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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Juni 2014

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 5. Juni 2014

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Klaus Hendrik S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 1. November 2013 wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 28. September 2012 in Stadthagen seine damalige Freundin mit Fäusten geschlagen zu haben, wodurch diese Verletzungen an der Hand und am Knie davontrug. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 506 Js 8916/12 (6/14)>.

Strafrichter beim Amtsgericht Stadthagen

Freitag, 6. Juni 2014

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Magdy E. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 28. März 2013 in Hagenburg in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen einen anderen Menschen bedroht zu haben. Er soll mit einem Taschenmesser Hiebbewegungen in Richtung zweier Frauen ausgeführt haben. Ferner wird ihm vorgeworfen, in der Zeit vom 20. Oktober bis zum 22. Dezember 2012 in Hagenburg vier Beleidigungen, davon in einem Fall zugleich eine Bedrohung, begangen zu haben. Er soll in einer e-mail eine bestimmte Frau als „Dorfschlampe“ und „Nutte“ bezeichnet haben, in zwei anderen e-mails dieselbe Frau als „Nutte“ und „Kinderschänder“ betitelt sowie einen namentlich bezeichneten Rechtsanwalt als „Betrüger Rechtsanwalt“ und „Hurensohn“ beschimpft haben. Ferner soll er zwei Personen in einer e-mail als „Hurensöhne“ angesprochen haben, denen er den Hals abschneiden werde. Darüber hinaus ist der Angeklagte verdächtig, am 4. Oktober 2012 in Hagenburg einen bestimmten Mann gegenüber einem Polizeibeamten am Telefon als „Kinderschänder“ und „Drogendealer“ beschrieben zu haben. Es sind sieben Zeugen und ein Sachverständiger geladen <11 Cs 508 Js 7886/12 (404/12)>.

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 13. Juni 2014

9.00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am

Freitag, 27. Juni 2014, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Olaf W. und Hendrik H. Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 3. Dezember 2013 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit (Hendrik H.) und zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung (Olaf W.) verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, am 27. Juni 2012 in Bad Nenndorf auf einem Konzert eine Rauchbombe entzündet zu haben, wodurch drei Personen Hustenreiz und Übelkeit erlitten. Es sind neun Zeugen geladen <41 Ns 407 Js 8028/12 (3/14)>; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 10. Juni 2014

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Christian C. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 16. Dezember 2013 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 27. Februar 2013 auf der B 65 zwischen Bad Nenndorf und Stadthagen auf das Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers dicht aufgefahren zu sein, um den Fahrer, der ca. 70 km/h fuhr, zu einem schnelleren Fahren zu veranlassen. Als dies nicht gelang, soll der Angeklagte trotz Gegenverkehrs überholt haben und die Fahrzeugführer des überholten Wagens und des entgegenkommendes Fahrzeugs jeweils zum Ausweichen nach rechts und zum Abbremsen gezwungen haben. Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 304 Js 1500/13 (11/14)>.

VII. Kleine Strafkammer (Beruufngskammer)

Donnerstag, 12. Juni 2014

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Alfred N. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13. September 2013 wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 7. Oktober 2012 in Hannover wider besseren Wissens den Diebstahl eines Quads angezeigt zu haben, um zu Unrecht eine Versicherungssumme zu erlangen. Hierzu zeigte er seiner Versicherung am 16. Oktober 2012 wahrheitswidrig den Diebstahl des Fahrzeugs an. Er wollte eine Versicherungssumme im vierstelligen Bereich erzielen, was jedoch nicht gelang, weil die Versicherung nicht zahlte. Deswegen läuft derzeit ein Rechtsstreit zwischen dem Angeklagten und der Versicherung. Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 406 Js 1086/13 (56/13)>.

I. Große Strafkammer

Montag, 23. Juni 2014

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Mittwoch, 25. Juni 2014, 9.00 Uhr, und

Montag, 30. Juni 2014, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Tiemo D. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 14. Mai 2013 in Bad Nenndorf im Zustand der Schuldunfähigkeit eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Er soll einem Mitarbeiter des Sozialpädiatrischen Dienstes unvermittelt mit der Faust sowie mit einem Stock an den Kopf und auf den Oberkörper geschlagen haben. Hierdurch hat der Geschädigte eine Wunde an der Hand erlitten, die genäht werden musste, sowie eine Prellung am Ohr und eine Stauchung der Halswirbelsäule. Der Angeklagte leidet unter einer schweren psychischen Erkrankung, weswegen er zum Tatzeitpunkt schuldunfähig war und nicht bestraft werden darf. Ziel des Verfahrens ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Es sind fünf Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 304 Js 3763/13 (11/13)>.

Dr. Brüninghaus

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.06.2014

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