Artikel-Informationen
erstellt am:
28.09.2023
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 05.10.2023
09:00 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Donnerstag, 12.10.2023, 09:00 Uhr.
Strafverfahren gegen G.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 22.03.2023 wegen unerlaubten Waffenbesitzes und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 01.01.2022 bis zum 25.11.2022 in seiner Wohnung in Auetal Waffen und Munition aufbewahrt zu haben, obwohl er hierzu nicht die erforderliche Erlaubnis besaß. Ihm wird ferner zur Last gelegt, in seiner Wohnung 1,19 g Kokain aufbewahrt zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis gewesen zu sein.
Es sind drei Zeugen und eine Sachverständige geladen.
- 4 NBs 303 Js 11375/22 (18/23) -
I. Große Strafkammer
Montag, 09.10.2023
13:00 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Mittwoch, 25.10.2023, 09:30 Uhr,
am Mittwoch, 08.11.2023, 09:00 Uhr,
am Dienstag, 21.11.2023, 09:30 Uhr,
am Donnerstag, 23.11.2023, 09:30 Uhr,
am Freitag, 24.11.2023, 09:00 Uhr,
am Montag, 04.12.2023, 09:30 Uhr und
am Freitag, 08.12.2023, 09:30 Uhr.
Strafverfahren gegen M.: Der Angeklagten wird zur Last gelegt, am 27.04.2023 in Beckedorf versucht zu haben, ihre beiden 2015 geborenen Kinder aus Angst vor dem Verlust des Sorgerechts zu töten. Die Angeklagten soll mit ihren Kindern mit ihrem PKW in den Beckedorfer Wald gefahren sein und dort unter Nutzung von mitgeführtem Brennmaterial den PKW angezündet haben, um sich selbst und die Kinder zu töten. Dies sei misslungen, weil die Kinder selbstständig aus dem Auto hätten fliehen können und sich geweigert hätten, erneut einzusteigen und sodann unbeteiligte Personen hinzugekommen seien.
Es sind 17 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.
- 4 Ks 407 Js 4225/23 (1/23) -
IV. Kleine Strafkammer
Dienstag, 10.10.2023
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen I.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagte mit Urteil vom 25.04.2023 wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 € verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.03.2022 in Rinteln im Stadtgebiet ihren PKW genutzt zu haben, auf dem auf der Heckscheibe großflächig mittels Klebestreifen ein weißes „Z“ neben der Russlandflagge aufgeklebt gewesen sei, um sich so mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu solidarisieren und ihre Unterstützung auszudrücken.
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 4792/22 (19/23) -
I. Große Jugendkammer
Mittwoch, 11.10.2023
09:30 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Dienstag, 24.10.2023, 09:30 Uhr,
am Donnerstag, 26.10.2023, 09:30 Uhr und
am Mittwoch, 01.11.2023, 09:30 Uhr.
Das Verfahren ist nicht öffentlich.
Strafverfahren gegen J.: Die I. Große Jugendkammer verhandelt die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 23.02.2023, mit dem gegen den Angeklagten wegen Vergewaltigung ein Dauerarrest von 4 Wochen verhängt worden ist und er zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr verurteilt worden ist, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Es sind sieben Zeugen geladen.
- 40 NBs 305 Js 4193/20 (2/23) -
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 18.10.2023
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen J.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 08.05.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.10.2021 auf einer Feier in einer Wohnung in Messenkamp dem Zeugen K. mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihm sodann ein stabiles Trinkglas in das Gesicht geworfen zu haben, wodurch dieser eine Platzwunde und Schmerzen erlitt.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 506 Js 11507/21 (22/23) -
I. Große Strafkammer
Donnerstag, 19.10.2023
10:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin am 12.09.2023 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen K.: Dem Angeklagten wird zur Last gelegt am 12.09.2021 zwischen 04:00 Uhr und 05:00 Uhr in Stadthagen mit der zu diesem Zeitpunkt schlafend im Bett liegenden Zeugin K. den Beischlaf vollzogen zu haben, wobei er den Zustand der Zeugin kannte und sich zu Nutze machte.
Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.
- 4 KLs 406 Js 8807/21 (2/23) -
V. Kleine Jugendkammer
Freitag, 20.10.2023
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin am 04.08.2023 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 06.02.2023 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 05.02.2022 in der Wohnung der Zeugin L. in Messenkamp die schlafende Zeugin mit den Händen im Intimbereich gestreichelt zu haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 41 NBs 406 Js 3526/22 (4/23) -
VII. Kleine Strafkammer
Freitag, 27.10.2023
09:00 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Montag, 27.10.2023, 13:00 Uhr.
Strafverfahren gegen V.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 13.02.2023 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Gesamtgeldstrafe von 165 Tagessätzen à 50 € verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.08.2021 in Lauenau anlässlich einer Verkehrskontrolle sich gegen die Durchführung einer Blutprobe wegen des Verdachts eines Einflusses von Betäubungsmitteln gewehrt zu haben und dabei den Zeugen B. geschlagen und gestoßen zu haben. Der Zeuge B. erlitt dadurch blutende Verletzungen an der Hand. Nachdem sie durch die anwesenden Polizeibeamten zu Boden gebracht worden war, soll sie den Zeugen B. als „Kinderficker“, „Fettsack“ und „Frauenschläger“ bezeichnet haben. Die Angeklagte soll sodann kurze Zeit nach dem Vorfall den Zeugen B. auf dem Gelände des Polizeikommissariats Bad Nenndorf ohne sein Wissen fotografiert und das Foto auf der Internetplattform Facebook eingestellt haben, wobei sie behauptet haben soll, der Zeuge habe sie grundlos geschlagen und sei gemeingefährlich und bewaffnet.
Es sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
- 4 NBs 305 Js 7850/21 (14/23) -
Dr. Taterka
Richterin am Landgericht
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erstellt am:
28.09.2023