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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat März 2022

I. Große Strafkammer

Fortsetzungstermin am
Mittwoch, 02.03.2022
09:00 Uhr
im Rathaussaal Bückeburg

mit weiteren Fortsetzungsterminen am 07.03.2022, 09.03.2022, 16.03.2022, 22.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 04.04.2022 und 06.04.2022, jeweils 09:00 Uhr im Rathaussaal Bückeburg.

Strafverfahren gegen neun Angeklagte: Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Plantage für Cannabis in der ehemaligen Tennishalle „Am Ziegenbach 10“ in Sachsenhagen zahlreiche Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Insbesondere wird drei Angeklagten vorgeworfen, ohne Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in nicht geringen Mengen mit Cannabis Handel getrieben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hatte. Den weiteren Angeklagten wird insbesondere die Beihilfe zu diesen Taten vorgeworfen, einem Angeklagten darüber hinaus das eigene Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen.

Es sind zwei Sachverständige geladen.

- 4 KLs 6041 Js 51262/21 (11/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Fortsetzungstermin am
Mittwoch, 02.03.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen – Schöffengericht – hat den Angeklagten am 22.04.2021 wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 02.07.2019 in Stadthagen in alkoholisiertem Zustand mit einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2,15 g Promille im Wintergarten eines Wohnhauses diverse Gegenstände in Brand gesteckt und dabei jedenfalls billigend in Kauf genommen zu haben, dass dadurch nicht nur der besagte Wintergarten, sondern auch das angrenzende Wohngebäude Feuer fangen konnten. Das Feuer konnte durch die herbeigerufene Polizei mit einem Feuerlöscher gelöscht werden, nachdem es zuvor bereits ein Loch in die Plexiglas-Überdachung des Wintergartens geschmolzen hatte. Hintergrund der Tat soll ein Streit des Angeklagten mit dem Zeugen F., dem Sohn des Hauseigentümers, am Vortrag gewesen sein.

Es sind vier Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 407 Js 7218/19 (20/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 03.03.2022
10:00 Uhr.

Strafverfahren gegen L.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 29.10.2020 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen sowie wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, bei einer Hausdurchsuchung in Stadthagen am 10.01.2020 im Besitz von Cannabispflanzen mit einer Wirkstoffmenge von 14,75 g THC gewesen zu sein, die er jedenfalls zum Eigenkonsum aufbewahrte. Weiterhin wird ihm zur Last gelegt, am 11.08.2020 in Besitz von vier Cannabispflanzen gewesen zu sein, die er zur Sicherung seines Eigenkonsums heranzog, die jedoch noch keine Blütenstände ausgebildet hatten.

Es sind ein Zeuge und ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 204 Js 11128/19 (36/20) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 10.03.2022
10:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 17.03.2022, 10:00 Uhr.

Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 19.11.2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und von der wegen überlanger Verfahrensdauer ein Monat als bereits vollstreckt gilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Nachmittag des 25.10.2018 im Supermarkt „Kaufland“ in Stadthagen den Zeugen und Nebenkläger S. im Anschluss an eine verbale Auseinandersetzung mit gegenseitigen Beleidigungen durch Faustschläge ins Gesicht derart verletzt zu haben, dass dieser eine disloziierte Orbitalbodenfraktur rechts erlitt, die zu einer Verschiebung des Augensitzes führte. Weiterhin soll der Zeuge durch die Schläge des Angeklagten eine Stirnplatzwunde, ein Schädel-Hirn-Trauma ersten Grades, eine rechtseitige Thoraxprellung sowie den teilweisen Verlust eines Schneidezahnes erlitten haben.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 505 Js 10948/18 (6/21) -



I. Große Strafkammer

Montag, 14.03.2022
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 29.03, 31.03. und 12.04.2022, jeweils 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen S.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Zeugin K. am 06.02.2021 in seiner Wohnung in Beckedorf im Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit angegriffen, ihr Haare ausgerissen und mit der Faust ins Gesicht geschlagen sowie mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht und den Rücken getreten zu haben, wodurch die Zeugin massive Prellungen und Beulen im Gesicht erlitten und mehrere Haarbüschel verloren habe. Anschließend habe er der Zeugin unter Androhung von Gewalt bis zum 08.02.2021 verweigert, die Wohnung zu verlassen.

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, die Zeugin K. in seiner Wohnung am 02.04.2021 erneut im Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit erneut tätlich angegriffen zu haben. So habe er die Zeugin mehrfach mit der Hand und den Fäusten ins Gesicht geschlagen und sie an den Haaren bis in den Flur gezogen. Weiterhin soll er der Zeugin mit dem Tode gedroht und versucht haben, ihr mit den zerbrochenen Flaschenhälsen zweier Bierflaschen in den Hals zu stechen. Anschließend habe er die Zeugin am Verlassen der Wohnung gehindert. Durch die Tat habe die Zeugin erhebliche Schmerzen, Einblutungen im rechten Trommelfell und im rechten Halsbereich, ein Larynx-Würgetrauma sowie eine Larynx-Prellung sowie diverse Hämatome am Kopf und an den Armen erlitten.

Es sind zwei Sachverständige und drei Zeuginnen geladen.

- 4 KLs 407 Js 2952/21 (13/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 24.03.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen Z.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 13.07.2021 durch Verwerfung seines Einspruchs gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Bückeburg vom 11.05.2021 wegen der unbefugten Aufnahme des nicht-öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Nienstädt und anderen Orten am 02.10.2019 vier Telefonate ohne Wissen und Wollen der Gesprächsteilnehmer aufgezeichnet zu haben.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 Ns 407 Js 9197/19 (24/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 31.03.2022
09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 31.03.2022, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 01.12.2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich in den frühen Morgenstunden des 12.03.2020 nach Rinteln begeben und die Wohnungstür der Wohnung seiner Lebensgefährtin bzw. ehemaligen Lebensgefährten, der Zeugin K., aufgebrochen zu haben und anschließend den in der Wohnung befindlichen Zeugen F. mit dem Plastikstil eines Wischmops unvermittelt auf die rechte Schulter geschlagen zu haben, wodurch es beim Zeugen F. zu leichten Verletzungen in Form einer Rötung und einem leicht blutenden Kratzer gekommen sei, was der Angeklagte in Kauf genommen habe. Weitere Schläge des Angeklagten mit dem Stil des Wischmops konnte der Zeuge F. mit seinen Armen abwehren.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 305 Js 4673/20 (2/21) -




Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2022
zuletzt aktualisiert am:
08.03.2022

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