Artikel-Informationen
erstellt am:
26.09.2024
V. Kleine Jugendkammer
Freitag, 04.10.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen G.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 07.05.2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 12 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 22.08.2023 in einem Supermarkt in Rinteln Waren im Wert von 28,83 € entwendet zu haben
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 41 NBs 406 Js 10248/23 (8/24) -
IV. Kleine Strafkammer
Dienstag, 08.10.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 30.05.2023 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 14.02.2022 als Teilnehmer einer Versammlung gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie in Rinteln gegen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verstoßen und sodann gegen die polizeilichen Maßnahmen zur Feststellung seiner Identität körperlichen Widerstand geleistet zu haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 1534/22 (25/23) -
I. Große Strafkammer
Montag, 14.10.2024
13:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
am Mittwoch, 16.10.2024, 12:30 Uhr,
am Freitag, 25.10.2024, 08:30 Uhr,
am Donnerstag, 07.11.2024, 14:00 Uhr,
am Dienstag, 12.11.2024, 11:30 Uhr und
am Mittwoch, 20.11.2024, 09:00 Uhr.
Strafverfahren gegen G. und B.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem 01.01.2022 und dem 14.02.2024 in Bückeburg durch 427 Straftaten einen fortgesetzten Handel mit Kokain an Endkonsumenten betrieben zu haben, um sich dadurch eine erhebliche dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Dem Angeklagten G. wird ferner vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem 02.11.2023 bis zum 28.11.2023 in Bückeburg ohne behördliche Erlaubnis einen seiner Kundschaft zugänglichen Geldspielautomaten betrieben zu haben, dem es an der Zulassung und dem erforderlichen Prüfzeichen fehlte.
Es sind zwölf Zeugen geladen.
- 4 KLs 204 Js 11960/22 (16/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 16.10.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.04.2024 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 € verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.08.2023 und am 25.08.2023 in Stadthagen vorsätzlich ein KFZ geführt zu haben, obwohl er nicht die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hatte.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 507 Js 9510/23 (16/24) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 22.10.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen G.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 14.03.2024 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.08.2023 und am 06.10.2023 in Rinteln seine Lebensgefährtin gegen Kopf und Körper geschlagen und getreten zu haben, wodurch diese starke Schmerzen und Hämatome erlitt.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 602 Js 9905/23 (13/24) -
IV. Kleine Strafkammer
Dienstag, 29.10.2024
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin am Dienstag, 12.03.2024, ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 08.06.2023 wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 28 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.10.2022 in Stadthagen der Zeugin B. - nachdem er infolge einer Unachtsamkeit beim Rangieren mit seinem LKW die Grundstücksmauer der Zeugin beschädigt hatte - damit gedroht zu haben, er würde sie wegen Paketdiebstahls anzeigen, sollte sie die Polizei rufen. Ferner habe er seine flache Hand in einer waagrechten Bewegung über seinen Hals geführt, um eine Schneidebewegung anzudeuten. Die Zeugin empfand dadurch Angst.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 508 Js 10590/22 (27/23) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
26.09.2024