Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat September 2022

V. Kleine Jugendkammer

Mittwoch, 14.09.2022
14:00 Uhr.

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Stadthagen – Jugendrichter – hat den Angeklagten am 09.05.2022 wegen des unerlaubten Besitzes eines verbotenen Gegenstands nach dem Waffengesetz schuldig gesprochen und gegen ihn als Heranwachsenden einen Dauerarrest von einer Woche verhängt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Abend des 01.10.2021 im Parkhaus Am Bahnhof 9 in Stadthagen einen schweren Schlagring aus Metall bewusst mit sich geführt zu haben.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 41 Ns 305 Js 9524/21 (3/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 21.09.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen U.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 05.04.2022 wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 24.07.2021 auf der Terrasse seines Zimmers in Seggebruch 86,88 g Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 13,63 g THC zum Eigenverbrauch vorgehalten zu haben, obwohl er, wie er gewusst habe, nicht über die dafür erforderliche Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verfügte.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 4667/21 (16/22) -



I. Große Strafkammer

Donnerstag, 22.09.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen H.: Dem drogenabhängigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.11.2020 gegen 05:10 Uhr zunächst mit einem Stein die Glasscheibe der Hauseingangstür des Hauses Scheier Straße 8 in Bückeburg eingeworfen und anschließend die Wohnung des Zeugen T. betreten zu haben, wo er sodann mit dem Stein die Glasscheibe der Zwischentür zum Wohnzimmer eingeschlagen haben soll. Dem Zeugen W. soll als Eigentümer der Wohnung hierdurch ein Schaden in Höhe von 1.000,00 € entstanden sein.

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, in der Nacht vom 21.01.2021 auf den 22.01.2021 zwischen 23:30 Uhr und 00:25 Uhr in Bückeburg über den Balkon in die Wohnung seiner Nachbarin, der Zeugin B., gelangt zu sein und von der bereits im Bett liegenden Zeugin unter Vorhalten eines Küchenmessers mit einer Klingenlänge von ca. 25 cm mindestens 80,00 € und Tabletten gefordert zu haben. Der Zeugin soll es unter der Vorspiegelung, dem nachzukommen, gelungen sein, den Angeklagten zum Verlassen der Wohnung zu bewegen und die Wohnungstür hinter ihm zu verschließen, so dass der Tatplan nicht mehr umgesetzt werden konnte.

Im Anschluss an vorstehende Tat soll der Angeklagte gegen 0:25 Uhr unter der Anschrift Trompeterstraße 14 in Bückeburg mit solcher Wucht gegen die Wohnungstür geschlagen haben, dass die Holzverkleidung zerbrochen und ein Loch in einer Größe von etwa 50 cm Durchmesser entstanden sei, wodurch der Wohnungseigentümerin wiederum ein Schaden in Höhe von 300,00 € entstanden sei.

Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, gegen 13:10 Uhr des 22.01.2021 erneut die Balkonbrüstung zur Nachbarwohnung der Zeugin B. überklettert und sich trotz mehrfacher Aufforderung durch die Zeugin nicht von deren Balkon entfernt zu haben.

Der Angeklagte soll seine Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben.

Es sind sieben Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 201 Js 1750/21 (9/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 29.09.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 11.04.2022 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die zu diesem Zeitpunkt von ihm schwangere Zeugin G. in der Nacht vom 03.12. auf den 04.12.2021 durch vielfache Faustschläge ins Gesicht und den Bauch körperlich misshandelt und vielfach als „Schlampe“ und „Nutte“ bezeichnet zu haben, wobei der Angeklagte zugleich gegen eine aufgrund vorangegangener Taten gegen die Zeugin ergangene Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen haben soll.

Es sind eine Zeugin und eine Sachverständige geladen.

- 4 Ns 305 Js 10711/21 (20/22) -



Dr. Weng
Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.08.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln