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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im März 2014

I. Große Jugendkammer (als Berufungskammer)

Mittwoch, 12. März 2014

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Aron M. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 26. August 2013 wegen gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 11. April 2013 in Bad Nenndorf gemeinsam mit zwei gesondert verfolgten Mittätern einen Diebstahl begangen zu haben und anschließend, als er und seine Komplizen von dem Geschädigten auf frischer Tat ertappt wurden, den Mann mit Kraftaufwand zur Seite geschubst zu haben, um mit der Beute fliehen zu können. Es sind zwei Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <40 Ns 201 Js 2361/13 (4/13)>.

I. Große Strafkammer

Montag, 17. März 2014

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Freitag, 21. März 2014, 9.00 Uhr,

Montag, 24. März 2014, 9.00 Uhr und

Freitag, 28. März 2014, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Paul T. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 25. Mai 2012 in Rinteln versucht zu haben, eine Frau zu vergewaltigen. Bei dem Opfer soll es sich um seine von ihm getrennt lebende Ehefrau gehandelt haben, die sich zur Tatzeit in der Wohnung des Angeklagten aufhielt. Es sind neun Zeugen geladen <4 KLs 206 Js 6161/12 (9/13)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 18. März 2014

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Carlos A-B. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 20. November 2013 wegen Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 40,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 2. Mai 2013 auf der B 65 zwischen Gelldorf und Vehlen einen anderen Verkehrsteilnehmer beim Überholen geschnitten und anschließend sein Fahrzeug so stark abgebremst zu haben, dass der Überholte ebenfalls bremsen musste, um ein Auffahren zu verhindern. Bei drei darauffolgenden Überholmanövern des Zeugen soll der Angeklagte sein Fahrzeug jeweils abrupt nach links gezogen und diesen so erneut zu Gefahrenbremsungen veranlasst haben. Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 304 Js 3937/13 (3/14)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 25. März 2014

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Philipp F. M. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 12. November 2013 wegen Diebstahls in zehn Fällen, wegen Betruges in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Urkundenfälschung, wegen Wohnungseinbruchdiebstahls, wegen Urkundenfälschung und wegen Sachbeschädigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem 11. März 2012 und dem 19. Juni 2013 in Stadthagen, Rinteln, Hagenburg, Wunstorf, Barsinghausen und Lauenau diverse Straftaten begangen zu haben. So soll er in die Geschäftsräume eines Autohauses eingedrungen sein und dort verschiedene Fahrzeugschlüssel gestohlen haben, wobei er mit einem Schlüssel einen Pkw, der auf dem Außengelände geparkt war, entwendete. Ferner soll er zwei verschiedene Kfz-Kennzeichen von geparkten Fahrzeugen gestohlen haben; ein Kennzeichen soll er an dem gestohlenen Pkw angebracht haben. Des Weiteren soll der Angeklagte an zwei Tankstellen getankt und anschließend ohne zu bezahlen weggefahren sein. Aus verschiedenen Baumärkten soll er mehrere wertvolle Werkzeuge sowie aus einer Drogerie sechs Regenschirme entwendet haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte an dem von ihm entwendeten Pkw Kennzeichen angebracht haben, die für ein anderes auf ihn zugelassenes Fahrzeug ausgestellt waren. Außerdem wird dem Angeklagten vorgeworfen, fünf Autos aufgebrochen und daraus eine Handtasche, ein iPad, eine Tankkarte, Autowaschmarken, einen Führerschein, einen Bundespersonalausweis, einen Schlüsselbund und ein Navigationssystem gestohlen zu haben. Er soll zudem in ein Wohnhaus eingedrungen sein und daraus Schmuck entwendet haben. Schließlich soll der Angeklagte Autoreifen an drei Fahrzeugen zerstochen haben. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 7152/12 (5/14)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 27. März 2014

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Gustl M. Das Amtsgericht Bückeburg hat die Angeklagte am 19. Juni 2013 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, als Wiederholungstäterin am 23. Juli 2012 in Bückeburg in einem Supermarkt diverse Lebensmittel im Gesamtwert von 9,10 EUR entwendet haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 6001/12 (32/13)>.

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Heiko T. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 15. November 2013 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 16. Dezember 2012 zwischen Apelern und Rodenberg einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben, obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 1479/13 (10/14)>.

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2014

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