Ansprechpartner
Wichtige Hinweise
Auch wenn Sie die direkte Durchwahl des Richters/ der Richterin oder des Rechtspflegers/ der Rechtspflegerin haben sollten, bitten wie Sie alle fallbezogenen Anrufe immer zunächst bei der jeweils zuständigen Serviceeinheit zu tätigen.
Eine telefonische Auskunft ohne die Akte ist grundsätzlich leider nicht möglich.
Sollten Sie allgemeine Fragen haben oder das Aktenzeichen zu Ihrer Anfrage nicht kennen, wenden Sie sich bitte an die Telefonzentrale unter 05722/ 290 - 0.
Die für Sie zuständige Serviceeinheit in Zivilsachen lässt sich über die Geschäftsnummer (das Aktenzeichen) ermitteln.
Das Aktenzeichen besteht aus vier Teilen:
1. der Bezeichnung des zuständigen Spruchkörpers
2. dem Registerzeichen
3. der laufenden Nummer
4. dem Jahr des Verfahrenseingangs bei Gericht
Beispiel:
1 O 1239/25
Hier ist „1“ die Bezeichnung des Spruchkörpers „O“ das Registerzeichen „1239“ die laufende Nummer und „25“ das Jahr des Verfahrenseingangs bei Gericht.
Entscheidend für die Bestimmung der zuständigen Ansprechpartnerin oder des zuständigen Ansprechpartners im Landgericht ist die jeweilige Endziffer der fortlaufenden Nummer.
Die Durchwahl, welche zur jeweiligen Endziffer gehört, entnehmen Sie bitte der Tabelle. .
Beispiel:
Geschäftszeichen: 1 O 1239/25 – die Durchwahl lautet: -207Zivilsachen:
Serviceeinheit für: |
Ordnungs- |
Endziffern |
Telefondurchwahl: |
Zivilsachen |
O, OH, S, T |
3, 7 |
135 - FAX: 390 |
Zivilsachen |
O, OH, S, T |
4, 5, 6 (Kosten 3-10) |
137 - FAX: 390 |
Zivilsachen |
O, OH, S, T |
1, 2 (Kosten 1-2) |
139 - FAX: 390 |
Zivilsachen |
O, OH, S, T |
8, 9, 0 |
207 - FAX: 390 |
Kontaktmöglichkeiten |
|
Telefondurchwahl | 05722/ 290 - 129 |
Telefondurchwahl |
05722/ 290 - 130 |
Faxdurchwahl |
05722/ 290 - 223 |
Verwaltung:
Bereich |
Telefondurchwahl: |
Vorzimmer der Präsidentin |
121 - FAX: 208 |
Geschäftsleitung |
123 - FAX: 208 |
Allgemeine Verwaltung |
124 - FAX: 208 |