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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat September 2023

III. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 06.09.2023
09:30 Uhr

mit Fortsetzungstermin

am Donnerstag, 07.09.2023, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.11.2022 wegen Nachstellung in Tateinheit mit Bedrohung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.05.2021 gegen 00:30 Uhr die Zeugin E. in deren Wohnhaus in Niedernwöhren aufgesucht, ihren Haarzopf ergriffen und an ihren Haaren gerissen und dabei die Zeugin wie folgt bedroht und beschimpft zu haben: „
Ich mache dich fertig! Du wirst dafür bezahlen! Und wenn ich zehn Jahre in den Knast gehe, ich bringe dich um. Das verspreche ich dir!“ Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte der Zeugin einen Faustschlag auf das rechte Auge gegeben haben. Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, am folgenden Morgen gegen 06:30 Uhr die Zeugin erneut aufgesucht und laut geschrien zu haben, dass er sie umbringe. Auch in der Zeit vom 28.04.2021 bis zum 13.06.2021 soll der Angeklagte nahezu täglich, oft mehrmals täglich, Verbindung zu der Zeugin dadurch aufgenommen haben, dass er SMS zugesandte oder Nachrichten über Facebook schrieb, in denen er unter anderem auch Gewalt angedroht, Beleidigungen gegen die Zeugin und ihren Lebenspartner ausgestoßen, Schuldzuweisungen und Vorwürfe mit sexuellen Anspielungen und sexuellen Erniedrigungen sowie Selbstmordandrohungen vorgenommen haben soll. Auch nachdem ihm am 01.06.2021 ein Beschluss des Amtsgerichts Stadthagen zugestellt worden war, in dem ihm unter anderem untersagt worden war, jegliche Verbindung zu der Zeugin aufzunehmen, wirkte der Angeklagte weiterhin auf die Zeugin ein.

Es sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 304 Js 6982/21 (35/22) -



I. Große Strafkammer

Dienstag, 12.09.2023
11:00 Uhr

Strafverfahren gegen K.: Dem Angeklagten wird zur Last gelegt am 12.09.2021 zwischen 04:00 Uhr und 05:00 Uhr in Stadthagen mit der zu diesem Zeitpunkt schlafend im Bett liegenden Zeugin K. den Beischlaf vollzogen zu haben, wobei er den Zustand der Zeugin kannte und sich zu Nutze machte.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 4 KLs 406 Js 8807/21 (2/23) -



VII. Kleine Jugendkammer

Donnerstag, 14.09.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 10.02.2023 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, ohne im Besitz eines entsprechenden Mobiltelefons zu sein, auf der Plattform eBay Kleinanzeigen ein solches der Marke Samsung, Modell S21 Ultra zu einem Kaufpreis von 480,- € offeriert und schließlich am 23.06.2022 an den Zeugen R. zu einem Kaufpreis von 450 € verkauft und den Kaufpreis, wie von vornherein beabsichtigt, vereinnahmt zu haben, ohne dass Mobiltelefon an den Zeugen zu leisten.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 NBs 605 Js 7080/22 (8/23) -



IV. Kleine Strafkammer

Montag, 18.09.2023
09:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen


am Mittwoch, 20.09.2023 und
am Donnerstag, 28.09.2023,
jeweils gegen 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 14.03.2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,- € verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.08.2021 in Rinteln gegen 19:45 Uhr den Zeugen K. unvermittelt und ohne erkennbaren Anlass wuchtig mit der Hand in das Gesicht geschlagen zu haben, so dass der Zeuge infolge des Schlages stürzte und mit dem Gesicht auf eine am Boden fest verbaute Steinkante fiel und durch den Schlag und anschließenden Sturz eine heftig blutende Risswunde im Bereich der Stirn sowie eine offene, mehrfach fragmentierten Nasenbeinfraktur sowie ca. vier Wochen andauernde Kopfschmerzen sowie Schwindelgefühle erlitt. Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, im Rahmen des anschließenden Polizeieinsatzes die Polizeibeamten und Zeugen L. und W. tätlich angegriffen zu haben.

Es sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 NBs 202 Js 11429/21 (15/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 21.09.2023
09:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen


am Montag, 25.09.2023,
Mittwoch, 27.09.2023 und
Freitag, 29.09.2023,
jeweils 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen N.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 03.03.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.03.2021 gegen 18:35 Uhr im Bereich des Penny-Marktes in Bad Nenndorf mit einem Messer auf den Zeugen H. eingestochen zu haben, wodurch dieser fünf Stichwunden am Rumpf sowie eine Schnittverletzung an der rechten Hand als Abwehrverletzung erlitten habe und die Verletzungen im Bereich des Rumpfes potenziell lebensgefährlich gewesen sein sollen.

Es sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 NBs 407 Js 2046/21 (16/23) -



Dr. Taterka
Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2023

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