Artikel-Informationen
erstellt am:
29.04.2014
I. Große Jugendkammer (als Jugendschutzkammer)
Montag, 5. Mai 2014
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Mittwoch, 7. Mai 2014, 9.00 Uhr,
Montag, 12. Mai 2014, 9.00 Uhr und
Mittwoch, 14. Mai 2014, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Yvonne B. und Sebastian B. P.. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in Stadthagen in der Zeit von Januar bis März 2013 schwere sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben (Yvonne B.) bzw. einen anderen hierzu angestiftet zu haben (Sebastian B. P.). Der Angeklagte Sebastian B. P. soll die Angeklagte Yvonne B. dazu bestimmt haben, an einem sechs Jahre alten Jungen sexuelle Handlungen vorzunehmen, diese zu filmen und ihm die Filme oder Bilder auszuhändigen. Die Angeklagte Yvonne B. soll daraufhin den Jungen einmal sexuell missbraucht haben. Es sind dreizehn Zeugen geladen <4 KLs 305 Js 3231/13 (7/13)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 8. Mai 2014
10.00 Uhr
Strafverfahren gegen Ylli S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 29. November 2013 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 19. November 2012 in Stadthagen gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten auf einen anderen Mann eingeschlagen und getreten zu haben. Der Geschädigte soll sich - möglicherweise infolge einer Abwehrhandlung - eine Verletzung am Finger zugezogen haben, die operativ behandelt werden musste und Dauerfolgen hervorgerufen haben soll. Es sind weder Zeugen noch Sachverständige geladen <4 Ns 509 Js 19/13 (8/14)>.
11.15 Uhr
Strafverfahren gegen Nico M. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 28. Januar 2014 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen und wegen Beleidigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in Stadthagen am 23. und 25. April 2013 den Kopf seiner damaligen Lebensgefährtin mit dem Gesicht voran heftig an eine Fensterscheibe gestoßen bzw. ihr einen heftigen Schlag ins Gesicht versetzt sowie sie später auch noch gewürgt zu haben. Ferner soll er am 9. April 2013 in Stadthagen eine Sachbearbeiterin des JobCenters, dessen Räume er trotz Hausverbotes betreten hatte, mit den Worten „Fick dich doch, du alte Fotze“ sowie „behindert“ beleidigt haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 3646/13 (12/14)>.
V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)
Freitag, 16. Mai 2014
10.00 Uhr
Strafverfahren gegen Petra W. Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 4. November 2013 wegen Erpressung in drei Fällen, davon einmal im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen Februar 2010 bis Juli 2011 in Sachsenhagen von einem Mann, der ihre minderjährige Tochter zuvor sexuell ausgenutzt hatte, unter der Androhung, den Sachverhalt öffentlich zu machen, Zahlungen in Höhe von 9.744,- EUR und 56.938,24 EUR erwirkt zu haben. Ferner soll sie versucht haben, eine weitere Zahlung in Höhe von 150.000,- EUR zu erhalten. Es sind drei Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <41 Ns 202 Js 5623/11 (2/14)>.
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 21. Mai 2014
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Donnerstag, 22. Mai 2014, 9.00 Uhr,
Montag, 26. Mai 2014, 9.00 Uhr,
Montag, 2. Juni 2014, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 11. Juni 2014, 9.00 Uhr,
Donnerstag, 12. Juni 2014, 9.00 Uhr und
Freitag, 13. Juni 2014, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Heinz-Werner V. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2013 in Stadthagen durch zwei Straftaten einen Hausfriedensbruch und eine Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung begangen zu haben. Er soll unberechtigt das Haus einer Bekannten betreten und die Dame gewürgt, gefesselt, vergewaltigt und geschlagen haben sowie ihr mit einem auf das Gesicht gedrückte Kissen das Atmen erschwert haben. Die Geschädigte soll durch das Geschehen diverse Frakturen im Gesicht und an ihren Rippen sowie ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten haben. Es sind fünfzehn Zeugen und drei Sachverständige geladen <4 KLs 206 Js 46/14 (3/14)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 27. Mai 2014
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Johann H. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 16. Dezember 2013 wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, Anfang 2011 in Stadthagen 50 g Marihuana für 350,- EUR gekauft zu haben. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 303 Js 1010/11 (9/14)>.
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
29.04.2014