Uhr im Aldi-Markt Große Tonkuhle 3 in Rinteln zwei Flaschen Müller-Milch zu einem Gesamtpreis von 1,70 € sowie eine Packung Leberkäse zu einem Preis von 1,99 € an sich genommen und an der Kasse wie beabsichtigt nicht bezahlt zu haben, um die Waren für sich zu behalten und zu verzehren, wobei er bei der Tat ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von etwa 7 cm griffbereit in seiner linken Hosentasche mit sich führte.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 4 Ns 202 Js 5910/19 (60/19) -



I. Große Strafkammer

Montag, 11.05.2020

9:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 20.05. und 22.05., jeweils 9:00 Uhr, am 25.05. um 14:00 Uhr sowie am 02.06.2020 um 8:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Gordon A. und Stephan P.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 14.11.2019 gemeinschaftlich handelnd in den Räumlichkeiten eines Hauses in Auetal Marihuana in nicht geringer Menge (ca. 4,900 g) angebaut zu haben, um es später in Gewinnerzielungsabsicht zu veräußern, wobei sie in dem Haus Waffen bzw. verbotene Gegenstände mit sich führten.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 KLs 303 Js 7352/19 (6/20) -




III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 12.05.2020

9:30 Uhr


Strafverfahren gegen Dieter Albert K.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 13 €. Die Einziehung des durch die Tat erlangten Betrages in Höhe von 300,00 € wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, aufgrund seiner unzutreffenden Behauptung, für den Zeugen B. einen gebrauchten Aufsitzrasenmäher für 300,00 € zu erwerben, den entsprechenden Betrag vom Zeugen B. erhalten zu haben und tatplangemäß nicht für den Erwerb des Aufsitzrasenmähers verwendet, sondern für sich selbst verbraucht zu haben.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 Ns 506 Js 7476/18 (43/19) -




I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 13.05.2020

9:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 15.05.2020, 9:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Tobias M.: Das Amtsgericht Rinteln verurteilte den Angeklagten wegen verschiedener im Zeitraum vom 11.04.2019 bis zum 16.07.2019 in Rinteln und Exten begangener Taten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls mit Waffen, des Diebstahls mit Waffen in fünf Fällen, davon in einem Fall als Versuch, des Diebstahls in sechs Fällen sowie der Nötigung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei Begehung der Taten stand der Angeklagte zum Teil unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.

Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 40 Ns 305 Js 6364/19 (5/19) -




VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 28.05.2020

9:00 Uhr


Strafverfahren Ingo-Erik F.: Das Amtsgericht Rinteln verurteilte den Angeklagten wegen der unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, marihuanahaltiges Pflanzenmaterial angebaut und geerntet zu haben, um dieses zur Eigenbehandlung seiner bipolaren Störung sowie seiner erheblichen Schmerzen selbst zu konsumieren.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 4 Ns 303 Js 10449/18 (2/20) -




Dr. Weng

Richter am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2020

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