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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Oktober 2022

I. Große Strafkammer

Dienstag, 04.10.2022
09:15 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
05.10.2022, 09:15 Uhr,
12.10.2022, 09:15 Uhr,
20.10.2022, 09:15 Uhr.


Sicherungsverfahren gegen D.: Dem Angeklagten werden verschiedene strafbare Handlungen zwischen Juni 2020 und April 2021 vorgeworfen, wobei er aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Der Angeklagte soll zunächst der 2009 geborenen Zeugin H. auf seinem Mobiltelefon ein pornographisches Video gezeigt haben. Ferner soll er am 13.08.2020, am 11.09.2020 und am 19.04.2021 in Anwesenheit jeweils einer der Zeuginnen G. und D. sowie einer nicht bekannten Zeugin seinen Penis entblößt und den Zeuginnen gezeigt haben, wobei er zudem der Zeugin D. gegenüber Schimpfwörter verwendet habe. Am 02.01.2021 soll der Angeklagte der Zeugin W. an das Gesäß gefasst und sich selbst in den Schritt gegriffen haben. Schließlich wird ihm vorgeworfen, am 16.03.2021 in einem Supermarkt zwei Dosen eines Energydrinks entwendet zu haben, wobei er ein Einhandmesser mit einer 6cm langen Klinge bei sich geführt habe.

Es sind neun Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 304 Js 10274/20 (4/22) -




VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 06.10.2022
11:00 Uhr


Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 10.03.2022 wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 € verurteilt.

Der Angeklagten wird zur Last gelegt, in einem Gewaltschutzverfahren vor dem Amtsgericht Stadthagen, welches sich gegen den Ehemann der Angeklagten richtete, als unvereidigte Zeugin wissentlich falsche Angaben gemacht zu haben, obwohl sie zuvor auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen worden sei.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 201 Js 6458/21 (14/22) -




II. Große Jugendkammer

Donnerstag, 13.10.2022
09:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
19.10.2022, 09:00 Uhr,
21.10.2022, 09:00 Uhr,
25.10.2022, 09:00 Uhr,
28.10.2022, 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen B.: Das Landgericht Bückeburg - I. Große Jugendkammer - hat den Angeklagten mit Urteil vom 23.04.2021 von dem Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Auf die Revision der Nebenklägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.01.2022 das angegriffene Urteil des Landgerichts Bückeburg insoweit mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.06.2018 in der Wohnung des Zeugen F. die 2004 geborene Zeugin B. zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben, nachdem es zuvor zu einvernehmlichen Küssen gekommen war.

Es sind neun Zeugen und eine Sachverständige geladen.

- 4 KLs 305 Js 6218/18 (8/19) -




I. Große Jugendkammer

Donnerstag, 13.10.2022,
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
14.10.2022, 09:30 Uhr,
18.10.2022, 09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen F.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2008 bei einem Zeltlager der freiwilligen Jugendfeuerwehr Haste in Rinteln sich dem 1996 geborenen Zeugen N. beim Duschen von hinten genähert und sein Glied am Rücken und Gesäß des Zeugen gerieben zu haben. Ihm wird weiter vorgeworfen, an einem nicht näher bestimmbaren Tag im Sommer/Herbst 2008 den neben ihm auf einem Sofa sitzenden Zeugen N. die Hose heruntergezogen und in dessen Unterhose greifend dessen Glied gestreichelt zu haben, während er mit der anderen Hand an seinem eigenen Glied manipuliert habe. Im gleichen Zeitraum soll der Angeklagte wiederum neben dem Zeugen N. auf einem Sofa sitzend zunächst dessen Glied gestreichelt und dann in den Mund genommen haben, während er mit der anderen Hand an seinem eigenen Glied manipuliert haben soll.

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, zwischen dem 23.01.2018 und dem 13.08.2020 zu verschiedenen Zeitpunkten die 2005 geborene Zeugin H. über deren Kleidung an der Brust gestreichelt zu haben und die 2009 geborenen Zeugin I. einmal unter ihrer Kleidung an der Brust und insgesamt dreimal über und einmal unter ihrer Kleidung an der Scheide gestreichelt zu haben, sowie ihr ferner ein Video gezeigt zu haben, auf dem erwachsene Personen miteinander Geschlechtsverkehr haben.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 KLs 305 Js 1757/20 (12/21) -




III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 18.10.2022
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
03.11.2022, 09:30 Uhr,
08.11.2022, 09:30 Uhr,
09.11.2022, 09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen S. und S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten mit Urteil vom 02.11.2021 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 bzw. 6 Monaten verurteilt, wobei die Freiheitsstrafe jeweils zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, im Rahmen eines Streits den Zeugen H. mit den Fäusten geschlagen zu haben. Dem Angeklagten S. wird ferner vorgeworfen, die Zeugen H., J. und B. mit dem ausklappbaren 4,5cm langen Messer eines Multitools verletzt zu haben, als die Zeugen J. und B. dem H. zur Hilfe eilen wollten.

Die Zeugen erlitten Stich- und Schnittverletzungen und Schmerzen.

Es sind acht Zeugen geladen.

- 4 Ns 305 Js 1487/20 (1/22) -




Dr. Taterka
Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2022

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