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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Februar 2023

VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 01.02.2023
10:00 Uhr

Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 01.11.2022 wegen Diebstahl im besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 25.02.2022 in Obernkirchen in einer Drogerie mehrere Parfümflakons an sich genommen und in seine Jackentaschen gesteckt zu haben, um sich diese ohne Bezahlung anzueignen, wobei er gewerbsmäßig gehandelt habe.

Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 Ns 304 Js 3166/2 (32/22) -



I. Große Strafkammer

Mittwoch, 15.02.2023
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
16.02.2023, 10:00 Uhr,
20.02.2023, 09:15 Uhr,
22.02.2023, 09:15 Uhr,
27.02.2023, 09:15 Uhr und am
01.03.2023, 09:15 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einem unbekannten weiteren Mann zu einem Zeitpunkt zwischen dem 01.09.2011 und dem 30.11.2011 in seiner Wohnung in Rinteln die dort schlafende Zeugin H. aufgeweckt, ausgezogen und unter Vorhalten eines Messers an den Handgelenken gefesselt zu haben. Der Angeklagte und der weitere Mann sollen sodann nacheinander jeweils ihren erigierten Penis in den Mund der Zeugin eingeführt und dort hin und her bewegt haben, wobei der Angeklagte den Kopf der Zeugin festgehalten habe. Im Anschluss sollen der Angeklagte und der weitere Mann sowohl einzeln als auch gleichzeitig den ungeschützten vaginalen und analen Geschlechtsverkehr mit der Zeugin durchgeführt haben.

Es sind neun Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 305 Js 10637/18 (1/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 16.02.2023
13:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.09.2022 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in seiner Wohnung in Stadthagen insgesamt 119,6 g netto Keef (kalt gepresste Cannabisblütenpollen) mit einem Wirkstoffgehalt von 19,73 g reinem THC - mithin in nicht geringer Menge - zum Eigenkonsum besessen zu haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 10114/21 (30/22)



V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 17.02.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen N.: Das Amtsgericht Stadthagen - Jugendrichter - hat den Angeklagten mit Urteil vom 07.07.2022 wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung und falscher Verdächtigung zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 04.10.2021 in Stadthagen den Zeugen S. zunächst provoziert zu haben, indem er ihm grundlos und bewusst aus einer Entfernung von etwa 15 cm Zigarettenrauch ins Gesicht blies. Wie von dem Angeklagten gewollt, habe der Zeuge diesen sodann von sich gestoßen, woraufhin der Angeklagte dem Zeugen sofort mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. Es sollen dann weitere Schläge erfolgt sein, wobei der Zeuge auch zurückgeschlagen habe. Der Angeklagte soll auf den Zeugen weiter eingeschlagen und getreten haben, als dieser bereits am Boden lag. Der Zeuge soll hierdurch Prellungen und Schmerzen im Gesicht und am ganzen Körper erlitten haben.

Der Angeklagte soll sodann den Zeugen im Anschluss erneut aufgesucht haben und ihm damit gedroht haben, dass er ihn umbringen werde, wenn der Zeuge den Vorfall bei der Polizei zur Anzeige bringen würde. Der Zeuge soll deshalb zunächst von einer Anzeigeerstattung abgesehen haben.

Am 05.10.2021 soll der Angeklagte das Polizeikommissariat Stadthagen aufgesucht haben und dort bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, der Zeuge S. habe ihm unmittelbar mit der Faust ins Gesicht geschlagen, nachdem er versehentlich Zigarettenrauch in Richtung des Zeugen gepustet habe.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 41 Ns 202 Js 397/22 (5/22) -



Dr. Taterka
Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2023

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