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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Oktober 2015

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg

im Monat Oktober 2015

V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 02.10.2015

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mike E. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 31.03.2014 wegen alkoholbedingter fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwarnt und ihm eine Geldbuße von 900 € auferlegt.

Ihm wird vorgeworfen, am 23.11.2013 im alkoholisierten Zustand gemeinsam mit einem Freund eine Spritztour mit dem Chevrolet Corvette seines Vaters unternommen zu haben, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Hierbei sei es dann zu einem Unfall gekommen, bei dem sich der mitfahrende Freund verletzt habe.

Es sind acht Zeugen geladen <41 Ns 201 Js 9139/13 (5/15)>.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, den 08.10.2015

09.30 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 12.10., 13.10., 14.10., 15.10. jeweils um 09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Jan Markus D. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 03.03.2015 wegen Untreue in zwei Fällen sowie wegen Missbrauchs einer Berufsbezeichnung in zehn Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt und ihn wegen weiterer Vorwürfe der Untreue, des Parteiverrats und des versuchten Betruges freigesprochen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, während seiner Tätigkeit als Anwalt in Rinteln Mandantengelder veruntreut zu haben, manipulierte Unterlagen bei Gericht eingereicht zu haben und nach der Beendigung seiner Anwaltszulassung in zehn Fällen noch als Rechtsanwalt aufgetreten zu sein. Es sind acht Zeugen geladen <4 Ns 409 Js 6331/11 (14/15)>.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.10.2015

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Andreas G. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 9.6.2015 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt und eine lebenslange Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, während eines Hafturlaubs am 6.9.2014 gegen 0:47 Uhr ohne Führerschein und mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 2,58 g Promille in Bückeburg Auto gefahren zu sein.

<4 Ns 504 Js 9191/14 (29/15)>.

V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 16.10.2015

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Adrian M. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 2.12.2014 wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Abend des 17.4.2014 in Rinteln gemeinsam mit einem Mittäter einen Passanten angepöbelt, angegriffen und diesem mit einem Fahrzeugschlüssel eine Risswunde beigebracht zu haben.

Es sind 3 Zeugen geladen <41 Ns 202 Js 4201/14 (2/15).

IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 20.10.2015

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Christopher D. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 01.09.2014 wegen Beleidigung und Exhibitionismus zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihm wird vorgeworfen, am 07.05.2013 in Bad Nenndorf mehrere Mädchen belästigt zu haben, indem er zunächst gegenüber einem Mädchen anzügliche Bemerkungen über ihre Brüste gemacht und später auf offener Straße vor drei anderen Mädchen masturbiert habe.

Es ist ein Sachverständiger geladen <4 Ns 305 Js 3590/13 (31/14)>.

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 27.10.2015

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Walter H. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 21.4.2015 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.06.2013 in Rinteln beim Verkauf eines gebrauchten PKW einen Unfallschaden verschwiegen zu haben.

Es sind 5 Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 Ns 406 Js 5867/13 (23/15)>.

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 29.10.2015

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Thorsten K. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 23. April 2013 wegen Nachstellung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, seine ehemalige Lebensgefährtin nach Beendigung der Beziehung am 14. Mai 2012 in Stadthagen dadurch geängstigt zu haben, dass er längere Zeit vor ihrem Wohnungsfenster stand, gegen dieses klopfte und beleidigende Äußerungen aussprach. Ferner soll er der Frau am 3. August 2012 eine E-Mail geschickt haben, in der er sie beleidigte und ihr androhte, sie zu suchen und zu töten. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 5658/12 (28/13)>.

Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2015

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