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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat März 2023

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 07.03.2023
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 31.03.2022 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 08.11.2021 in Hagenburg in seiner Wohnung den Zeugen K. am Kragen gepackt zu haben und diesen gegen dessen Willen durch den Wohnungsflur zur Wohnungstür gezerrt zu haben.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 509 Js 11244/21 (21/22) -



I. Große Strafkammer

Dienstag, 07.03.2023
09:15 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
10.03.2023, 09:15 Uhr,
17.03.2023, 10:15 Uhr und am
20.03.2023, 09:15 Uhr.

Strafverfahren gegen A.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 16.08.und dem 19.08.2022 in der Parkanlage der Blindow Schulen in Bückeburg mit einer Machete auf einen Baum eingeschlagen und diesen großflächig entrindet zu haben.

Am 16.08.2022 soll der Angeklagte ferner in Bückeburg drei Briefkästen aufgebrochen und die darin befindliche Briefpost an sich genommen haben, um diese zu lesen, wobei er zwei Cuttermesser bei sich trug.

Dem Angeklagten wird weiter zur Last gelegt, am 16.08.2022 in seiner Wohnung in Bückeburg insgesamt 10 g brutto Marihuana und 1 g Brutto Cannabis zum Eigenkonsum besessen zu haben.

Am 17.08.2022 soll der Angeklagte gegen 22 Uhr den Zeugen M. aufgesucht haben, der sich auf einer Parkbank in Bückeburg aufhielt. Dort habe der Angeklagte dem Zeugen M. eine Machete vorgehalten, um den Zeugen dazu zu bewegen, ihm 125 € auszuhändigen, wobei der Angeklagte es zumindest für möglich gehalten habe, dass er hierauf keinen Anspruch hatte. Zur Übergabe des Geldes kam es in der Folge nicht.

Am 21.08.2022 soll der Angeklagte durch ein gekipptes Fenster in eine leerstehende Wohnung in Bückeburg eingedrungen sein, ohne hierzu berechtigt gewesen zu sein.

Am 08.09.2022 soll der Angeklagte schließlich 0,9g (netto) Marihuana zum Eigenkonsum besessen haben.

Bei allen Taten soll der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben.

Es sind sieben Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 201 Js 8071/22 (14/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 16.03.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 07.06.2022 wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 75 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 12.08.2021 in Stadthagen in einem Supermarkt verweilt zu haben, obwohl er von einem Mitarbeiter wegen der Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, aufgefordert worden war, das Geschäft zu verlassen.

Es sind sieben Zeugen geladen.

- 4 Ns 503 Js 9578/21 (26/22)



Dr. Taterka
Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2023

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