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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat September 2019


III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 08.10.2019,

9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Andy M.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den vielfach auch einschlägig vorbestraften Angeklagten am 05.04.2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von drei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Ihm wird zur Last gelegt, er habe am 17.05.2018 und 25.09.2018 jeweils in Stadthagen mit zwei verschiedenen Fahrzeugen öffentliche Straße befahren, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, was ihm auch bewusst gewesen sei.

Es sind zwei Zeugen geladen.



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 08.10.2019,

14:15 Uhr

Strafverfahren gegen Namik A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 27.02.2018 wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Auf die Berufung des Angeklagten hat die VII. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg ihn am 30.08.2018 wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen unter zusätzlicher Einbeziehung von Einzelstrafen aus einer Vorverurteilung durch das Amtsgericht Wermelskirchen vom 13.04.2017 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nachdem der Angeklagte gegen diese Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt hatte, hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 28.12.2018 das Urteil des Landgerichts im Gesamtstrafenausspruch unter Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben und die weitergehende Revision als unbegründet verworfen. Die Sache wurde im Umfang der Aufhebung zur Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen.

In dem neuerlichen Berufungsverfahren muss die jetzt zuständige III. Kleine Strafkammer nur noch über die Höhe der gegen den Angeklagten zu verhängenden Gesamtstrafe entscheiden.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.



VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 17.10.2019,

9:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am Freitag, 18.10.2019, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Peter S.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 09.04.2019 wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40,00 EUR.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe den Zeugen Benjamin M. am 24.09.2017 gegen die Fahrertür des vor seinem Haus in Meerbeck abgestellten Pkw geschubst; als Benjamin M. bei dem Angriff einen mutmaßlich epileptischen Anfall erlitten und das Bewusstsein verloren habe sowie zu Boden gesackt sei, habe der Angeklagte es versäumt, erste Hilfe zu leisten oder Hilfe durch Dritte zu holen; vielmehr sei er vom Tatort in sein Haus geflüchtet und habe es dabei in Kauf genommen, dass die allein bei dem Ohnmächtigen zurückgebliebene Zeugin Ramona M. den weitaus größeren und schwereren Zeugen Benjamin M. nicht allein stabilisieren und gleichzeitig den Rettungswagen verständigen habe können.

Das Gericht hat acht Zeugen geladen.


III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 22.10.2019,

9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Ivan L.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 10.12.2018 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe auf der Herrentoilette einer Firma in Lauenau/Apelern im Februar 2018 die dort als Reinigungskraft arbeitende ihm unbekannte Frau W. gegen ihren Willen sexuell attackiert; er habe die völlig überraschte Zeugin festgehalten und ihr dann einen Kuss auf den Mund aufgezwungen, wobei seine Zunge sogar in ihren Mund eingedrungen sei; außerdem habe der Angeklagte die Zeugin gegen ihren Willen am Hals geleckt und habe erst von ihr abgelassen, als sie ihm ein Knie in den Schritt gerammt habe.

Es sind zwei Zeugen geladen.



I. Große Jugendkammer


Dienstag, 22.10.2019,

9:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 28.10., 04.11. und 11.11.2019, jeweils 9.00 Uhr

Sicherungsverfahren gegen Eduard M.:

Bei dem Beschuldigten ist zu prüfen, ob seine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet werden muss.

Ihm werden insgesamt sieben Straftaten vorgeworfen, die er als Heranwachsender im Zeitraum vom 10.08.2016 bis zum 05.06.2017 begangen haben soll. Konkret geht es um einen Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie um vier Vorwürfe des Ladendiebstahls.

Hinzukommt ein Vorwurf des räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung, der sich am 02.06.2017 in einem EDEKA-Markt in Stadthagen ereignet und bei dem es um die Wegnahme einer Schachtel Zigaretten im Wert von 7,- EUR gegangen sein soll; als die Zeugin N., eine Mitarbeiterin im Markt, den Diebstahl bemerkt gehabt habe, soll sie versucht haben, den Beschuldigten festzuhalten, worauf dieser sie mit beiden Händen weggeschubst habe, um so flüchten zu können.

Schließlich wird dem Beschuldigten vorgeworfen eine angebliche versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung. Insoweit soll er in Rinteln auf dem Parkplatz vor dem Freibad am 05.06.2017 versucht haben, dem Zeugen P. dessen Pkw-Schlüssel aus der Hand zu entreißen, um sie für sich zu behalten. Dabei soll es zu einem minutenlangen Handgemenge gekommen sein, bei dem der Zeuge P. eine Rötung und eine leichte Schwellung des Handgelenks davongetragen haben soll, was er Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.

Es sind 16 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen.


V. Kleine Strafkammer


Freitag, 25.10.2019,

9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Ali J.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 28.02.2019 wegen sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am Abend des 31.03.2018 im Toilettenbereich des Jugendzentrums in Bad Nenndorf die minderjährige Zeugin W. gegen ihren Willen mit einer Hand festgehalten und mit der anderen Hand am Körper, unter anderem dem nackten Gesäß, berührt, obwohl die Zeugin ihm deutlich zu verstehen gegeben habe, dass sie keine sexuellen Kontakte wünschen würde; erst als das Mädchen zu schreien und zu weinen begonnen habe, habe der Angeklagte von ihr abgelassen und die Zeugin aus der Toilette gehen lassen.

Es sind vier Zeugen geladen.



Kütemeyer

Vors. Richter am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2019

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