Artikel-Informationen
erstellt am:
23.12.2014
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 07.01.2015
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am 09.01. und 16.01.2015 jeweils um 09.00 Uhr
Strafverfahren gegen Ronald Z. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in den Jahren 2004 und 2005 in Rinteln seinen damals 9-jährigen Sohn in 10 Fällen teilweise durch Androhung bzw. Einsatz körperlicher Schmerzen gezwungen zu haben, sich zu dem anderweitig verfolgten B. zu begeben. Der Angeklagte soll so gehandelt haben, weil er hierfür von B. Bargeld und Bekleidungsstücke erhielt. Hierbei habe der Angeklagte gewusst, dass B. sexuelle Handlungen an dem Kind vornahm.
Es sind sieben Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 206 Js 3601/10 (5/13)>.
I. Große Jugendstrafkammer
Mittwoch, 21.01.2015
9.00 Uhr
Strafverfahren Andreas H. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im April und Mai 2014 in drei Fällen in Stadthagen sexuelle Handlungen an einem im selben Haus wohnenden fünfjährigen Mädchen begangen zu haben, indem er sie im Schambereich anfasste.
Es sind sechs Zeugen geladen; die Verhandlung ist öffentlich <4 KLs 305 Js 4039/14 (16/14)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 22.01.2015
10.00 Uhr
Strafverfahren gegen Marcel M.
Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 01.09.2014 wegen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 24.12.2012 im Netto-Supermarkt in Stadthagen eine Lichterkette und zwei Packungen Schokolade entwendet zu haben, um sie seinen Eltern zu Weihnachten schenken zu können. Als der Ladendetektiv ihn ansprach, stieß er diesen von sich weg und flüchtete mit der Beute.
Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 406 Js 1032/13 (34/14)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 22.01.2015
11.30 Uhr
Strafverfahren gegen Taher M. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 19.09.2014 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30.12.2013 in Stadthagen Auto gefahren zu sein, obwohl er aufgrund von vorangegangenem Cannabiskonsum hierzu nicht in der Lage gewesen zu sein. Zudem soll er am 23.04.2014 bei einer polizeilichen Kontrolle in Stadthagen im Besitz von insgesamt rund 35 Gramm Marihuana gewesen sein.
Es sind keine Zeugen geladen. <4 Ns 507 Js 1455/14 (42/14)>.
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 28.01.2015
9.00 Uhr
Sicherungsverfahren gegen Uwe A. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 01.11.2013 in Stadthagen im Zustand der Schuldunfähigkeit zwei Polizeibeamtinnen attackiert und verletzt zu haben. Die Beamtinnen waren gerufen worden, weil der Angeklagte zuvor seine Wohnung durch Öffnen sämtlicher Wasserhähne geflutet haben soll. Nachdem der Angeklagte zunächst kooperativ gewesen sei, soll er dann unvermittelt die Polizistinnen geschlagen haben.
Es sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 304 Js 9328/13 (15/14)>.
Dr. Garbe
Vizepräsident des Landgerichts
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erstellt am:
23.12.2014