Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2025
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 04.11.2025
10:00 Uhr
Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.04.2025 wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 73 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.11.2022 in Pohle anlässlich seiner zeugenschaftlichen polizeilichen Vernehmung wider besseres Wissen behauptet zu haben, Anhaltspunkte dafür zu haben, dass seine Ehefrau in einer Seniorenresidenz vergewaltigt worden sei.
Es sind drei Zeugen und eine Sachverständige geladen.
- 4 NBs 306 Js 2686/23 (15/25) -
I. Große Jugendkammer
Dienstag, 11.11.2025
10:30 Uhr
mit Folgeterminen
am Freitag, 14.11.2025, 09:00 Uhr und
am Freitag, 21.11.2025, 09:00 Uhr.
- nicht öffentlich -
Strafverfahren gegen E. und A.: Das Landgericht Bückeburg verhandelt über die Berufung der Angeklagten wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Raubes und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.
- 40 NBs 406 Js 6765/22 (2/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 13.11.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen G.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.05.2025 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.02.2025 in Rinteln / Hohenrode mit einem PKW die Landstraße 32 befahren zu haben, obwohl er, wie er wusste, die hierzu nötige Fahrerlaubnis nicht hatte.
Es ist ein Zeuge geladen.
- 4 NBs 201 Js 7422/23 (14/25) -
III. Kleine Strafkammer
Montag, 17.11.2025
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin vom 02.12.2024 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen O.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.06.2024 wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, wobei deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner ist die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 35.574,51 € angeordnet worden.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, vom 26.04.2021 bis zum 31.10.2022 in Stadthagen als Antragsteller bei dem Jobcenter die Auszahlung ungekürzter Leistungen dadurch erwirkt zu haben, dass er seine Tätigkeit als selbstständiger Schrottsammler trotz der ihm bekannten Anzeigepflicht verschwieg. Dadurch soll er einen Betrag von 35.574,51 € zu Unrecht vereinnahmt haben.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 407 Js 5459/23 (24/24) -
III. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 25.11.2025
08:45 Uhr
Strafverfahren gegen Y.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 06.06.2025 wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 € verurteilt und die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 10.000 € angeordnet.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.03.2023 in Stadthagen einen aus einer Betrugstat stammenden Geldbetrag von 10.000 € weiterüberwiesen bzw. abgehoben zu haben, um so die Tatbeute zu sichern und die Transferwege zu verschleiern, wobei ihm die Herkunft des Geldes mindestens aus grober Unachtsamkeit entgangen sei.
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 4 NBs 402 Js 2864/24 (19/25) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
30.10.2025