Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Dezember 2020

I. Große Strafkammer


Donnerstag, 03.12.2020 (Fortsetzungstermin)

08:30 Uhr


mit weiteren Fortsetzungsterminen am 18.12., 22.12. und 23.12., jeweils 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Oktay A.: Dem Angeklagten werden insgesamt 16 Straftaten zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, er habe die Zeugin W., mit der er zu diesem Zeitpunkt liiert war, anlässlich eines Streits im Zeitraum von März bis Juni 2016 in der Wohnung der Zeugin körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, auch die Zeugin E., die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 23.05.2018 seine Lebensgefährtin war, in acht Fällen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei er in zwei Fällen ein gefährliches Werkzeug verwendet habe. Weiterhin habe er an der Zeugin E. in drei Fällen gegen ihren erkennbaren Willen sowie unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments sexuelle Handlungen vorgenommen, wobei er gegenüber ihr Gewalt angewendet habe und ähnliche sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen habe, die sie besonders erniedrigten, insbesondere, da sie mit dem Eindringen in ihren Körper verbunden gewesen seien, wobei er die Zeugin in einem Fall zugleich unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt habe. Schließlich werden ihm eine weitere Körperverletzung der Zeugin E. in Tateinheit mit Nötigung und Beleidigung, zwei weitere Fälle der Nötigung zulasten der Zeugin E., wobei es im einem Falle beim Versuch blieb, sowie eine Sachbeschädigung zu ihren Lasten vorgeworfen.


Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 KLs 305 Js 3073/18 (1/19) -



I. Große Strafkammer


Dienstag, 08.12.2020

09:30 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am 14.12. und 16.12.2020 sowie am 06.01. und 15.01.2021, jeweils 09:30 Uhr.


Sicherungsverfahren gegen Ezat K.: Dem Angeklagten werden vier in Stadthagen begangene Straftaten zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, am 19.09.2019 ohne rechtfertigenden Grund versucht zu haben, dem Zeugen S. mit einem Messer in den Bauch zu stechen. Bei dem Versuch, die Stiche abzuwehren, habe der Zeuge S. einen etwa 1 cm langen Kratzer zwischen Daumen und Zeigefinger erlitten. Im Anschluss habe der Angeklagte auf den Pkw des Zeugen E. eingestochen und - getreten, wodurch am Pkw zwei kleine Eindellungen mit Lackschäden sowie ein Trittschaden an der Stoßstange entstanden sei. Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, am 27.12.2019 ohne rechtfertigenden Grund den Zeugen A. mit einer etwa 70 cm langen Holzlatte gegen den linken Oberarm geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge erhebliche Schmerzen sowie Hautverletzungen erlitten habe. Am 02.04.2020 soll der Angeklagte ohne rechtfertigenden Grund mit einem Messer auf den Zeugen A. eingestochen und mit einem Stock mindestens siebenmal eingeschlagen haben, bis der Zeuge zu Boden gestürzt sei. Der Angeklagte habe dem Zeugen sodann erklärt, dass er ihn beim nächsten Mal töten werde. Der Zeuge habe durch den Angriff u. a. neben einem etwa 10 cm langen Hämatom am linken Oberarm und Bewegungseinschränkungen der rechten Hand eine Schnittverletzung von etwa 4 cm Länge am rechten Oberarm mit Verletzung eines Nervs erlitten, so dass infolgedessen zwei Finger der rechten Hand nahezu vollständig gelähmt seien. Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, den Zeugen A. am 05.05.2020 mit dem Tode gedroht und ihn als Hurensohn bezeichnet zu haben.

Der Angeklagte soll sich während der Taten in einem Zustand befunden haben, aufgrund dessen er nicht in der Lage gewesen sei, das Unrecht seiner Taten einzusehen.


Es sind elf Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 407 Js 3207/20 (11/20) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 08.12.2020

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Uwe Peter F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 24.01.2020 wegen Beleidigung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im WEZ-Markt in Rodenberg am 20.09.2019 die Zeugin S. und deren sechsjährige Tochter durch folgende Aussagen in ihrer Ehre verletzt zu haben: „Geht raus aus unserem Land, was macht ihr hier?“, „Geht zurück nach Kurdistan und kauft dort ein!“, „Scheiß Ausländer, die sollen sich hier verpissen, die stinken!“ und „Scheiß Ausländerpack, ich hau euch auf die Schnauze!“.


Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 504 Js 9028/19 (15/20) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 08.12.2020

14:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Sven S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 14.01.2020 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt.


Dem einschlägig vorbestraften Angeklagten wird zur Last gelegt, am 07.05.2019 im Geschäft der Firma Aldi in Stadthagen aus der Warenauslage zwei Packungen Schinken und eine Packung Käse im Gesamtwert von 5,97 € entnommen und diese in seine Unterhose gesteckt zu haben, um die Waren ohne Bezahlung für sich zu behalten, und anschließend den Kassenbereich passiert zu haben, ohne diese Waren auf das Kassenband zu legen und zu bezahlen.


Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 507 Js 5192/19 (11/20) -



VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 10.12.2020

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Ann-Christin G.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte die Angeklagte am 15.06.2020 wegen Betruges in 13 Fällen, davon einmal gemeinschaftlich und in sieben Fällen im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Einziehung des Wertes des aus den Taten Erlangten wurde in Höhe von 104.394,42 € angeordnet.


Der Angeklagten wird zur Last gelegt, Ende des Jahres 2019 bei diversen Banken Konten eröffnet und anschließend bei diesen in 11 Fällen Schecks eingereicht zu haben, die auf ihr Konto bei der Sparkasse Hameln-Weserbergland bezogen waren, um die Gutschriften der Beträge auf ihre Konten zu erlangen, wobei sie gewusst habe, dass das bezogene Konto zum Zeitpunkt der Einlösung der Schecks nicht gedeckt sein würde. Sie habe hierbei gehandelt, um sich durch die Taten eine dauerhafte und erhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. Ihr wird weiterhin zur Last gelegt, am 05.10.2019 von ihrem damaligen Wohnsitz in Lindhorst aus bei der IKK Südwest bewusst wahrheitswidrig die Erstattung von Aufwendungen für angebliche Verhinderungspflege des Baris B. beantragt und auf diese Weise 2.418 € erlangt und anschließend verbraucht zu haben. Der Schaden der IKK sei zwischenzeitlich wieder gut gemacht worden. Schließlich wird der Angeklagten zur Last gelegt, sich zu nicht näher eingrenzbaren Zeitpunkten in der Zeit vom 05.07. bis 07.10.2019 vom Zeugen D. den Gesamtbetrag von 1.200,00 € geliehen zu haben und dabei aufgrund ihrer Vermögenslage zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, das Geld nicht zurückzahlen zu können, was sie bis heute auch nicht getan habe.


Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 407 Js 320/20 (26/20) -



II. Große Strafkammer


Freitag, 11.12.2020

09:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am 15.12.2020 und 05.01.2020, jeweils 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Yücel K.: Dem Angeklagten wurden drei in Rinteln am 09.07.2017 und 19.08.2017 gegenüber seiner Ehefrau, der Zeugin und Nebenklägerin K., begangene Straftaten zur Last gelegt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 09.07.2017 in der gemeinsamen Ehewohnung gegen den erklärten Willen der Zeugin K. mit dieser den Geschlechtsverkehr vollzogen und die Zeugin dazu mit Armen und Beinen auf das Bett gedrückt zu haben. Als die Zeugin den Angeklagten nach der Tat zur Rede gestellt habe, habe er sie an den Armen und am Hals festgehalten und ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen und sie anschließend gewürgt, bis sie nicht mehr habe atmen können. Die Zeugin habe hierdurch Prellungen an den Armen, Beinen und am Kopf sowie Schmerzen erlitten. Schließlich wurde dem Angeklagten vorgeworfen, am 18.08.2017 versucht zu haben, gegen den erklärten Willen der Zeugin K. den Geschlechtsverkehr mit dieser zu vollziehen und sie zu diesem Zweck an den Armen und Beinen gedrückt sowie mit einer Hand am Hals gewürgt zu haben, wodurch die Zeugin eine Schädelprellung und beidseitige Oberarmprellungen erlitten habe.


Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg verurteilte den Angeklagten am 19.08.2019 wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60,00 € und sprach ihn im Übrigen frei. Auf die Revision der Zeugin K. als Nebenklägerin hat der Bundesgerichtshof die Sache mit Urteil vom 15.07.2020 zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen soweit der Angeklagte vom Vorwurf einer Vergewaltigung an der Zeugin K. am 09.07.2017 freigesprochen wurde.


Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 KLs 305 Js 7292/17 (21/18) -





III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 22.12.2020

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Dominik T.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13.12.2018 wegen Betruges in sieben Fällen unter Einbeziehung von anderen Verfahren verhängten Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Einziehung des Wertes des durch die Taten Erlangten wurde in Höhe von 2.953,87 € angeordnet.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 31.10.2016 bis zum 21.11.2016 in sieben Fällen durch Scheinverkäufe von Handys über das Internet-Verkaufsportal eBay Geld in Höhe insgesamt 2.953,87 € vereinnahmt zu haben, um das Geld für seine Automatenspielsucht zu verwenden und ohne in der Lage gewesen zu sein, die bestellten Geräte zu liefern.


Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 304 Js 763/17 (5/19) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln