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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat März 2016

I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 02.03.2016

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Pascal B. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 19.11.2015 wegen Raubes, vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen und unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im März 2013 in Stadthagen einen Mitzecher zu Boden geschlagen und ihm anschließend die Brieftasche mit 150 € weggenommen zu haben. Im November 2013 soll er 2 g. Amphetamin gekauft und konsumiert haben.

<40 Ns 11 Ls 303 Js 8272/13 (7/14)>.

III. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 08.03.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Mark T. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 08.09.2015 vom Vorwurf des Betruges in 9 Fällen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Jahr 2013 in Rinteln unter Ausnutzung eines unter Betreuung stehenden Zeugen Mobilfunkverträge abgeschlossen und die Vertragstelefone für sich verwendet zu haben, ohne die Mobilfunkverträge zu bedienen.

Es sind 9 Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 6759/13 (41/15)>.

I. Große Strafkammer als Schwurgericht

Montag, 14.03.2016

09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 18.03., 21.03., 23.03., 04.04., 06.04., 11.04., 13.04. 25.04., 27.04., 02.05., 04.05., 09.05., 11.05., 18.05. und 23.05.2016 jeweils um 09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Uwe K. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 27.05.2015 in Lauenau seine Ehefrau heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Der Angeklagte soll seine Ehefrau niedergeschlagen und sie anschließend erstickt haben. Das Motiv der Tat soll der Wunsch des Angeklagten gewesen sein, mit seiner Geliebten ein neues Leben beginnen zu können.

Es sind 52 Zeugen und 4 Sachverständige geladen <4 Ks 407 Js 4027/15 (2/15)>.

Hinweis für Medienvertreter:

Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Für Medienvertreter werden im Zuschauerraum acht Plätze reserviert. Sofern reservierte Plätze nicht bis 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn besetzt worden sind, werden sie für andere Zuhörer freigegeben.

Bild- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal nur bis zum Beginn der Verhandlung sowie nach deren Beendigung erlaubt. Im Übrigen sind Aufnahmen im Gerichtsgebäude nicht gestattet.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 17.03.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Tobias S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 08.10.2015 wegen Diebstahl schuldig gesprochen und ihn zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihm wird vorgeworfen, im September 2012 in Bad Nenndorf gemeinsam mit einem Komplizen vom Firmengelände einer Gerüstbaufirma Baumaterial im Wert von rund 4.300 € entwendet zu haben.

<4 Ns 406 Js 7406/14 (54/15)>.

10.30 Uhr

Strafverfahren gegen Heiko H. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 03.12.2015 wegen Leistungserschleichung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 2014 und im Januar 2015 jeweils ohne gültigen Fahrschein auf der Strecke zwischen Bückeburg und Stadthagen Zug gefahren zu sein.

<4 Ns 506 Js 4931/15 (8/16)>.

V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 18.03.2016

09.00 Uhr

Strafverfahren gegen Besnik K. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 25.08.2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 6 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2014 in Rinteln eine Streitigkeit mit einem anderen Jugendlichen geklärt zu haben, indem er seinen Kontrahenten mehrfach mit der Faust ins Gesicht schlug.

Es sind 7 Zeugen geladen <41 Ns 201 Js 7846/14 (9/15)>.

III. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 22.03.2016

09.30 Uhr

Strafverfahren gegen Marko W. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 17.09.2015 wegen versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Mai 2014 mit einem Komplizen nachts in Obernkirchen einen Spargel-Verkaufsstand aufgebrochen zu haben. Von der Tatausführung soll er abgelassen haben, nachdem er von einem Zeugen entdeckt worden sei.

Es sind 3 Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 9613/14 (51/15)>.

13.00 Uhr

Strafverfahren gegen Heiko B. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 22.09.2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im April 2015 in Bückeburg seine Verlobte mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, so dass diese eine Platzwunde erlitt. Zudem soll er ihr gedroht haben, dass es ihr Todesurteil sei, wenn sie sich bei der Polizei stelle.

Es sind 3 Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 3546/15 (53/15)>.

Dr. Garbe

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2016

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