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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Januar 2021


I. Große Strafkammer


Dienstag, 05.01.2021

09:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am 12.01., 19.01., 22.01., 26.01. und 27.01.2021, jeweils 09:00 Uhr.


Strafverfahren Philipp-Andre G.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe in Stadthagen am 29.01.2018 in der Wohnung der Zeugin S., deren Lebensgefährte er war, bei dieser und gegen ihren ausdrücklich geäußerten Willen ohne Kondom den Geschlechtsverkehr bis zum Samenerguss ausgeführt, nachdem er der Zeugin zuvor nach einem kurzen Streitgespräch mit der flachen Hand auf die Wange geschlagen hatte.


Es sind drei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 305 Js 2897/18 (22/18) -



VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 07.01.2021

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Maik S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 30.06.2020 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. In Höhe eines Betrages von 311,95 € wurde die Einziehung des Wertes des Taterlangten angeordnet.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, über die Internet-Auktionsplattform ebay wie ein leistungsfähiger und leistungswilliger Verkäufer einen Fahrrad-Rahmenakku der Marke Bosch, Modell Power Pack 500 Wh Performance, zum Kauf angeboten zu haben und den Kaufpreis zuzüglich Versandkosten in Höhe von 311,95 € vom höchstbietenden Zeugen L. vereinnahmt zu haben, ohne – wie von Anfang an geplant – den Akku an den Zeugen L. zu übersenden.


Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 507 Js 10550/19 (28/20) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 12.01.2021

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Elisabeth und Heino S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 29.04.2020 der gemeinschaftlichen Unterschlagung für schuldig befunden und die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 € sowie den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 2.000,00 € wurde angeordnet.


Den Angeklagten wird zur Last gelegt, aus der von ihnen angemieteten Immobilie Rodenberger Allee 47 in Bad Nenndorf nach Beendigung des Mietverhältnisses mit der Zeugin L. zum 31.05.2018 ein Zweisitzer-Sofa im Barockstil mit Seidendamast und zwei dazugehörige Sessel, sechs Barhocker aus Messing, zwei Deckenlampen, zwei Wandlampen, eine Stereoanlage und ein großes geschnitztes hölzernes Wandbild zur eigenen Verwertung mitgenommen zu haben, obwohl ihnen bekannt war, dass diese Gegenstände der Zeugin L. gehörten.


Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 Ns 406 Js 6249/18 (39/19) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 19.01.2021

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Sanae M.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte die Angeklagte am 14.06.2019 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung hierzu in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 13,00 €. Der Angeklagten wurde zugleich die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen und der Führerschein eingezogen; die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihr vor Ablauf von einem Jahr und sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.


Der Angeklagten wird zur Last gelegt, am 29.10.2017 gegen 16:00 Uhr die Lüdersfelder Straße aus Richtung Stadthagen kommend in Richtung Lüdersfeld als Führerin eines Personenkraftwagens Renault Twingo befahren zu haben und beim Überholen eines von der Zeugin H. geführten Kleinkraftrades, auf dem sich außerdem als Sozia die Zeugin B. befand, so dicht vor dem Kleinkraftrades wieder eingeschert zu sein, dass sie dessen vorderes Rad mit der hinteren rechten Seite ihres Fahrzeugs touchiert habe, wodurch die Zeuginnen auf dem Kleinkraftrad zu Sturz gekommen seien. Durch den Sturz soll die Zeugin H. einen Trümmerbruch des linken Kniegelenkes erlitten haben, das sie auch nach operativer Behandlung nicht mehr voll beugen und nicht uneingeschränkt nutzen könne. Die Zeugin B. soll durch den Sturz tiefe Schürfwunden an den Fingern sowie am Bein erlitten haben.


Es sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 406 Js 9648/17 (47/19) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 26.01.2021

13:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Roberto S.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 10.10.2019 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 12,00 € verurteilt.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 10.11.2018 in Rinteln die Zeugin L. in Folge einer verbalen Auseinandersetzung mit der rechten Hand am Hinterkopf in die Haare gepackt, sie nach vorne runtergedrückt und ihr mit seinem Knie in das Gesicht gestoßen zu haben und sodann umgehend durch einen Faustschlag mit seiner linken Hand gegen die Stirn der Zeugin nachgesetzt zu haben. Die Zeugin habe dadurch Schmerzen und eine blutige Bisswunde mit einer Schwellung der Ober- und Unterlippe sowie multiple Prellungen im Gesichtsbereich erlitten


Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 509 Js 753/19 (1/20) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
04.01.2021

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