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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Februar 2021


III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 02.02.2021

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Driton N.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 08.11.2019 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 25.10.2018 in Rinteln in alkoholisiertem Zustand die mit ihm zu diesem Zeitpunkt liierte Zeugin X. gegen 20:00 Uhr in deren Wohnung im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit der flachen Hand in Schmerzen verursachender Weise in das Gesicht auf die linke Wange geschlagen zu haben. Die Zeugin verließ daraufhin zunächst die Wohnung. Bei ihrer Rückkehr gegen 0:00 Uhr sei es erneut zum Streit gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte der Zeugin unter Einsatz seines Kopfes zwei Kopfnüsse gegeben habe, wodurch die Zeugin neben Schmerzen auch ein Hämatom im Stirnbereich sowie eine deutliche Schwellung im Bereich des Nasenrückens erlitten habe.


Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 10548/18 (3/20) –



VII. Kleine Strafkammer


Freitag, 05.02.2021

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Marcel K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 27.07.2020 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 25.08.2019 in Bad Nenndorf mit einem Personenkraftwagen Opel Astra öffentliche Straßen, u. a. gegen 21:45 Uhr die Straße Gehrenbreite, befahren zu haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass er nicht über die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderliche Erlaubnis der Verwaltungsbehörde verfügte.


Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 Ns 601 Js 7701/19 (30/20) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 09.02.2021

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Spyridoula G.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte die Angeklagte am 09.12.2019 wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 60,00 €.


Der Angeklagten wird zur Last gelegt, mit E-Mail vom 09.12.2018 an ihren Rechtsanwalt G. unter Hinweis auf eine der E-Mail beigefügte kompromittierende Tondatei eines Telefonats mit der Zeugin Y. versucht zu haben, den G. zur Rücknahme von gegen sie gerichtete Vergütungsfestsetzungsanträge beim Amtsgericht Stadthagen zu bewegen.


Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 Ns 407 Js 70/19 (7/20) -



I. Große Jugendkammer


Mittwoch, 10.02.2021

09:30 Uhr


mit Fortsetzungstermin am 11.02., 09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Daniel M., Feramez K. und Waldemar B.: Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Rinteln sprach die Angeklagten am 16.04.2019 des Raubes im minder schweren Fall schuldig. Es verurteilte den Angeklagten M. zu einem Dauerarrest von drei Wochen, den Angeklagten K. zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und zu einem Dauerarrest von vier Wochen sowie den Angeklagten B. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in Rinteln am 03.11.2017 gemäß ihrem zuvor gefassten Tatplan den Zeugen C. an seinen Armen und im Bereich des Handgelenks und des Oberarms derart festgehalten zu haben, dass der Zeuge sich trotz des entsprechenden Versuchs nicht habe losreißen können, und dem Zeugen sodann unter Ausnutzung dieses Umstandes die von ihm getragene Armbanduhr der Marke Paul Hewitt sowie ein schwarzes Mobiltelefon der Marke Samsung Galaxy, jeweils mit einem Zeitwert von mindestens 100,00 €, entwendet zu haben. Der Angeklagte K. habe dabei beabsichtigt, die Sachen für sich zu behalten, was den Angeklagten M. und B. bewusst gewesen sei und auch ihrer Absicht entsprochen habe.


Es sind zwei Zeugen geladen.

- 40 Ns 202 Js 8963/17 (3/19) -



VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 18.02.2021

09:00 Uhr


mit Fortsetzungstermin am 19.02.2021, 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Christian G. und Mariana I.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 28.01.2020 wegen Betruges in neun Fällen jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. In Höhe des Wertes des jeweils Taterlangten von 3.731,61 € bzw. 5.554,87 € wurde die Einziehung angeordnet.


Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten gegenüber dem Jobcenter des Landkreises Schaumburg, über das sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bezogen, bei entsprechenden Anträgen in neun Fällen nicht angegeben, dass sie in Obernkirchen als eheähnliche Lebensgemeinschaft eine gemeinsame Wohnung bewohnten. Da sie dann im Rahmen der Leistungsgewährung lediglich als Bedarfsgemeinschaft zu behandeln gewesen wären, hätten sie ihnen nicht zustehende Leistungen in oben genannter Höhe bezogen, was ihre Absicht gewesen sei.


Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 Ns 407 Js 5185/17 (18/20) -



V. Kleine Jugendkammer


Freitag, 19.02.2021

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Jan P.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem tateinheitlich mit Beleidigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Spätnachmittag des 26.04.2019 auf dem Bahnsteig des Bahnhofs in Bad Nenndorf in alkoholisiertem Zustand die beiden Brüder K. zunächst als „Fotzen“ und „Pisser“ bezeichnet und dem David K. sodann unvermittelt und völlig überraschend einen derart heftigen Faustschlag an das linke Ohr versetzt zu haben, dass dieser zu Boden gegangen, sofort unter Schmerzen gelitten und aufgrund der Schlageinwirkung für 2-3 Tage einen leichten Tinnitus linksseitig gehabt habe, was der Angeklagte jedenfalls billigend in Kauf genommen habe. Zudem wird dem Angeklagten zur Last gelegt, am Abend des 26.07.2019 in der Bar „Nordkurve“ in Hannover im alkoholisiertem Zustand zunächst dem Zeugen O. zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch dieser Schmerzen im Wangenbereich und eine leicht blutende Wunde im linken Mundwinkel erlitten habe, was der Angeklagte bei seinem Vorgehen jedenfalls billigend in Kauf genommen habe. Als sodann die Zeugin O. ihrem Vater zur Hilfe habe eilen wollen, habe der Angeklagte ihr einen gezielten Ellenbogenschlag ins Gesicht versetzt, wodurch die Zeugin zu Boden gegangen sei und Kopfschmerzen sowie eine Schwellung im linken Wangen- und Augenbereich sowie zwei kleine Schürfwunden erlitten habe, was der Angeklagte bei seinem Vorgehen ebenfalls zumindest billigend in Kauf genommen habe.


Es sind vier Zeugen geladen.

- 41 Ns 305 Js 6748/19 (10/20) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 23.02.2021

13:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Holger W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 16.07.2019 wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 1.550,57 € wurde angeordnet.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 12.03.2018 unter der Vorgabe, ein leistungswilliger und –fähiger Verkäufer zu sein, über die Internet-Plattform eBay ein Märklin Starterset 29440 zum Preis von 888,77 € an den Zeugen K. verkauft und anschließend von diesem wie geplant das Geld vereinnahmt zu haben, ohne die Ware zu liefern. Ihm wird weiter zur Last gelegt, nach gleicher Vorgehensweise am 13.03.2018 an den Zeugen R. ein Handy Samsung Galaxy S9 zum Kaufpreis von 654,00 € veräußert und von diesem anschließend wie geplant inklusive Versandkosten 661,80 € vereinnahmt zu haben, ohne die versprochene Ware zu liefern.


Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 505 Js 6723/18 (53/19) -



I. Große Strafkammer


Mittwoch, 24.02.2021

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Stefan B.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in Bückeburg am 21.01.2019 gegen 23:50 Uhr die Geschäftsräume der Spielothek „Treffpunkt Planet“ betreten zu haben und den Zeugen A. unter Vorhalten einer Schusswaffe zur Öffnung der Kasse gebracht zu haben, aus der der Angeklagte sodann 458,00 € an sich nahm, ohne einen Anspruch darauf zu haben.


Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 KLs 305 Js 682/19 (13/19) -



II. Große Strafkammer


Mittwoch, 24.02.2021

09:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am 26.02.2021 und 03.03.2021, jeweils 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Hassan S.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung in Stadthagen am 03.09.2020 ca. 61,7 g Kokain, ca. 250 g Amphetamin als Pulver- bzw. Festmasse, ca. 250 Ecstasy-Tabletten sowie ca. 24,8 g Marihuana gelagert zu haben, um sie zu verkaufen und daraus Gewinn zu erzielen, wobei er unmittelbar neben den Betäubungsmitteln griffbereit einen Schlagstock aufbewahrte.


Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 KLs 204 Js 6143/20 (16/20) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2021

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