Artikel-Informationen
erstellt am:
30.08.2024
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 03.09.2024
08:45 Uhr
Strafverfahren gegen E.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.07.2023 wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte sowie Verbreitens kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 1 Monat verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, vom 09.07.2019 bis 27.05.2022 auf seinem Smartphone 6 Videodateien besessen zu haben, auf denen in grob anreißerischer Weise sexuelle Handlungen von unter 14 Jahre alten Kindern sowie die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien eines Kindes dargestellt sind. Ferner soll der Angeklagte am 09.07.2019 über den Messengerdienst WhatsApp eine kinderpornographische Datei an eine WhatsApp-Gruppe mit 4 weiteren Teilnehmern gesendet haben.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 8811 Js 141140/22 (45/23) -
V. Kleine Jugendkammer
Freitag, 06.09.2024
09:00 Uhr
- nicht öffentlich -
Strafverfahren gegen R.: Das Landgericht Bückeburg verhandelt über die Berufung des Angeklagten wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und der Urkundenfälschung.
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 10.09.2024
09:30 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 12.07.2023 wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem 01.08.2021 und dem 31.10.2021 der Zeugin V. an dem gemeinsamen Arbeitsplatz die Hand zwischen ihre Beine auf die Schenkel gelegt zu haben, ohne dass diese dies wollte. Ihm wird ferner vorgeworfen, der Zeugin V. bei einer beruflich veranlassten Autofahrt wiederum ohne deren Einverständnis mit der Hand über den Oberschenkel und den Nacken gestreichelt zu haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 406 Js 3900/22 (47/23) -
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 11.09.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen T.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 14.03.2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 40 € verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.05.2023 in Stadthagen als Altenpflegerin insgesamt 40 € in Scheinen aus einem im Kleiderschrank eines Bewohnerzimmers deponierten Portemonnaies genommen zu haben, um das Geld für sich zu verwenden.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 304 Js 6579/23 (14/24) -
III. Kleine Strafkammer
Freitag, 13.09.2024
10:30 Uhr
Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 29.02.2024 wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 € verurteilt und ihr das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr für 6 Monate verboten.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.07.2023 in Stadthagen mit ihrem PKW öffentliche Straßen befahren zu haben, obwohl sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses mehr als 1,1 Promille Blutalkoholgehalt hatte und nicht mehr fahrtüchtig war, was sie hätte erkennen können.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 504 Js 6916/23 (11/24) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 17.09.2024
14:00 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 11.12.2024 wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 40 Tages-sätzen à 50 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Schreiben vom 23.10.2022 in Stadthagen die Zeugin E. mit Äußerungen über deren kognitive Fähigkeiten verächtlich gemacht zu haben.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 406 Js 505/23 (3/24) -
II. Große Jugendkammer
Mittwoch, 25.09.2024
09:30 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Mittwoch, 09.10.2024, 09:30 Uhr.
Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen E.: Der Verurteilte ist mit Urteilen des Landgerichts Bückeburg vom 07.02.2018 und vom 23.08.2019 wegen mehrerer Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden; zudem ist die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten worden. Über deren Anordnung ist nunmehr zu befinden.
Es ist ein Sachverständiger und ein Zeuge geladen.
- 4 KLs 305 Js 5154/27 (18/17) -
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 25.09.2024
11:45 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Mittwoch, 02.10.2024, 10:30 Uhr
am Dienstag, 15.10.2024, 09:30 Uhr
und am Freitag, 18.10.2024, 09:00 Uhr.
Sicherungsverfahren gegen O.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit in Stadthagen in der Zeit zwischen dem 20.12.2023 und dem 14.02.2024 durch sechs verschiedene Taten fremde Gegenstände entwendet zu haben, um sie für sich zu behalten, wobei er in einem Fall ein Pfefferspray bei sich geführt und in einem weiteren Fall mit einem Dritten gemeinschaftlich Gewalt gegen den Geschädigten O. verübt haben soll. Ihm wird ferner vorgeworfen, versucht zu haben, vom dem Geschädigten T. mit den Worten: „Wenn du mir nicht deine Cola gibst, bist du ein toter Mann“ dessen Cola zu erlangen. Schließlich soll er, nachdem er von der Geschädigten W. beim Entwenden eines Parfumtesters entdeckt worden war, sich drohend vor dieser aufgebaut haben, um sie einzuschüchtern und sich so im Besitz des Parfums zu halten.
Es ist ein Sachverständiger geladen.
- 4 KLs 304 Js 1602/24 (14/24) -
III. Kleine Strafkammer
Freitag, 27.09.2024
09:30 Uhr
Strafverfahren gegen A.: Das Landgericht Bückeburg hatte den Angeklagten auf dessen Berufung mit Urteil vom 07.12.2023 wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 € verurteilt. Das Oberlandesgericht Celle hob das Urteil des Landgerichts auf die Revision des Angeklagten hin mit Urteil vom 14.05.2024 im Rechtsfolgenausspruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Bückeburg.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, aus Verärgerung darüber, in einer Spielhalle nicht wie gewünscht spielen zu können, die Spielhallenaufsicht, anwesende Gäste und die hinzugerufenen Polizeibeamten beleidigt und in der Ehre herabgesetzt zu haben.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 508 Js 11179/22 (46/23) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
30.08.2024