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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat März 2024

IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 12.03.2024
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 08.06.2023 wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 28 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.10.2022 in Stadthagen der Zeugin B. - nachdem er infolge einer Unachtsamkeit beim Rangieren mit seinem LKW die Grundstücksmauer der Zeugin beschädigt hatte - damit gedroht zu haben, er würde sie wegen Paketdiebstahls anzeigen, sollte sie die Polizei rufen. Ferner habe er seine flache Hand in einer waagrechten Bewegung über seinen Hals geführt, um eine Schneidebewegung anzudeuten. Die Zeugin empfand dadurch Angst.

Es sind 3 Zeugen geladen.

- 4 NBs 508 Js 10590/22 (27/23) -



V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 15.03.2024
11:30 Uhr

Strafverfahren gegen M. S. und F. S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten mit Urteil vom 30.05.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung, den M. S. in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu einem Jugendarrest von je drei Wochen verurteilt.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 11.09.2022 in Wunstorf den Zeugen S. körperlich angegriffen und den sodann am Boden liegenden Zeugen geschlagen und getreten zu haben. Der Zeuge erlitt ein Monokelhämatom und eine Rippenprellung. Er musste ich Krankenhaus behandelt werden und war 14 Tage krankgeschrieben. Der M. S. soll ferner der dem Zeugen S. zu Hilfe eilenden Zeugin S. mit der Faust in die Rippen geschlagen haben, wodurch sie Schmerzen erlitt.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 41 NBs 202 Js 338/23 (6/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 21.03.2024
09:00 Uhr

Der ursprüngliche Termin vom 04.07.2023 ist verlegt worden.


Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.09.2022 wegen versuchten Erwerbs von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtem Anbau in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni und Juli 2020 in Lindhorst zum Zwecke des eigenen Konsums insgesamt ca. 197,55 Gramm Amphetamin bei unbekannten Betäubungsmittelhändlern bestellt zu haben, wobei die Postsendungen vom Zoll angehalten werden könnten. Ihm wird ferner vorgeworfen, ohne behördliche Genehmigung in seiner Wohnung in Lindhorst 5 Cannabispflanzen herangezogen zu haben, um daraus Marihuana für den eigenen Konsum herzustellen. Zudem soll er konsumfertig 4,7 Gramm Marihuana und 6 Joints aufbewahrt haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 4008/21 (31/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 28.03.2024
13:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 27.07.2023 wegen Betruges in Tatmehrheit mit Diebstahl zu einer Gesamtgeldstrafe von 75 Tagessätzen à 40 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 24.04.2022 in Obernkirchen seinen PKW wie ein zahlungsfähiger und -williger Kunde betankt zu haben, ohne jedoch wie von vornherein beabsichtigt den Rechnungsbetrag zu begleichen. Er soll ferner im Verkaufsraum der Tankstelle sodann eine Flasche Whiskey an sich genommen und mit dieser in seinem Fahrzeug die Tankstelle verlassen haben, ohne die Flasche zu bezahlen.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 507 Js 5310/22 (42/23) -



Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2024

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