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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat November 2022

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 01.11.2022
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 31.05.2022 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt, wobei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in seiner Wohnung in Stadthagen insgesamt 82,24 g Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 15,13 g THC - mithin in nicht geringer Menge - besessen zu haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 303 Js 525/21 (25/22) -


I. Große Strafkammer

Mittwoch, 02.11.2022
09:30 Uhr

mit Fortsetzungstermin am
08.11.2022, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung in Obernkirchen am 27.10.2019 seine 2016 geborene Tochter dazu veranlasst zu haben, seinen erigierten Penis mit der Hand zu berühren und in den Mund zu nehmen; am 02.09.2021 und am 03.10.2021 seine Tochter veranlasst zu haben, seinen erigierten Penis mit den Füßen zu streicheln und am 06.10.2021 sie veranlasst zu haben, seinen erigierten Penis mit den Händen anzufassen, während er den Genitalbereich des Mädchens rieb. Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, zwischen dem 21.10.2019 und dem 28.12.2021 an fünf verschiedenen Tagen in seiner Wohnung in Obernkirchen insgesamt 121 Lichtbilder seiner teilweise unbekleideten Tochter gefertigt zu haben, die diese in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder in sexuell aufreizender Weise das unbekleidete Geschlechtsteil bzw. Gesäß zeigen.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 KLs 406 Js 4979/22 (11/22) -


III. Kleine Strafkammer

Freitag, 04.11.2022
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 08.12.2020 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Ihm wird vorgeworfen, am 27.03.2020 in Stadthagen das Schloss eines abgestellten Fahrrades aufgebrochen und das Fahrrad entwendet zu haben, um es künftig für sich selbst zu nutzen.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 503 Js 4161/20 (7/21) -


I. Große Strafkammer

Montag, 14.11.2022,
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.09.2021 in einer Wohnung in Rinteln mit einer Pistole, für die er nicht die erforderliche Erlaubnis besaß, auf den Zeugen R. dreimal auf Brust und Knie geschossen zu haben, um diesen zur Herausgabe dessen Halskette mit einem Anhänger des Vereins „Werder Bremen“ zu zwingen, was der Zeuge R. zuvor abgelehnt hatte. Der Zeuge R. erlitt an den Aufschlagstellen Hämatome und Schmerzen.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 KLs 202 Js 10828/21 (6/22) -


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 15.11.2022
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.01.2022 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, wobei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.04.2019 in Stadthagen mit seinem Fahrrad gefahren zu sein, wobei er einen Blutalkoholgehalt von mindestens 1,82 Promille aufwies. Aufgrund seiner Alkoholisierung fuhr er an einer roten Ampel auf einen Fahrschulwagen auf, wodurch dessen Stoßstange brach. Ihm wird weiter vorgeworfen, in der Nacht vom 10. auf den 11.07.2020 erneut mit einem Mindestblutalkoholgehalt von 2,71 Promille mit seinem Fahrrad in Stadthagen gefahren zu sein. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle soll er die Polizisten beschimpft und sich der vorläufigen Festnahme durch Umsichschlagen widersetzt haben. Auf der Wache angekommen soll der Angeklagte sodann aus Wut über die anstehende Blutentnahme mit der Faust mit großer Wucht gegen einen dort aufgestellten Spuckschutz aus Plexiglas geschlagen haben, der sodann auf einen Polizisten fiel.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 507 Js 4053/19 (11/22) -


VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 15.11.2022
13:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 03.06.2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung unter Einbeziehung einer durch Strafbefehl des Amtsgerichts Bückeburg vom 05.04.2022 verhängten Strafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen à 70 € verurteilt.

Der Angeklagten wird zur Last gelegt, am 23.12.2020 und am 17.02.2021 mit einem PKW öffentliche Straßen in Stadthagen befahren zu haben, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, wobei er am 17.02.2021 ein Kennzeichen verwendete, welches für einen anderen PKW ausgegeben und im Bereich des Siegels manipuliert gewesen sei.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 202 Js 2191/21 (24/22) -


I. Große Strafkammer als Schwurgericht

Donnerstag, 17.11.2022
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
18.11.2022, 09:30 Uhr
28.11.2022, 09:30 Uhr
30.11.2022, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 05.06.2022 mit einer Axt auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft in Rinteln auf den Zeugen O. eingeschlagen zu haben, um diesen zu töten. Der Zeuge O., der die Axthiebe zunächst mittels eine Holzstuhls habe abwenden können, sei sodann gestürzt, woraufhin der Angeklagte mit der Axt erneut ausgeholt habe, um auf den Kopf des Zeugen O. zu schlagen und diesen zu töten. Der Hieb habe den Zeugen an der Hand getroffen und dort verletzt. Von seinem Vorhaben, erneut auf den Zeugen O. mit der Axt einzuschlagen, habe der Angeklagte nur aufgrund des Eingreifens weiterer Zeugen abgehalten werden können.

Es sind zwei Sachverständige und 10 Zeugen geladen.

- 4 Ks 407 Js 5174/22 (1/22) -


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 22.11.2022
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen V.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten wegen Betruges in Stadthagen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 15 € verurteilt und die Einziehung der durch die Tat erlangten 648,58 € ausgesprochen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gegenüber dem JobCenter Schaumburg im Rahmen des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II nicht angegeben zu haben, dass eine seiner Töchter ausgezogen sei. Hierdurch habe der Angeklagte einen Betrag von 648,58 € erlangt, auf den er keinen Anspruch gehabt habe.

Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 Ns 509 Js 1868/22 (29/22) -


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 24.11.2022
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen E.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.06.2022 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 € verurteilt.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, bei einem zufälligen Zusammentreffen mit dem Zeugen B. diesen unvermittelt mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Zeuge erlitt dadurch eine Schwellung, Rötung und Schmerzen unterhalb des rechten Auges.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 504 Js 11173/21 (28/22) -


VII. Kleine Strafkammer

Montag, 28.11.2022
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen U.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 05.04.2022 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittels zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, wobei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, am 24.07.2021 in seinem Zimmer in Seggebruch insgesamt 113 g Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf besessen zu haben.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 4667/21 (16/22) -




Dr. Taterka

Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.10.2022

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