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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Januar 2020


I. Große Jugendkammer


Dienstag, 07.01.2020
9:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 10.01., 14.01. und 16.01.2020, jeweils 9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Juan Carlos C.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen,

  1. in Rinteln am 15.07.2019 in dem von ihm und seiner Familie bewohnten Haus sexuelle Handlungen an zwei im Jahr 2008 bzw. 2006 geborenen Jungen gegen deren erkennbaren Willen ausgeführt zu haben, wobei er gegenüber den Opfern Gewalt angewendet und eine Lage ausgenutzt haben soll, in der diese der Einwirkung des Angeklagten schutzlos ausgeliefert gewesen seien; konkret soll der Angeklagte u.a. am Penis der Kinder manipuliert und seinen eigenen erigierten Penis an den Beinen seiner Opfer gerieben haben;

  2. in Rinteln am 17.07.2019 auf einem Computer, einem USB-Stick und einem Mobiltelefon mehrere Dateien mit kinderpornografischem Inhalt gehabt zu haben.

Es sind 9 Zeugen und 1 Sachverständige geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 09.01.2020
9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Thomas P.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 25.02.2019 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50,00 EUR verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 30.07.2018 gegen 9:45 Uhr in Hohnhorst vor seinem Wohnhaus im Rahmen eines Streites über eine von ihm aufgestellte mobile Videokamera einen Nachbarn lautstark als „Stricher“, „schwule Sau“ und „Schwuchtel“ beschimpft.

Es sind 4 Zeugen geladen.



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 14.01.2020
9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Nils S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 30.10.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte soll im Oktober 2017 stark alkoholisiert in einer Gaststätte in Wiedensahl so randaliert haben, dass die Polizei ihn abführen musste. Hierbei soll er die Polizeibeamten beleidigt, sich massiv widersetzt und einem Beamten ins Gesicht getreten haben.

Es sind 3 Zeugen geladen.



V. Kleine Strafkammer

Freitag, 15.01.2020
9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Roberts D.: Das Amtsgericht Stadthagen verhängte gegen den Angeklagten am 23.05.2019 wegen vorsätzlicher Körperverletzung einen Freizeitarrest von zwei Freizeiten sowie die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe in der Nacht des 29.06.2018 gegen 3:30 Uhr auf einer Party am Junkerhof in Bad Münder Eimbeckhausen der Elena R. mindestens zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt, wodurch die Frau Nasenbluten und schmerzhafte rötliche Schwellungen im Gesicht erlitten habe; durch einen weiteren Schlag soll der Angeklagte der R. eine blutende Wunde am Handgelenk zugefügt haben.

Das Gericht hat 4 Zeugen geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 23.01.2020
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen Marcel G.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 06.09.2018 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 14 Fällen, Volksverhetzung in 2 Fällen sowie wegen Bedrohung in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen November 2015 und August 2016 in Stadthagen über seinen WhatsApp-Account unter anderem Hakenkreuz-Abbildungen und „Sieg-Heil“ Nachrichten versendet zu haben. Zudem soll er im August 2016 zwei Kindern, die ihm offenbar nicht „deutsch“ genug aussahen, von seinem Balkon aus mit einer echt aussehenden Feuerzeugpistole gedroht haben.

Das Gericht hat 1 Sachverständigen geladen.



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 28.01.2020
9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Hermann H. und Maike B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat am 02.07.2019 den Angeklagten H. wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,- EUR und die Angeklagte B. wegen Strafvereitelung in Tatmehrheit mit Betrug zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 60,- EUR verurteilt.

Den Angeklagten wird Folgendes zur Last gelegt:

Der Angeklagte H. soll am 05.06.2015 gegen 21:30 Uhr mit seinem PKW Mercedes Benz die B 65 aus Stadthagen kommend Richtung Bad Nenndorf mit einer BAK von 1,7 g befahren haben; mitursächlich durch die hohe Alkoholisierung soll er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren, ein Brückengeländer touchiert sowie einen Leitpfosten überfahren haben und dann nach rechts von der Fahrbahn abgekommen sein; dort sei der Wagen im Straßengraben liegen geblieben.

Die Angeklagte B. soll noch am Tag dieses Unfalls wahrheitswidrig gegenüber der Polizei geäußert haben, sie sei die Fahrerin des Unfallwagens gewesen; dabei sei es ihr Ziel gewesen, eine Verurteilung des H. wegen Trunkenheit zu vereiteln; tatsächlich sei dann das Ermittlungsverfahren gegen H. auch eingestellt worden.

Weiter soll die Angeklagte B. am 01.07.2015 gegenüber der Kfz-Versicherung des Mercedes Benz bewusst unrichtig angegeben haben, sie sei zur Unfallzeit am 05.06.2015 die Fahrerin des Wagens gewesen. Ihr Ziel sei es bei dieser falschen Erklärung gegenüber der Versicherung gewesen, den Schaden am Fahrzeug von rund 19.000,- EUR von der Versicherung erstattet zu bekommen; tatsächlich sei ihr dann wegen der Täuschung der Versicherung von dieser ein solcher Geldbetrag ausgezahlt worden.

Es sind 5 Zeugen geladen.



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 28.01.2020
14:30 Uhr

Strafverfahren gegen Namik A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 27.02.2018 wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Auf die Berufung des Angeklagten hat die VII. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg ihn am 30.08.2018 wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen unter zusätzlicher Einbeziehung von Einzelstrafen aus einer Vorverurteilung durch das Amtsgericht Wermelskirchen vom 13.04.2017 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Nachdem der Angeklagte gegen diese Entscheidung des Landgerichts Revision eingelegt hatte, hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 28.12.2018 das Urteil des Landgerichts im Gesamtstrafenausspruch unter Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben und die weitergehende Revision als unbegründet verworfen. Die Sache wurde im Umfang der Aufhebung zur Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen. In dem neuerlichen Berufungsverfahren muss die jetzt zuständige III. Kleine Strafkammer nur noch über die Höhe der gegen den Angeklagten zu verhängenden Gesamtstrafe entscheiden.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 29.01.2020
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen Ali T.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 26.03.2019 wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10, EUR.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 23.01.2017 gegen 19 Uhr in Stadthagen an der Einfahrt des Grundstücks Leinenweberstraße 10 seinen PKW „SUV“ direkt an der Grundstückseinfahrt geparkt zu haben, um so für einen Zeitraum von mehreren Minuten zu verhindern, dass die Zeugen L., G. und S. das Grundstück mit ihren Wagen verlassen konnten; der Angeklagte soll dann sein Fahrzeug verlassen haben, zum Wagen des Zeugen L. gegangen sein und dort mehrfach auf das Wagendach geschlagen haben, wodurch Beulen entstanden sein sollen; weiter soll er bei dem Fahrzeug zwei Dachleisten abgerissen haben; die drei Zeugen soll er mit den Worten „Hurensohn“ und „ich ficke dich in den Arsch“ attackiert haben.

Das Gericht hat 4 Zeugen geladen.




Kütemeyer
Vors. Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.12.2019

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