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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juni 2013

I. Große Jugendkammer (als Berufungskammer)

Montag, 3. Juni 2013

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Mittwoch, 5. Juni 2013, 9.00 Uhr,

Montag, 10. Juni 2013, 9.00 Uhr,

Mittwoch, 12. Juni 2013, 9.00 Uhr und

Montag, 17. Juni 2013, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Kanan H. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 26. April 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, als Heranwachsender am 1. Januar 2011 in Rinteln einem Mann einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt zu haben, wodurch dieser eine leicht blutende Wunde erlitt. Es sind 20 Zeugen geladen <40 Ns 201 Js 3116/11 (5/12)>; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden.

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 7. Juni 2013

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mara B. und Patrick M. Das Amtsgericht Bückeburg hat die Angeklagten am 4. Oktober 2012 wegen Diebstahls zur Ableistung von Arbeitsstunden (Mara B.) und wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten (Patrick M.) verurteilt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 16. Dezember 2011 in Wunstorf in einem Baumarkt gemeinschaftlich Werkzeuge und einen Elektroartikel im Gesamtwert von 171,25 EUR entwendet zu haben. Es sind fünf Zeugen geladen; die Verhandlung wird nicht öffentlich stattfinden <41 Ns 201 Js 2284/12 (7/12)>.

II. Große Strafkammer (Auffangkammer)

Freitag, 14. Juni 2013

9.00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am

Freitag, 21. Juni 2013, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Viktor W. Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hat den Angeklagten am 24. Juli 2012 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen und Anstiftung zum Diebstahl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Taten haben sich im Zeitraum vom 18. Oktober 2008 bis zum 31. März 2011 in Obernkirchen und an anderen Orten ereignet. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten unter Verwerfung des Rechtsmittels im Übrigen den Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in nur 12 Fällen anstatt der ausgeurteilten 13 Fällen schuldig ist und deswegen den Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfange der Aufhebung hat das Rechtsmittelgericht die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere große Strafkammer des Landgerichts verwiesen, damit diese eine neue Gesamtstrafe bildet. Es sind keine Zeugen und kein Sachverständiger geladen <4 KLs 304 Js 4381/11 (12/11)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 18. Juni 2013

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Jürgen S. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 9. Januar 2013 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Juli 2012 auf der BAB 2 im Bereich der Gemeinde Auetal eine andere Verkehrsteilnehmerin zunächst mehrfach überholt und anschließend so langsam vor ihr hergefahren zu sein, dass sie zum Überholen veranlasst wurde. Anschließend soll der Angeklagte während eines weiteren Überholvorganges seinerseits diese Verkehrsteilnehmerin bei einer Geschwindigkeit von ca. 100 km nach rechts abgedrängt haben. Zur Vermeidung einer seitlichen Kollision soll die Frau sich gezwungen gesehen haben, den von ihr befahrenen Fahrstreifen nach rechts zu verlassen. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 6178/12 (9/13)>.

14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Nico M. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 18. Januar 2013 wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 14. März 2012 in Stadthagen Polizeibeamte als „Wichser“ und „Hampelmänner“ betitelt zu haben. Ferner soll der Angeklagte am 16. April 2012 in Stadthagen einer Frau mit dem Handrücken so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass sie eine Prellung am Jochbein und eine Platzwunde an der Oberlippe erlitt. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 3778/12 (13/13)>.

I. Große Strafkammer

Montag, 24. Juni 2013

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Mittwoch, 26. Juni 2013, 9.00 Uhr, und

Montag, 1. Juli 2013, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen David S. J. R. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 7. Oktober 2011 in Stadthagen eine andere Person dazu angestiftet zu haben, einen schweren Raub zu begehen. Er soll den gesondert Verfolgten Maik S. dazu bestimmt haben, in einem Supermarkt eine Kassiererin unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe des Kassenbestandes zu bewegen. Maik S. erbeutete auf diese Weise 2.200,- EUR. Es sind drei Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 406 Js 7334/12 (24/12)>.

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2013

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