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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juli 2020



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 02.07.2020

9:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 03.07., 9:00 Uhr.

Strafverfahren gegen Andre Nicky W.: Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte den Angeklagten wegen einer gefährlichen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Nebenklägerin und Zeugin W. im Zeitraum von Mitte November 2018 bis Anfang März 2019 in zwei Fällen jeweils einmal mit der Hand gegen den Kopf geschlagen zu haben, ihr in einem Fall fünfmal heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, ihr in zwei Fällen ins Gesicht geschlagen zu haben mit der Folge blutender Verletzungen, ihr in einem Fall ein Mobiltelefon ins Gesicht geworfen zu haben sowie ihr in zwei Fällen während einer Autofahrt jeweils mehrmals auf das linke Bein geschlagen zu haben.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 2936/19 (4/20) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 09.07.2020

9:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 15.07. und 17.07., jeweils 9:00 Uhr.

Strafverfahren gegen Klaus Hendrik S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 30.03.2017 wegen gemeinschaftlich versuchten Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 6 Monaten verurteilt und hiervon 4 Monate wegen überlanger Verfahrensdauer für vollstreckt erklärt. Nachdem das Oberlandesgericht das Berufungsurteil des Landgerichts vom 20.03.2018 teilweise aufgehoben hat, ist erneut über den Vorwurf zu verhandeln, der Angeklagte habe im Juni 2013 mit einem unbekannten Mittäter einen Zeugen zu Boden geschlagen, um an dessen Geldbörse zu gelangen, was jedoch aufgrund der heftigen Gegenwehr des Angegriffenen nicht gelungen sei.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 406 Js 4368/13 (35/17) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 14.07.2020

9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Dieter K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, unter der Vorgabe, für diesen einen Rasenmäher kaufen zu wollen, vom Zeugen B. einen Bargeldbetrag in Höhe von 300,00 € erlangt zu haben, um das Geld anschließend tatplangemäß für sich zu behalten und zu verbrauchen.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 Ns 506 Js 7476/18 (43/19) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 28.07.2020

10:00 Uhr

Strafverfahren gegen Ruben W.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 15.09.2018 durch Aufhebeln des Fensters der Kellertür in das Wohnhaus des Zeugen T. in Bückeburg gelangt zu sein und anschließend von dort Geld- und Sachwert im Gesamtwert von mindestens 4.000,00 € entwendet zu haben.

Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 407 Js 10110/18 (57/19) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht



Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2020

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