Über den Bau des heutigen Landgerichtsgebäudes
Wie es zum Bau des heutigen Landgerichtsgebäudes kam und wie ein Landgerichtspräsident den Neubau auf dem von ihm bis dahin benutzten "herrschaftlichen Garten" verhindern wollte.
Der Einladung der Schaumburger Landschaft zum heutigen Tage des Offenen Denkmals konnten Sie entnehmen, dass das Landgerichtsgebäude in den Jahren 1894/95 erbaut worden ist, nicht aber das Landgericht, sondern die Regierung und den Landtag des Fürstentums Schaumburg-Lippe aufnahm.
Der Sitzungssaal, in dem wir uns hier zusammengefunden haben und in dem heute das höchste niedersächsische Gericht, der Staatsgerichtshof, seine Sitzungen abhält, war der Plenarsaal des Schaumburg-Lippischen Landtages.
Der Niedersächsische Landtag in Hannover hätte sicherlich 1955 Bückeburg nicht zum Sitz des Staatsgerichtshofs bestimmt, wenn nicht dieses schöne, im Villenviertel der Stadt Bückeburg gelegene repräsentative ehemalige Regierungsgebäude zur Verfügung gestanden hätte.
Wir wollen uns in unserer Betrachtung in die Zeit zurückversetzen, in der das Gebäude errichtet wurde. Wir wollen uns an den Fürsten Georg erinnern, der am 18. Mai 1893 nach dem Tode seines Vaters, des Fürsten Adolf-Georg, die Regierung übernahm und noch im selben Jahr den Neubau eines Ministerialgebäudes anordnete. Wir werden uns mit der Frage befassen, welche staatsrechtliche Stellung der Fürst hatte, wie er mit der Eingabe eines Untertanen umging, der den Bau an eben dieser Stelle gern verhindert hätte. Wir werden hören, wie der Bittsteller seine Eingabe formulierte und welche Auswirkungen das Reskript Serenissimi Regentis auf die Überlegungen der drei Regierungsmitglieder Spring, von Frese und Bömers hatte. Dabei werden wir erfahren, welche Örtlichkeiten sonst noch in Frage kamen, welche Gesichtspunkte bei der Auswahl eine Rolle spielten und welche taktischen Überlegungen das Kabinett anstellte, um die Bewilligung der erforderlichen Mittel durch den Landtag sicherzustellen.
Zunächst wollen wir uns Fürst Georg zuwenden, der Schaumburg-Lippe vom 8. Mai 1893 bis zum 29. April 1911 regierte. Fürst Georg wurde am 10. Oktober 1846 in Bückeburg geboren. Nach einer ersten militärischen Ausbildung bezog er die Universität Göttingen und widmete sich als Offizier des Schaumburg-Lippischen Jägerbataillons dem Militärwesen. Nachdem aufgrund der zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe 1867 geschlossenen Militärkonvention das 7. Westfälische Jägerbataillon von Kleve nach Bückeburg verlegt worden war, bekleidete er in diesem den Rang eines Hauptmanns. Er nahm - ebenso wie sein Vater - 1870/71 am Frankreichfeldzug teil und diente später beim 11. Husarenregiment in Düsseldorf; 1876 wurde er zu dem Leibgardehusarenregiment in Potsdam versetzt, bei dem er bis 1879 verblieb.
Im Alter von 36 Jahren (am 18. April 1882) heiratete Georg die 18-jährige Marie Anna Prinzessin von Sachsen-Altenburg. Die Hochzeit fand in Altenburg statt. Das junge Paar nahm zunächst in dem neu ausgestatteten Schlosse in Stadthagen Wohnung. Von dort siedelte der Hof nach dem Tode des Fürsten Adolf-Georg im November 1893 mit den Kindern Adolf, Moritz, Wolrad (Vater des jetzigen Fürsten) und Stephan in das Residenzschloss Bückeburg über.
Von Kennern wird Fürst Georg als Grandseigneur von vornehmem Charakter geschildert, der eine fürstliche Würde ausstrahlte, die ohne publikumswirksame Effekthascherei auskam.
Zur staatsrechtlichen Stellung ist zu bemerken, dass der Fürst als Oberhaupt des Staates in sich die gesamten Rechte der Staatsgewalt vereinigte. Seine Person war heilig und unverletzlich. Ihm stand allein die vollziehende Gewalt zu. Der Fürst verkündete die Gesetze, leitete und überwachte die gesamte innere Landesverwaltung, ihm stand das Recht der Ernennung und Bestätigung aller Staatsdiener und der Verleihung aller Würden und Ehrenzeichen zu. Der Fürst berief den Landtag ein und schloss seine Sitzungen. Er hatte das Recht, den Landtag zu vertagen und ganz aufzulösen (vgl. Bömers "Das Staatsrecht des Fürstenthums Schaumburg-Lippe").
Die Geschichte unseres heutigen Gerichtsgebäudes nahm ihren Anfang knapp vier Monate nach dem Regierungsantritt des Fürsten Georg. Am 4. September 1893 unterzeichnete er ein handschriftlich abgefasstes Schreiben (die erste Schreibmaschine in Schaumburg-Lippe gab es erst sechs Jahre später), in dem es heißt:
"An meine Regierung
Ich benachrichtige meine Regierung, daß das jetzige Regierungsgebäude wegen der beabsichtigten Vergrößerung meines Residenzschlosses in Bückeburg im Frühjahr 1895 entfernt werden muß."
Es ging also darum, Platz zu schaffen für den Um- und Erweiterungsbau des Bückeburger Schlosses. Das Regierungsgebäude befand sich ebenso wie das Hofmarschallamt auf der Schlossinsel und musste dem Erweiterungsbau weichen.
Nach Erhalt des Schreibens beauftragte die Regierung den Leiter des Fürstlichen Bauamtes Wunderlich, alsbald einen Entwurf zu einem Regierungsgebäude nebst Kostenanschlag vorzulegen. In dem Schreiben heißt es weiter:
"Als Bauplatz ist der an der Herminenstraße beim
Hause des Herrn Dr. Kruse gelegene Garten in Aussicht genommen. Der Kostenanschlag ist so aufzustellen, daß eine Überschreitung ausgeschlossen ist. Die anliegende Skizze mag als Anhaltspunkt für den Entwurf dienen. Es wird Ihnen strengste Verschwiegenheit in dieser Angelegenheit zur besonderen Pflicht gemacht."
Offenbar ließ sich die Angelegenheit doch nicht geheim halten, denn schon am 16. Oktober folgte ein weiteres Schreiben an Wunderlich, das folgenden Wortlaut hat:
"Herrn Baumeister Wunderlich dahier
Vertraulich! Bbg., den 16. Oktober 93
Es ist in Frage gekommen, ob sich nicht anstelle des geplanten Neubaus eines Gebäudes für die oberste Landesbehörde das an der Langenstraße dahier gelegene Zivilcasino zu einem solchen verwenden läßt.
Sie wollen schleunigst eine Besichtigung des Casinogebäudes vornehmen und baldmöglichst unter insoweitiger Rückstellung des Ihnen bezüglich des Neubaus erteilten Auftrags sich berichtlich unter Beifügung eines Kostenanschlages darüber äußern, ob das Casinogebäude für den ins Auge gefassten Zweck die nötigen Räume bietet bzw. welche baulichen Veränderungen - Anbau pp. - dazu erforderlich sind.
Der Kostenvoranschlag ist überschläglich, aber derartig aufzustellen, daß eine Überschreitung desselben ausgeschlossen ist.
Es wird Ihnen strengste Geheimhaltung in dieser Angelegenheit besonders zur Pflicht gemacht."
Die Regierung erteilte Wunderlich den Planungsauftrag, obwohl sie, wie die Voten der Regierungsmitglieder Spring, von Frese und Bömers erkennen lassen, das Kasino in der Langen Straße als Regierungsgebäude für denkbar ungeeignet hielt. Gleichwohl ordnete sie die Prüfung und Kostenentwicklung an, weil sie fürchtete, dass der Landtag die Bereitstellung der Mittel für einen Neubau ablehnen könnte, "wenn eine billigere Lösung der Unterbringungsfrage in Betracht käme" und dass eine ablehnende Entscheidung der Landtagsmehrheit die "Sympathie der Steuerzahler" finden würde.
Nachdem Wunderlich die Kosten ermittelt hatte, die Kasinogesellschaft aber keinen Preis nannte, zu dem sie bereit wäre, das Grundstück zur Verfügung zu stellen, vielmehr das Ansinnen an die Regierung stellte, ihrerseits ein Angebot auf das Gebäude zu machen, sah die Regierung einen willkommenen Anlass, die Kasinoalternative fallen zu lassen. Nunmehr steuerte alles auf den herrschaftlichen Garten an der Herminenstraße zu. Diesen hatte der Landgerichtspräsident Freiherr von Bülow seit 1882 von der Fürstlichen Hofkammer gepachtet. In dem gegenüberliegenden Hause Herminenstraße 2 hatte er, nachdem er am 1. Oktober 1879 im Alter von 50 Jahren als erster schaumburg-lippischer Landgerichtspräsident seine Dienstgeschäfte aufgenommen hatte, eine Wohnung gemietet.
Nachdem Baumeister Wunderlich die Gesamtkosten für den Neubau eines Ministerialgebäudes auf 103.400 DM veranschlagt hatte, entschied Fürst Georg,
"daß der fragliche herrschaftliche Garten zum Bauplatze gewählt werde, da ein anderer so geeigneter Bauplatz für das Ministerialgebäude wohl kaum zu ermitteln sein dürfte. Es kann daher die entsprechende Summe in den Etat eingestellt werden. Bei dem weiter vorgeschlagenen Verfahren finde ich nichts zu erinnern. Es erscheint mir angemessen, über die Absicht, den Garten aus der Pacht zu nehmen, falls es zum Neubau kommen sollte, dem Landgerichtspräsidenten von Bülow vielleicht mündliche Mitteilung zu machen. 25.01.1894 Georg."
Zu dieser mündlichen Mitteilung ist es offenbar gekommen. Das ergibt sich aus der folgenden Eingabe, die sich als Zeitdokument darstellt und die deshalb im Wortlaut wiedergegeben werden soll:
"Durchlauchtigster Fürst!
Gnädigst regierender Fürst und Herr!
Durch den Staatsrath von Freese ist mir mitgetheilt worden, daß beabsichtigt werde, ein neues Ministerialgebäude in dem mir zur Benutzung überwiesenen vormals Caspari'schen Garten am Herminenwege zu errichten. Der Zweck dieses meines allergehorsamsten Gesuchs ist, Eurer hochfürstlichen Durchlaucht die unterthänigste Bitte vorzutragen, daß von dieser Maßregel Abstand genommen werde. Vor nunmehr bald 12 Jahren hatte seine Durchlaucht, der hochselige Fürst die Gnade, der Rentkammer die Ermächtigung zu ertheilen, das herrschaftliche Haus Herminenstraße 2 und den oben bezeichneten Garten mir miethweise zu überlassen. Ich habe diese Entschließung als einen Beweis eines besonderen Wohlwollens betrachtet und betrachte es noch heute als etwas Unverdientes, daß ich an so günstiger Lage ein geräumiges Haus mit Garten bewohne.
Der hauptsächliche Reiz dieser Wohnung liegt aber in der Zugehörigkeit des Gartens.
Ich habe den Garten, welcher einigermaßen verwildert lag, in langen Jahren mit Liebe gepflegt, mit Anlagen, Büschen, Bäumen, einem Gartenhäuschen, einer Turnanstalt u. s. w. besetzt und abgesehen von den kalten Monaten ist der Garten mein und der meinigen täglicher Aufenthalt.
Alle am Herminenweg belegenen Häuser haben unmittelbar neben oder hinter sich einen Garten mit einziger Ausnahme des von mir bewohnten, an welches kein Fußbreit Gartenlandes sich anschließt. Es ist deshalb gerade für dieses Haus von unschätzbarem Werthe, an der Südseite der Straße einen Garten zu haben. Insbesondere für mich persönlich wichtig ist seit mehreren Jahren die Möglichkeit, zu jeder Jahreszeit und Tageszeit im Garten mich aufhalten zu können.
Eurer Durchlaucht wird es vielleicht nicht bekannt sein, daß ich seit etwa 3 Jahren ein Herzleiden habe, welches mir die Pflicht großer Schonung auferlegt und jede energische Bewegung des Körpers verbietet. Kann ich infolgedessen nicht mehr dem Jagdvergnügen nachgehen und keine Spaziergänge machen, so gereicht es mir zur Erquickung, in dem Garten mich aufhalten zu können.
Ich würde, wenn der Garten mir genommen wäre, eine andere Wohnung zu erwerben suchen müssen, mit welcher die Benutzung eines Gartens verbunden ist. Eine solche dürfte aber recht schwer zu finden sein, zumal mit Rücksicht auf mein Herzübel meine Auswahl auf diejenigen Wohnungen sich beschränkt, welche nicht zu weit von dem Dienstlokal des Landgerichts entfernt sind. In diesem Augenblick wüßte ich keine Wohnung, auf die ich eventuell reflektieren könnte.
Trotz allem Vorstehenden würde ich meine obige Bitte nicht wagen, wenn ich annehmen müßte, daß die Nothwendigkeit vorliege, gerade in dem von mir benutzten Garten das Ministerialgebäude zu errichten. Aber die Nothwendigkeit dürfte schwerlich anzunehmen sein. Ich bin wenigstens der ganz unvorgreiflichen Meinung, daß für ein Gebäude, in welchem die höchste Behörde Eurer Durchlaucht ihren Sitz haben soll, ungleich passendere Plätze zu finden wären.
Indem ich mein ehrerbietigstes Gesuch vertrauensvoll in die Hand meines gnädigsten Herrn lege, verharre ich für immer als
Eurer Hochfürstlichen Durchlaucht
unterthänigster treugehorsamster
Freiherr von Bülow
Landgerichtspräsident
Bückeburg, 28. Januar 1894"
Wie hat der Fürst wohl auf die Eingabe reagiert? Er leitete das Schreiben an das Ministerium weiter, "um nochmals zu erwägen und vorzutragen, ob ein anderer passenderer Bauplatz zu finden ist". Das Schriftbild legt die Annahme nahe, dass Fürst Georg die Anweisung eigenhändig geschrieben hat.
Das "höchste Reskript" führte zu neuen Überlegungen der Regierung und dazu, dass der östlich der Schlossinsel (im Bereich des heutigen Denkmalplatzes) belegene frühere Exerzierplatz in Betracht gezogen wurde.
Einige Argumente der Regierungsmitglieder seien hier im Wortlaut wiedergegeben:
"Meines Erachtens gehört ein Gebäude, in welchem die höchste Behörde des Landes ihren Sitz haben soll, nicht an eine frequente Straße und nicht in Reihe mit Privathäusern, sofern sich dies nur eben vermeiden läßt; beides dürfte dem Charakter eines Ministerialgebäudes widerstreben."
"Wenn das Gebäude an dem oberen Ende des Exerzierplatzes zu stehen kommt, so gibt dieser Platz und seine Umgebung dem Gebäude einen vornehmen exklusiven Charakter, er dient dem Schlosse und seiner Umgebung zur Verschönerung und gewährt seiner Durchlaucht die Möglichkeit, innerhalb seines Schlossbezirks - also in bequemer Weise - mit dem Ministerium in Verkehr zu treten."
"Ich halte den alten Exerzierplatz für einen für das Ministerialgebäude sehr geeigneten Platz. Ob derselbe aber dazu höchsten Orts gnädigst zur Verfügung gestellt werden kann oder ob andere Interessen unveränderte Erhaltung wünschenswert erscheinen lassen, das zu beurteilen ist nicht Sache des Ministeriums. Sollte der Platz aus irgendwelchen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, so muss es bei der allergnädigst befohlenen Überweisung des vormals Caspari'schen Gartens sein Bewenden behalten und der Landgerichtspräsident von Bülow wird sich darin finden müssen. Jedenfalls muß die Platzfrage nunmehr endgültig entschieden werden."
Der letzte Vermerk ist von Staatsminister Bömers am 3. Februar 1894 unterzeichnet worden.
Unter dem 10. Februar 1894 teilte Fürst Georg seinem Ministerium mit, er habe mit dem Landgerichtspräsidenten von Bülow gesprochen und wolle, wenn der Landtag die Mittel zu einem Neubau bewillligt, den von von Bülow gemieteten herrschaftlichen Garten dem Land zum Bauplatz überweisen.
Auch werde er unter derselben Voraussetzung für den Neubau einen Zuschuss von 25.000 DM aus seiner Hofkammerkasse neben der nach Artikel 56 der Verfassung zu gewährenden und noch zu vereinbarenden Vergütung bewilligen.
Am 21. Februar 1894 richtete Staatsminister Spring folgendes Schreiben an die Fürstliche Hofkammer:
"Nachdem die Position "Neubau eines Ministerialgebäudes" in der Budgetkommission einstimmig zur Annahme gelangt ist und demnach mit Sicherheit darauf gerechnet werden kann, daß auch das Plenum des Landtages diesem Beschlusse beitritt, richten wir an Fürstliche Hofkammer die ergebenste Bitte, uns den zum Bauplatz desig-nierten Garten an der Herminenstraße sobald wie irgend möglich überweisen zu wollen. Wir beabsichtigen, sofort mit der Vornahme der Erdarbeiten zu beginnen, damit die Übersiedlung unserer Behörde zu dem höchsten Orts befohlenen Zeitpunkte (1. April 1895) rechtzeitig zur Ausführung gebracht werden kann. Zu diesem Zwecke wird es zunächst nur nötig sein, daß Fürstliche Hofkammer uns den betreffenden Garten sobald wie möglich zur Disposition stellt; die formelle Eigentumsübergabe könnte unbedenklich nachher erfolgen."
Am 6. März 1894 legte die Regierung dem Fürsten folgendes Schreiben vor:
"Nachdem der Geheime Hofkammerrath Heuser dem Staatsminister angezeigt hat, daß der frühere Caspari'sche Garten neben der Wohnung des Dr. Kruse an der Herminenstraße dahier dem Ministerium behuf Errichtung des neuen Ministerialgebäudes unbedingt zur Verfügung stehe, fragt das Ministerium unterthänigst an, ob mit den Erdarbeiten auf dem fraglichen Grundstück begonnen werden kann.
Spring von Frese Bömers"
Fürst Georg versah dieses Schreiben noch am selben Tage mit dem Vermerk "Genehmigt".
Am 12. März 1894 teilte Landgerichtspräsident Freiherr von Bülow der Hofkammer mit, dass er ihm gehörende Bäume entfernt habe. Am 6. April 1894 erhielt die Regierung die Mitteilung, von Bülow sei bettlägerig krank.
In der Nacht vom 9. zum 10. Juli 1894 starb von Bülow auf seinem Rittergut Hohne bei Lachendorf im Landkreis Celle. Offenbar konnte der herzkranke Mann den Verlust des Gartens nicht verwinden.
Für die heutige Zeit ist es interessant zu hören, wie Fürst Georg mit der Eingabe des Präsidenten umging, wie er von vornherein anregte und damit seiner Regierung befahl, den Präsidenten vorab mündlich zu unterrichten, eine Aufgabe, die offenbar Staatsminister von Frese übernahm. Wie er sodann, nachdem Freiherr von Bülow die Eingabe vom 28. Januar 1894 vorgelegt hatte, dem Ministerium die erneute Überprüfung der Bauplatzfrage "durch höchstes Re-skript" aufgab und wie er schließlich, nachdem die Entscheidung gefallen war, den Landgerichtspräsidenten persönlich hiervon unterrichtete.
Interessant ist für uns weiter, in welch hohem Maße die Regierung einer Monarchie auf die öffentliche Meinung und die Meinung der Steuerzahler Rücksicht nahm.
Damit komme ich zum Schluss meines Vortrages, den ich mit einem Blick auf die bereits im Juni 1894 stattgefundene Richtfeier abschließen möchte. Die Regierung hatte dem Bauamt für die Richtfeier des Ministerialgebäudes einen Betrag von 100 DM aus dem Dispositionsfonds bewilligt. Die Ausgaben für die Richtfeier betrugen 97,40 DM. Sie wurden im Einzelnen durch Rechnungen unter anderem der Brennerei Petzen und der Bückeburger Brauerei belegt. In dem Bericht des Bauinspektors Wunderlich heißt es abschließend:
"Mithin ist ein Betrag von 2,60 Mark erspart, welchen ich Fürstlichem Ministerium hierneben mit der gehorsamsten Bitte überreiche, die Landeskasse mit Rückvereinnahmung beauftragen zu wollen.
Der Bauinspektor Wunderlich"
Nachtrag zu den Urkunden:
Die Rechnung über die Richtfeier und andere Dokumente, die über die Baugeschichte Aufschluß geben, befinden sich im Niedersächsischen Staatsarchiv im östlichen Seitenflügel des Bückeburger Schlosses. Einige Urkunden sind bewußt im Wortlaut wiedergegeben, gewähren sie uns doch einen interessanten Einblick in die Lebensverhältnisse einer vergangenen aber noch gar nicht so lange zurückliegenden Zeit.
Ohne die repräsentativen Bauten (Schloßerweiterung, Neues Palais, Regierungsgebäude und Rathaus), die unter der Regierung des Fürsten Georg errichtet worden sind, wäre Bückeburg heute ärmer, prägen doch diese Gebäude in besonderem Maße das heutige Stadtbild.
Nicht auszudenken, wie Bückeburg heute aussähe, wäre Schaumburg-Lippe 1866 zusammen mit Hannover und Kurhessen von Preußen annektiert worden.
Doch das ist eine andere Geschichte.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Direktor des Amtsgerichts i.R. Fricke