Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat September 2019


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 05.09.2019,
9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Gino L.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den vielfach auch einschlägig vorbestraften Angeklagten am 15.02.2019 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Ihm wird zur Last gelegt, er habe am 05.06.2018 in Stadthagen aus der Wohnung der Geschädigten Margarete P. drei Zahnkronen im Wert von 150,- EUR entwendet, um sie für sich zu behalten.
Es sind zwei Zeugen geladen.
-4 Ns 304 Js 6841/18 (22/19)-


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 10.09.2019,
9:30 Uhr


Strafverfahren gegen Michele B.-W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 14.12.2018 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 25,- EUR verurteilt. Ihr wurde die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen, der Führerschien wurde eingezogen. Eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten wurde verhängt.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, sie sei am 21.08.2018 in Stadthagen auf der Kornstraße mit dem rechten Außenspiegel ihres Pkw Mercedes Benz gegen einen dort in einer Parkbucht abgestellten Pkw Opel gestoßen und habe diesen Wagen dadurch beschädigt. Anschließend habe sie in Kenntnis des Unfalls den Unfallort verlassen und so die notwendigen Feststellungen vereitelt.
Es sind drei Zeugen geladen.
-4 Ns 508 Js 8188/18 (11/19)-


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 10.09.2019,
14:00 Uhr


Strafverfahren gegen Markus G.: Das Amtsgericht Bückeburg sprach den Angeklagten am 27.02.2019 vom Vorwurf der Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug frei.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe zu einem nicht näher geklärten Zeitpunkt vor dem 17.03.2017 einen Hoflader Weidemann 1302 bei Ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf eingestellt. Der Zeuge Walter S., der sich für das Fahrzeug interessiert habe, habe es am 17.03.2017 auf dem Hof des Angeklagten in der Gemeinde Auetal besichtigt. Die Beteiligten hätten sich geeinigt, ein schriftlicher Vertrag über einen Kaufpreis von 6.800,- EUR und eine sofort zu leistenden Anzahlung von 500,- EUR sei unterschrieben worden. Im Vertrag sei auch ein Gewährleistungsausschluss verabredet worden. Das Fahrzeug sei dem Käufer S. vom Angeklagten noch am gleichen Tag angeliefert worden. Der Hoflader habe jedoch diverse Mängel aufgewiesen, was dem Angeklagten beim Vertragsschluss bekannt gewesen sei und, was er dem S. bewusst verheimlicht habe.
Das Gericht hat drei Zeugen und einen Sachverständigen geladen.
-4 Ns 407 Js 7730/17 (25/19)-


I. Große Strafkammer -Schwurgericht-

Mittwoch, 11.09.2019,
9:00 Uhr,

mit Fortsetzungsterminen am 19.09., 09.10., 16.10., 23.10., 30.10., 07.11., 12.11., 20.11. und 27.11.2019, jeweils 9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Farhad A.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe in Rinteln am 12.03.2019 zwischen ca. 2 Uhr und 3 Uhr seine getrennt von ihm lebende Ehefrau mit 27 Messerstichen in den Thorax-, Bauch- und Halsbereich vorsätzlich getötet. Außerdem habe das Opfer, das versucht habe, sich zu schützen, durch den Angeklagten weitere neun Messerverletzungen an den Armen erlitten.
Es sind insgesamt zwölf Zeugen und drei Sachverständige geladen.
-4 Ks 303 Js 2254/19 (3/19)-


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 24.09.2019,
9:30 Uhr


Strafverfahren gegen Bärbel J.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 12.03.2019 wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch sowie wegen Sachbeschädigung in vier tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Unterschlagung in drei tateinheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30,- EUR verurteilt.

Die Angeklagte soll am 15.12.2016 eine Scheibe an einem nicht in ihrem Eigentum stehenden Gebäude in Pohle eingeschlagen haben, um aus dem Haus ihr gehörende Gegenstände zu holen.

Weiter soll sie zwischen dem 21.11. und dem 05.12.2016 anlässlich der Räumung des früher ihr gehörenden oben genannten Objekts widerrechtlich zwei Obstbäume gefällt, die im Garten befindliche Teichanlage zerstört, eine 15 m² große Holzterrasse abgebaut und mitgenommen sowie die im Haus installierte Küche unsachgemäß herausgerissen haben. Dabei sei ihr bekannt gewesen, dass sich alle genannten Gegenstände aufgrund des durchgeführten Zwangsversteigerungsverfahrens bereits im Eigentum der A. UG befunden hätten. Die Angeklagte habe so einen Schaden von mindestens 10.000,- EUR angerichtet.

Es sind vier Zeugen geladen.
-4 Ns 406 Js 2083/17 (23/19)-


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 26.09.2019
9:00 Uhr


Strafverfahren gegen Philipp T.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 05.02.2019 wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25,00 EUR verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe im Februar 2018 in Rinteln ein vertrauliches Gespräch mit einem damaligen Freund heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet. Bei dem Gespräch habe der Freund ihm gegenüber die Vermutung geäußert, nicht der Freund, sondern dessen Onkel sei der Vater eines ungeborenen Kindes. Den so heimlich gefertigten Gesprächsmittschnitt habe der Angeklagte dann der werdenden Kindsmutter zur Verfügung gestellt, die es ihrerseits an den Onkel des Freundes weitergeleitet habe.
Es sind keine Zeugen geladen.
-4 Ns 205 Js 6729/18 (16/19)-



Kütemeyer

Vors. Richter am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2019

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln