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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat November 2021




V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 05.11.2021
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat gegen den Angeklagten am 28.05.2021 wegen gefährlicher Körperverletzung einen Dauerarrest von vier Wochen verhängt sowie die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining und die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.500,00 € in monatlichen Raten von 100,00 € an den Nebenkläger A. angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dem Nebenkläger am 06.06.2020 im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in der Klosterstraße in Stadthagen anlässlich eines Streits unbekannten Anlasses durch einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht diverse Frakturen im Gesicht beigebracht und dies zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 41 Ns 406 Js 7408/20 (3/21) -



I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 10.11.2021
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen A.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.08.2020 im Schwimmbecken des Bergbades in Bückeburg versucht zu haben, den 2003 geborenen Zeugen D. gegen seinen Willen im Genitalbereich anzufassen. Ihm wird weiter vorgeworfen, am 28.08.2020 eben dort den 2007 geborenen D. an dessen Beinen unter die Wasseroberfläche bis auf den Beckenboden gezogen und dort versucht zu haben, den Jungen im Genitalbereich zu berühren. Schließlich wird ihm vorgeworfen, am 28.08.2020 den 2013 geborenen H. unter die Wasseroberfläche gezogen und dabei dessen Hand so gedrückt zu haben, dass dieser Schmerzen verspürte, und anschließend den Penis des Jungen oberhalb der Badehose ergriffen und fest gedrückt zu haben.

Es ist eine Sachverständige geladen.

- 4 KLs 305 Js 7503/20 (6/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 18.11.2021
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen N.: Die III. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hatte den Angeklagten am 02.02.2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Celle das Urteil des Landgerichts am 02.06.2021 im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben, so dass nunmehr insoweit über den Rechtsfolgenausspruch erneut zu entscheiden ist.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 10548/18 (3/20) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 23.11.2021
10:30 Uhr.

Der ursprüngliche Termin vom 19.10.2021 ist verlegt worden.

Strafverfahren gegen Ö.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 06.10.2020 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt und die Einziehung der durch die Tat erlangten 1.180 € angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, aufgrund eines Inserates bei eBay Kleinanzeigen vom 26.03.2018 an den Zeugen K. eine Kurbelwelle samt Pleuelstangen zum Gesamtpreis von 1.180 € als funktionstüchtig verkauft zu haben, obwohl er gewusst haben soll, dass die Motorteile nicht intakt waren.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 6009/18 (37/20) -



I. Große Strafkammer

Freitag, 26.11.2021
09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 01.12. und 03.12.2021, jeweils 09:00 Uhr.

Sicherungsverfahren gegen S.: Dem Beschuldigten wird die Begehung dreier Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit in Heeßen am 26.02.2021 vorgeworfen. Der Beschuldigte soll in geistig verwirrtem Zustand und völlig durchnässt umhergeirrt sein. Der aus diesem Anlass geführte Polizeieinsatz führte zum Auffinden des Beschuldigten, der sich dabei gegenüber dem Zeugen S. dahingehend geäußert haben soll, dass er ihn umbringe, wenn dieser die Mutter des Beschuldigten anpacke, was der Zeuge auch ernst genommen habe. Im weiteren Verlauf des Einsatzes habe der Beschuldigte versucht, den Zeugen S. gegen den Kopf zuschlagen. Beide seien schließlich zu Fall gekommen, als der Beschuldigte das Bein des Zeugen S. umklammert habe. Der Zeuge habe dadurch Prellungen beider Kniegelenke erlitten. Schließlich habe der Beschuldigte während der anschließenden Fahrt ins Krankenhaus gegenüber dem Zeugen B. gesagt „du stinkst aus dem Maul wie ein schwuler Penner“, um diesen in seiner Ehre herabzusetzen.

Es sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 202 Js 3583/21 (9/21) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 30.11.2021
13:30 Uhr.

Strafverfahren gegen G.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagte am 10.12.2020 wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Diebstahls und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagten wird zur Last gelegt, am 30.04.2019 in Rinteln in angetrunkenem Zustand die Polizeibeamtinnen und Zeugen S. und M. wiederholt und lautstark mit den Worten „Fotze, Schlampe und Menschenmüll“ in ihrer Ehre verletzt zu haben. Ihr wird weiter zu Last gelegt, am 16.07.2019 im Einkaufsmarkt der Firma Marktkauf in Rinteln waren im Gesamtwert von 60,41 € entwendet zu haben. Ihr wird weiter vorgeworfen, am 19.09.2019 im Altenheim in der Landgrafenstraße 7 in Rinteln anlässlich des Besuchs eines der Bewohner eine 0,7 l Mineralwasserflasche aus Glas auf die Zeugin L. geworfen und diese an der rechten Schulter getroffen zu haben, wodurch die Zeugen ein stark schmerzendes Hämatom erlitten haben soll. Im Zuge der weiteren Auseinandersetzung mit der Zeugin, die die Angeklagte des Hauses verweisen wollte, soll die Angeklagte um sich geschlagen und die Zeugen L. im Gesicht getroffen haben, was die Angeklagte jedenfalls billigend in Kauf genommen habe. Weiterhin soll sie die Zeugin am Hals gedrückt und an den Haaren gezogen haben. Schließlich soll die Angeklagte der zur Hilfe der Zeugin L. herbeigeeilten Zeugin B. eine 2 cm lange Kratzwunde im Nasenbereich beigebracht sowie ihre auf den rechten Arm geschlagen haben. Die Taten im Altenheim in Rinteln soll die Angeklagte unter Einfluss einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2,1 g ‰ begangen haben.

Es ist kein Zeuge geladen.

- 4 Ns 407 Js 961/20 (5/21) -



Dr. Weng
Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2021

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