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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juli 2013

I. Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer

Mittwoch, 3. Juli 2013

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Montag, 8. Juli 2013, 9.00 Uhr,

Mittwoch, 10. Juli 2013, 9.00 Uhr und

Montag, 15. Juli 2013, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Lothar K. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 60 Jahre alten Angeklagten vor, in Rinteln in der Zeit von Juni 2006 bis Ende September 2008 durch 37 Taten ein Mädchen, als dieses neun bis zwölf Jahre alt war, sexuell missbraucht zu haben, wobei es sich um achtzehn schwere Missbrauchsfälle gehandelt haben soll. Es sind 10 Zeugen und eine Sachverständige geladen <4 KLs 203 Js 4630/11 (4/12)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 4. Juli 2013

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Nedzad B. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 18. März 2013 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 3. August 2012 in Beckedorf infolge Übermüdung seinen Pkw auf der B 65 in den Gegenverkehr gesteuert zu haben und dabei frontal mit einem entgegenkommenden Pkw kollidiert zu sein. Der andere Fahrer erlitt durch den Unfall ein Schleudertrauma, Quetschungen am Fuß, Prellungen und eine Zerrung am rechten Handgelenk; ferner brach er sich einen Schneidezahn ab. An dem fremden Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000,- EUR. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 8045/12 (18/13)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 9. Juli 2013

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Klaus R. S. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 22. April 2013 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 1. August 2012 in Bückeburg ein Fahrrad im Wert von 279,- EUR entwendet zu haben. Anschließend soll er es für 20,- EUR verkauft haben. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 7247/12 (23/13)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 11. Juli 2013

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mohamad F. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 6. November 2012 wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 1. August 2012 in Rinteln infolge Unachtsamkeit als Führer eines Pkws eine Radfahrerin während eines Abbiegevorganges übersehen und ihr die Vorfahrt genommen zu haben. Es soll zur Kollision der Fahrzeuge gekommen sein, bei der die 77 Jahre alte Radfahrerin stürzte und sich Kopf- und Rückenverletzungen zuzog. Der Angeklagte soll die Unfallstelle verlassen haben, ohne zuvor seine Unfallbeteiligung und seine Personalien feststellen zu lassen. Es sind sechs Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 6296/12 (72/12)>.

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 19. Juli 2013

8.00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am

Montag, 22. Juli 2013, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marcel S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 18. Februar 2013 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldauflage in Höhe von 800,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 24. Oktober 2010 gemeinsam mit gesondert Verfolgten mehreren anderen Personen Faustschläge und Fußtritte verpasst zu haben. Ein Geschädigter kugelte sich die Schulter aus, ein anderer erlitt Nasenbluten; beide empfanden Schmerzen. Zwei weitere Personen stürzten zu Boden. Es sind 10 Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <41 Ns 202 Js 7527/11 (4/13)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 23. Juli 2013

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Andreas K. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 8. April 2013 wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 17. November 2010 in Bückeburg in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht bewusst falsche Angaben gemacht zu haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 3480/12 (21/13)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)

Dienstag, 30. Juli 2013

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Sören B. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 14. Februar 2012 wegen Betruges unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und wegen Betruges in einem weiteren Fall zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 3. August 2010 in Stadthagen Waren im Wert von 3.397,66 EUR eingekauft zu haben, obgleich er wusste, dass er zur Bezahlung der Rechnung nicht im Stande sein würde. Außerdem soll der Angeklagte am 25. März 2011 in Osnabrück eine Anzahlung in Höhe von 5.000,- EUR für Bauhandwerkerleistungen in Empfang genommen haben, wobei er billigend in Kauf nahm, dass er seine Leistungen nicht würde erbringen können, was dann auch tatsächlich so geschah. Die VII. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hatte die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen am 13. Dezember 2012 verworfen. Mit Beschluss vom 22. April 2013 hat das Oberlandesgericht Celle diese Entscheidung im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 3129/11 (20/12)>.

Dr. Brüninghaus

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2013

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