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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im September 2025

VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 02.09.2025

10:00 Uhr


Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 14.03.2025 wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 € verurteilt und die Einziehung des Werts des Erlangten in Höhe von 1.500 € angeordnet.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in Auhagen zwischen dem 25.02.2019 und dem 26.05.2023 durch den unbekannten Dieb in den Besitz zweier zuvor gestohlener Laserempfänger gekommen zu sein, wobei ihm die Herkunft der Laserempfänger bekannt gewesen sei, und diese für sich zur eigenen Verwendung behalten zu haben.

Es sind 5 Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 6828/23 (12/25) -



I. Große Strafkammer

Mittwoch, 03.09.2025

09:30 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am

Freitag, 05.09.2025, 09:00 Uhr,

Dienstag, 09.09.2025, 09:30 Uhr und

Freitag, 12.09.2025, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen C.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.03.2023 in Lauenau an der Zeugin L. gegen deren erklärten Willen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Es sind elf Zeugen geladen.

- 4 KLs 305 Js 4020/23 (10/24) -



VII. Kleine Strafkammer

Montag, 15.09.2025

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 07.02.2025 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner ist die Einziehung der Beute angeordnet worden.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 09.09.2023 und dem 10.09.2023 in Stadthagen das Zimmer der Zeugin M. in einem Pflegeheim betreten zu haben, dort gewaltsam ein verschlossenes Schließfach im Schrank der Zeugin geöffnet und eine Kette entnommen zu haben, um sie für sich zu verwenden.

Es sind acht Zeugen geladen.

- 4 NBs 402 Js 9368/23 (8/25) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 18.09.2025

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 20.03.2025 wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.05.2023 in Hagenburg den Zeugen P. mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge eine mehrfache Fraktur der Kiefer- und Augenhöhle erlitt

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 7422/23 (14/25) -



Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.08.2025

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