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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat November 2020



Landgericht Bückeburg

I. Große Strafkammer


Montag, 02.11.2020

09:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am 06.11. und 11.11., jeweils 09:00 Uhr.


Sicherungsverfahren gegen Claus-Detlev G.: Dem Angeklagten werden insgesamt vier Straftaten zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, er habe in Bad Nenndorf am 07.12.2019 bei einem Polizeieinsatz in seiner Wohnung den eingesetzten Zeugen PK R. mit einem Messer bedroht, indem er dieses in Richtung des Zeugen erhoben und eine Stichbewegung angedeutet habe, und sich anschließend, nachdem er das Messer hatte fallen lassen, gegen die Fixierung mit Handfesseln gesperrt zu haben. Ihm wird weiter vorgeworfen, auf der anschließenden Fahrt mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus den Zeugen PK R. als Arschloch und Penner bezeichnet und erklärt zu haben, dass, wenn sie sich wiedersehen würden, der Zeuge nur noch 24 Stunden zu leben habe. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, am 19.04.2020 die Zeugin L. in seiner Wohnung mit den Händen an den Hals gefasst und zugedrückt zu haben, so dass diese Schmerzen und Prellungen erlitten habe. Beim anschließenden Polizeieinsatz in seiner Wohnung habe er den eingesetzten Zeugen PK’in H. und PK A. den Zugang zur am Boden liegenden Zeugin L. verwehrt und musste von den Zeugen schließlich nach mehrmaliger vergeblicher Aufforderung, den Weg freizugeben, mithilfe von Pfefferspray und körperlicher Kraft zu Boden gebracht werden, wogegen er sich körperlich gestemmt und versucht habe, den Zeugen PK A. anzugehen. Dem Angeklagten habe bei den Taten die Fähigkeit gefehlt, das Unrecht der Taten einzusehen.


Es sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 305 Js 3382/20 (10/20) -



VII. Kleine Strafkammer


Dienstag, 05.11.2020

09:00 Uhr


mit Fortsetzungstermin am 09.11., 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Ralf M.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 09.01.2020 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freistrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 07.09.2018 gegen 8:30 Uhr mit einem Transporter Renault Master die Feldstraße (K 27) von Lauenhagen in Richtung Wölpinghausen gefahren und dort in Nähe des Kreuzungsbereichs der Feldstraße mit der Sachsenhäger Straße (K 33) infolge einer Nichtbeachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit dem auf seinem Fahrrad befindlichen 84-jährigen Geschädigten P. kollidiert zu sein, wodurch dieser so schwere Verletzungen erlitt, dass er noch auf dem Weg ins Krankenhaus verstarb.


Es sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 406 Js 7799/18 (14/20) –



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 10.11.2020

09:30 Uhr


Strafverfahren gegen Driton N.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 08.11.2019 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 25.10.2018 in Rinteln in alkoholisiertem Zustand die mit ihm zu diesem Zeitpunkt liierte Zeugin X. gegen 20:00 Uhr in deren Wohnung im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit der flachen Hand in Schmerzen verursachender Weise in das Gesicht auf die linke Wange geschlagen zu haben. Die Zeugin verließ daraufhin zunächst die Wohnung. Bei ihrer Rückkehr gegen 0:00 Uhr sei es erneut zum Streit gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte der Zeugin unter Einsatz seines Kopfes zwei Kopfnüsse gegeben habe, wodurch die Zeugin neben Schmerzen auch ein Hämatom im Stirnbereich sowie eine deutliche Schwellung im Bereich des Nasenrückens erlitten habe.


Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 10548/18 (3/20) –




I. Große Strafkammer


Montag, 16.11.2020

10:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am 20.11. und 26.11., jeweils 10:00 Uhr.


Sicherungsverfahren gegen Benny Z.: Dem Angeklagten werden zwei Straftaten zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, am 11.07.2017 gegen 2:30 Uhr in Haste, Stadthagen und Umgebung zunächst die B6 entgegen der Fahrtrichtung befahren zu haben, seine Fahrt anschließend auf der Bundesautobahn 2 in richtiger Fahrtrichtung Richtung Dortmund unter Verfolgung durch die Polizei fortgesetzt, an der Abfahrt Kohlenfeld abgefahren und seine Fahrt durch die Ortschaft Kohlenfeld in Fahrtrichtung Haste fortgesetzt zu haben, wobei eine Kollision mit dem verfolgende Polizeiwagen nur durch das umsichtige Fahrverhalten der diesen lenkenden Zeugin B. vermieden worden sei. Als es den Einsatzkräften am Rande des Parkplatzes des Netto-Marktes in Haste dann gelungen sei, das Fahrzeug des Angeklagten zu umstellen, habe dieser bei dem Versuch, seine Fahrt fortzusetzen, im Rückwärtsfahren eine Kollision mit dem Einsatzfahrzeug verursacht, wodurch an diesem ein Sachschaden in Höhe von 1.000 € entstanden sei. Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, nach seiner Untersuchung im Kreiskrankenhaus Stadthagen gegen 5:00 Uhr in den unverschlossenen Pkw der Marke Fiat der Zeugin A. eingestiegen und rückwärts auf die Zeugin A. zugefahren zu sein, welche ihn zum Anhalten aufgefordert habe. Da der Angeklagte das Fahrzeug nicht abgebremst habe, habe die Zeugin A. zur Seite springen müssen, um nicht von ihrem Fahrzeug erfasst zu werden. Der Angeklagte habe sich während der Taten in einem Zustand befunden, aufgrund dessen er nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Taten einzusehen.


Es sind elf Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 205 Js 5765/17 (4/19) -



V. Kleine Jugendkammer


Mittwoch, 18.11.2020

09:00 Uhr


mit Fortsetzungstermin am 23.11., 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Justin Arthur S. und Patrik F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 14.11.2020 jeweils der falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung für schuldig befunden und den Angeklagten F. zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Der Angeklagte S. wurde verwarnt und ihm die Auflage erteilt, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe zu leisten.


Den Angeklagten wird zur Last gelegt, als Zeugen in einem gesonderten Verfahren gegen den Zeugen G. vor dem Amtsgericht Stadthagen nach richterlicher Belehrung über ihre Wahrheitspflicht bewusst wahrheitswidrig angegeben zu haben, dass der Zeuge G. im Rahmen einer Auseinandersetzung an der Bushaltestelle der Magister-Nothold-Schule in Lindhorst am 26.09.2017 mit den Zeugen A. diese nicht mit einem Messer bedroht habe.


Es sind neun Zeugen geladen.

- 41 Ns 406 Js 3907/18 (6/20) -



VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 19.11.2020

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Gero Heinz-Dieter S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 10.06.2020 vom Vorwurf der üblen Nachrede und Verleumdung freigesprochen.


Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, in Bückeburg am 01.03.2019 gegen 7:50 Uhr auf dem Tankstellengelände Harting lautstark die Gegenwart dritter Personen wissentlich wahrheitswidrig geäußert zu haben, dass der sich dort als Kunde aufhaltende Zeuge S. ihm Geld schulde, wobei er die Rufschädigung des Zeugen durch seine Aussage zumindest billigend in Kauf genommen habe.


Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 509 Js 2338/19 (24/20) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 24.11.2020

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Sven B.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 23.04.2019 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 27.01.2018 zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen 4:00 Uhr und 5:00 Uhr im unmittelbaren Außenbereich vor der Diskothek Happy Night in Rinteln den dort mit einer unbekannt gebliebenen anderen Person in Streit geratenen Zeugen H. und den diesen Streit lediglich schlichtenden Zeugen S. mit einem von ihm mitgeführten Reizgasspray gezielt je einmal ins Gesicht gesprüht zu haben und den Zeugen P. durch einen weiteren Sprühstoß ebenfalls im Gesicht getroffen zu haben, wodurch den Zeugen erhebliche Schmerzen entstanden seien, was der Angeklagte jedenfalls in Kauf genommen habe. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu dem Sprühen mit dem Reizgas habe er den Zeugen H. zudem mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn direkt nach dem Sprühen gegen das linke Schienbein getreten, wodurch der Zeuge H. eine Unterschenkelprellung sowie eine Prellmarke am linken Oberlid davongetragen habe.


Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 Ns 501 Js 8574/18 (37/19) -



VII. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 25.11.2020

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Garip B.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Vormittag des 30.07.2017 die Aral-Tankstelle in der Vornhäger Straße 35 in Stadthagen in betrunkenem Zustand aufgesucht und den Zeugen T. unter anderem in türkischer Sprache als „arrogantes Arschloch“ und „Hurensohn“ bezeichnet zu haben, nachdem der Angeklagte auf dem Gelände der Tankstelle zunächst uriniert und der Zeuge T. ihm daraufhin Hausverbot erteilt hatte. Ihm wird weiter zu Last gelegt, gegen die Beifahrertür eines auf dem Tankstellengelände abgestellten BMW getreten und hierdurch einen Schaden in Höhe von 4.000,- € verursacht zu haben. Schließlich wird ihm zur Last gelegt, eine halbvolle Bierflasche aus einer Entfernung von ca. 6 m in Richtung des Zeugen T. geworfen zu haben, um diesen zu verletzen, wobei der Zeuge T. nur deshalb nicht von der Flasche am Kopf getroffen worden sei, da er dem Flaschenwurf habe ausweichen können.


Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 508 Js 7139/17 (45/19) -


Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2020
zuletzt aktualisiert am:
11.11.2020

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