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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat November 2024

V. Kleine Jugendkammer


Freitag, 01.11.2024

09:00 Uhr

- nicht öffentlich -


Strafverfahren gegen A.: Das Landgericht Bückeburg verhandelt über die Berufung des Angeklagten wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.


I. Große Strafkammer


Mittwoch, 06.11.2024

09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen

am Donnerstag, 14.11.2024, 09:30 Uhr,

am Dienstag, 19.11.2024, 09:30 Uhr,

am Donnerstag, 21.11.2024, 09:30 Uhr und

am Montag, 25.11.2024, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen R.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.02.2020 in Bad Nenndorf in der Wohnung der Zeugin H. diese gegen ihren Willen auf den Mund geküsst und mit der Hand unter ihrer Kleidung ihre Brust gestreichelt zu haben. Am Nachmittag desselben Tages soll er in der Wohnung der Zeugin H. diese erneut gegen ihren Willen auf den Mund geküsst und an der Brust gestreichelt und sodann weitere sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.

Es sind zehn Zeugen und eine Sachverständige geladen.

- 4 KLs 204 Js 11960/22 (16/24) -


VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 07.11.2024

09:00 Uhr

Aktualisierung: Die Termine sind aufgehoben.

am Montag, 11.11.2024, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen F. und A.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagten mit Urteil vom 08.04.2024 der gefährlichen Körperverletzung für schuldig erklärt und den Angeklagten F. zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten und 1 Woche und den Angeklagten A. zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, am 15.03.2021 in Rinteln aufgrund eines gemeinsamen Tatplans den Zeugen S. mehrfach mit den Fäusten geschlagen zu haben, sodass dieser zu Boden ging. Ferner sollen sie dann gegen den Kopf des am Boden liegenden Zeugen getreten und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, wodurch der Zeuge Schmerzen und Verletzungen im Gesicht erlitt und notärztlich behandelt werden musste.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 3055/21 (18/24) -


III. Kleine Strafkammer


Freitag, 08.11.2024

09:00 Uhr

Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.06.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, weil er am 09.11.2022 in Rinteln dem Zeugen L. einen Stein an den Hinterkopf geworfen zu haben, wodurch dieser eine Schädelprellung und eine blutende Kopfplatzwunde mit Schmerzen erlitten hat.

Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Bückeburg mit Urteil vom 04.01.2024 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 05.04.2024 dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch auf, verwarf die Revision im Übrigen und verwies die Sache im Umfang der Aufhebung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg.

Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 NBs 508 Js 1195/23 (26/23) -


VII. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 13.11.2024

09:00 Uhr

Der ursprüngliche Termin am Mittwoch, 07.08.2024, ist verlegt worden.

Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.11.2023 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 € verurteilt sowie eine Fahrverbot von 6 Monaten verhängt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.01.2023 in Obernkirchen gegen 01:55 Uhr mit dem von ihm gesteuerten PKW Mercedes anlässlich eines Verkehrskontrolle der Zeugen E. und G. angehalten und gehupt zu haben. Da die Polizeibeamten die Verfolgung mit Blaulicht und Martinshorn aufnahmen, soll sich der Angeklagte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entfernt zu haben, um die Polizeibeamten abzuhängen.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 1077/23 (6/24) -


V. Kleine Jugendkammer


Freitag, 15.11.2024

09:30 Uhr

Strafverfahren gegen C. und C.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten mit Urteil vom 12.09.2023 des gemeinschaftlichen Betrugs für schuldig erklärt und sie zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bzw. zu einem Jugendarrest von 1 Woche verurteilt.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.06.2021 in Schlüsselburg und Diepholz bewusst wahrheitswidrig zwei Pferde als nicht chronisch krank für insgesamt 6.600 € veräußert zu haben, obwohl die Tiere - wie den Angeklagten bekannt - tatsächlich an Arthrose bzw. einer Krebserkrankung litten.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 41 NBs 406 Js 9837/21 (8/23) -


III. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 20.11.2024

10:15 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 22.01.2024 wegen sexueller Belästigung und sexuellem Übergriff zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.03.2023 in Bad Nenndorf als Masseur die Zeuginnen S. und K., die bei ihm eine Ganzkörpermassage gebucht hatten, gegen deren Willen in sexueller Weise im Intimbereich berührt zu haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 406 Js 5489/23 (9/24) -


III. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 20.11.2024

14:00 Uhr

Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 22.07.2024 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 13 € verurteilt und ein Fahrverbot von 6 Monaten verhängt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30.03.2023 in Buchholz bei Stadthagen einen PKW auf öffentlichen Straßen geführt zu haben, obwohl er hierzu aufgrund der Einwirkung berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, was er hätte erkennen können und müssen.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 601 Js 5869/23 (27/24) -


III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 26.11.2024

09:30 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 23.02.2024 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.02.2024 in Bad Nenndorf in einem Supermarkt Tabakwaren im Gesamtwert von knapp 225 € in eine mitgebrachte Tüte verpackt zu haben, um damit den Laden ohne Bezahlung zu verlassen und die Waren für sich selbst zu verwenden.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 507 Js 1752/24 (15/24) -


I. Große Jugendkammer


Mittwoch, 27.11.2024

09:30 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am

am Freitag, 29.11.2024, 09:00 Uhr,

am Dienstag, 03.12.2024, 09:30 Uhr und

am Freitag, 06.12.2024, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen O.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 15.01.2010 bis 21.05.2022 in Rodenberg, Bad Nenndorf und anderswo wiederholt an den minderjährigen Zeuginnen S. und S. sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, sich von diesen Fotos in unbekleidetem Zustand zuschicken haben zu lassen sowie ihnen Fotos seines Gliedes geschickt zu haben. Ferner soll er der Zeugin S. gedroht haben, Nacktbilder von ihr ins Internet zu stellen, sollte sie die sexuellen Kontakte zu ihm und das Übersenden von Nacktbildern nicht fortsetzen.

Der Angeklagte habe zudem über 2.000 Dateien mit Bildern aus dem Internet heruntergeladen, auf denen der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder in grob anreißerischer (pornographischer) Weise sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern oder Jugendlichen dargestellt waren.

Es sind sieben Zeugen geladen.

- 4 KLs 406 Js 5470/22 (14/23) -


Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2024
zuletzt aktualisiert am:
05.11.2024

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