Artikel-Informationen
erstellt am:
27.02.2025
zuletzt aktualisiert am:
11.03.2025
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 06.03.2025
09:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Montag, 10.03.2025, 09:00 Uhr und
am Montag, 17.03.2025, 09:00 Uhr.
Der ursprüngliche Termin am 07.11.2024 war aufgehoben worden.
Strafverfahren gegen F. und A.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagten mit Urteil vom 08.04.2024 der gefährlichen Körperverletzung für schuldig erklärt und den Angeklagten F. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Woche und den Angeklagten A. zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung beider Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Den Angeklagten wird zur Last gelegt, am 15.03.2021 in Rinteln aufgrund eines gemeinsamen Tatplans den Zeugen S. mehrfach mit den Fäusten geschlagen zu haben, sodass dieser zu Boden ging. Ferner sollen sie dann gegen den Kopf des am Boden liegenden Zeugen getreten und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, wodurch der Zeuge Schmerzen und Verletzungen im Gesicht erlitt und notärztlich behandelt werden musste.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 201 Js 3055/21 (18/24) -
ACHTUNG: Änderung zu nachstehendem Verfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Strafverfahren gegen R. - Az. 4 KLs 406 Js 396/24 (9/24) bereits um 09:30 Uhr beginnt (nicht um 11:00 Uhr, wie ursprünglich angegeben). Der Fortsetzungstermin am 19.03.2025 beginnt wie angegeben um 11:00 Uhr.
I. Große Strafkammer
Donnerstag, 13.03.2025
09:30 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Mittwoch, 19.03.2025, 11:00 Uhr.
Strafverfahren gegen R.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an einem nicht näher bestimmbaren Tag zwischen dem 30.06.2022 und dem 31.07.2022 in Rinteln an der Zeugin I. in der gemeinsam bewohnten Wohnung gegen deren erklärten Willen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Es sind fünf Zeugen geladen.
- 4 KLs 406 Js 396/24 (9/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Freitag, 14.03.2025
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin am 11.09.2024 war aufgehoben worden.
Strafverfahren gegen T.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 14.03.2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.05.2023 in Stadthagen als Altenpflegerin insgesamt 40 € in Scheinen aus einem im Kleiderschrank eines Bewohnerzimmers deponierten Portemonnaies genommen zu haben, um das Geld für sich zu verwenden.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 304 Js 6579/23 (14/24) -
I. Große Strafkammer
Montag, 17.03.2025
09:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Montag, 24.03.2025, 12:00 Uhr,
Montag, 07.04.2025, 09:00 Uhr,
Donnerstag, 17.04.2025, 09:00 Uhr,
Donnerstag, 24.04.2025, 09:00 Uhr,
Montag, 28.04.2025, 09:00 Uhr,
Donnerstag, 08.05.2025, 09:00 Uhr und am
Donnerstag, 22.05.2025, 09:00 Uhr,
Strafverfahren gegen K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.09.2024 in Rinteln auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes mit einem Messer mehrere Passanten bedroht und verfolgt zu haben, wobei er diesen zugerufen habe, er werde sie jetzt abstechen und Stichbewegungen in Richtung der Passanten ausgeführt habe. Auch die hinzugerufenen Polizeibeamten soll er sodann mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 cm bedroht und bekundet haben, er werde sie abstechen.
Nachdem der Angeklagte daraufhin von Polizeibeamten umstellt worden war, soll er diese weiterhin mit zwei Messern bedroht haben, sodass er mit Reizgas zu Boden gebracht wurde. Bei dem anschließenden Transport soll der Angeklagte gegenüber einem Polizeibeamten geäußert haben, er werde ihm mit einer Machete den Kopf abschlagen.
Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, am 03.08.2024 in Rinteln über eine geladene Luftdruckpistole und ein Butterflymesser verfügt zu haben, obwohl er, wie ihm bekannt gewesen sei, nicht über die erforderliche Erlaubnis zum Besitz derartiger Waffen verfügte.
Es sind 15 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
- 4 KLs 406 Js 9193/24 (20/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 19.03.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen E.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.08.2024 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 16.04.2022 mit weiteren Anhängern der Fußballmannschaft Fortuna Düsseldorf mit dem Zug zu einem Auswärtsspiel gegen Hannover 96 begeben zu haben. Nachdem am Bahnhof Stadthagen die als Fans von Hannover 96 erkennbaren Zeugen W. und M. zugestiegen waren, soll der Angeklagte zusammen mit seinen Begleitern versucht haben, den Zeugen deren Fanutensilien abzunehmen, wobei dies zulasten des Zeugen W. auch gelungen sei, und beide Zeugen geschlagen und getreten haben. Der Zeuge W. habe dadurch einen Trommelfellriss und eine Ohrmuschelprellung, beide Zeugen Schmerzen erlitten.
Es sind sechs Zeugen geladen.
- 4 NBs 202 Js 9214/22 (36/24) -
III. Kleine Strafkammer
Montag, 24.03.2025
09:30 Uhr
Strafverfahren gegen Z.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 14.03.2024 wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 20 Tages-sätzen verurteilt,
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.04.2023 in Stadthagen ein Ladengeschäft betreten, darin verweilt und sich geweigert zu haben, das Geschäft zu verlassen, obwohl gegen sie bereits zuvor ein Hausverbot ausgesprochen worden sei.
Es sind fünf Zeugen geladen.
- 4 NBs 509 Js 4762/23 (17/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 27.03.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 12.11.2024 wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12.04.2024 in Steinbergen in einem Kiosk dortige Einrichtung im Wert von 40 - 50 € zerstört zu haben. Ihm wird weiter vorgeworfen, sodann einen Unfall beim Ausparken verursacht zu haben, den er auch bemerkte, dennoch aber unmittelbar den Unfallort verlassen zu haben.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 507 Js 4564/24 38/24)
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
27.02.2025
zuletzt aktualisiert am:
11.03.2025