Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle des Landgerichts ist nur für die Aufnahme zu Protokoll von bestimmten Anträgen und Rechtsmitteln zuständig.
Das sind insbesondere:
- Notarkostenbeschwerden
- Revisionseinlegung und Begründung
- Einlegung von Rechtsbeschwerden und Begründung
Nicht zulässig ist die Erhebung von Klagen in der Rechtsantragstelle: Dies ist vor dem Landgericht nur durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin möglich.
Rechtliche Beratung erfolgt in der Rechtsantragstelle nicht.
Bitte kontaktieren Sie das Landgericht telefonisch vor einem Besuch der Rechtsantragstelle unter 05722/2900. Die Öffnungszeiten entsprechen den gerichtlichen Öffnungszeiten.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin in jedem Fall einen gültigen Personalausweis oder ein entsprechendes Ausweisdokument mit sowie alle eventuell notwendigen Dokumente und Unterlagen mit (zum Beispiel das jeweilige Aktenzeichen, das Urteil oder die Notarrechnung).
Hilfe zum Thema Beratungshilfe- und Prozesskostenantrag bzw. zum Thema Kontopfändung erhalten Sie durch Klicken auf den nachstehenden Link. Dieser führt Sie zu einer Internetseite des Bundes der Onlinedienste der Justiz anbietet und Ihen Zugang zu Ihrem Recht ermöglicht. Sie erhalten dort auch Unterstützung bei der digitalen Antragstellung und der Kommunikation mit Gerichten.

