Artikel-Informationen
erstellt am:
08.03.2022
V. Kleine Jugendkammer
Mittwoch, 16.03.2022
14:00 Uhr.
Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 28.05.2021 der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und gegen ihn einen Dauerarrest von vier Wochen verhängt sowie ein Anti-Aggressionstraining für die Dauer von 4,5 Monaten auferlegt. Weiterhin wurde dem Angeklagten auferlegt, zur Schadenswiedergutmachung einen Betrag von 1.500,00 € an den Nebenkläger A. zu zahlen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als Heranwachsender im Zuge eines Streits am 06.06.2020 im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in Stadthagen dem Nebenkläger A. einen derart kräftigen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte versetzt zu haben, dass dieser darauf zu Boden gegangen sei und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Der Nebenkläger habe durch den Schlag diverse Gesichtsfrakturen erlitten, die stationär behandelt und operiert worden seien. Der Angeklagte habe die schweren Gesichtsverletzungen des Nebenklägers aufgrund seiner Erfahrungen im früher betriebenen Kampfsport um die Wirkung eines solchen Schlages zumindest billigend in Kauf genommen.
Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.
- 41 Ns 406 Js 7408/20 (3/21) -
Dr. Weng
Richter am Landgericht
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erstellt am:
08.03.2022