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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Mai 2025

I. Große Jugendkammer

Montag, 05.05.2025

09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

am Montag 12.05.2025, 09:30 Uhr,

am Dienstag, 03.06.2025, 09:30 Uhr,

am Donnerstag, 05.06.2025, 09:30 Uhr und

am Donnerstag, 12.06.2025, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit am 28.05.2024, am 10.08.2024 und am 05.11.2024 in Obernkirchen bzw. in Bückeburg jeweils Waren in Ladengeschäften an sich genommen zu haben, um diese ohne zu bezahlen für sich zu verwenden. Nachdem er bei allen drei Gelegenheiten im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Verlassen des Marktes von Zeugen angesprochen worden sei, soll er unter Anwendung körperlicher Gewalt bzw. durch Aussprache von Drohungen versucht haben, sich im Besitz der Gegenstände zu halten, wodurch die betroffenen Zeugen teilweise Schmerzen und Verletzungen erlitten. Am 28.05.2024 und am 05.11.2024 soll der Angeklagte zudem ein Taschenmesser bei sich geführt haben.

Dem Angeklagten wird ferner zur Last, sich am 05.11.2024 gegen eine Festnahme durch die hinzugerufenen Polizeibeamten gewehrt zu haben, indem er eine Polizeibeamtin trat. Diese erlitt dadurch Schmerzen.

Es sind 15 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 406 Js 10840/24 (3/25) -


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 06.05.2025

10:00 Uhr

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 21.11.2024 wegen Missbrauchs von Notrufen und unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.01.2024 das Polizeikommissariat Ronnenberg angerufen und wahrheitswidrig mitgeteilt zu haben, er liege neben seiner toten Mutter im Bett und benötigte Hilfe; ferner habe er drei Geiseln in seiner Gewalt und verfüge über ein Messer und eine Pistole.

Sodann soll er am 30.01.2024 das Polizeikommissariat Stadthagen angerufen und wahrheitswidrig behauptet haben, es brenne an einer bestimmten Adresse und er benötige Hilfe. Beide Anrufe lösten einen Einsatz von Polizei bzw. Feuerwehr und Rettungsdiensten aus, ohne dass tatsächlich ein Anlass hierfür bestand. Hierauf soll es dem Angeklagten auch angekommen sein.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 304 Js 4007/24 (1/25) -


V. Kleine Jugendkammer

Montag, 12.05.2025

09:00 Uhr

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 05.03.2024 wegen Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 09.01.2022 bis 10.01.2023 an sechs verschiedenen Gelegenheiten seine damalige Partnerin mit der Hand geschlagen zu haben, wodurch diese Schmerzen erlitt.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 41 NBs 406 Js 5656/23 (4/24) -


I. Große Jugendkammer

Dienstag, 13.05.2025

09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

am Donnerstag, 15.05.2025, 09:30 Uhr,

am Dienstag, 20.05.2025, 09:30 Uhr und

am Dienstag, 27.05.2025, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 21.10.2024 in Rinteln zweimal sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen und eine der Taten gefilmt zu haben. Ferner soll er den Beischlaf an der schlafenden erwachsenen Zeugin K. ohne deren Wissen und Wollen vollzogen haben. In der Nacht vom 21.10. auf den 22.10.2023 soll er sodann der schwangeren Zeugen K. gegenüber bekundet haben, er werde das Kind in ihrem Bauch umbringen. An einem nicht näher bestimmten Tag zwischen dem 01.10.2024 und dem 21.10.2024 soll er ferner gegenüber der schwangeren Zeugin K. einen Schlag in ihre Richtung angedeutet haben, um sie zu ängstigen.

Es sind elf Zeugen geladen.

- 4 KLs 406 Js 5470/22 (14/23) -


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.05.2025

11:00 Uhr

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.03.2024 wegen Beleidigung in fünf Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 27.01.2022 und dem 15.12.2022 mit fünf verschiedenen Taten per E-Mail und telefonisch verschiedene Personen der damaligen niedersächsischen Politik dadurch beleidigt zu haben, dass er sie u.a. als schwachsinnig und hirnlos bezeichnete und ihnen reichsbürgerliches und verfassungsfeindliches Gedankengut zusprach, um sie in der Ehre zu kränken.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 NBs 305 Js 981/23 (23/24)


V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 16.05.2025

09:00 Uhr

- nichtöffentlich -

Strafverfahren gegen A. und B.: Das Landgericht Bückeburg verhandelt über die Berufung der Angeklagten wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung.

- 41 NBs 406 Js 4912/23 (5/24)


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 20.05.2025

11:00 Uhr

Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 16.01.2025 wegen des Abrufs kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, wobei deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 02.09.2022 und dem 22.09.2022 durch 10 verschiedene Taten jeweils kinderpornographische Bilddateien im Internet abgerufen und betrachtet zu haben.

Es sind kein Zeugen geladen.

- 4 NBs 8653 Js 16363/23 (5/25)


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 22.05.2025

09:00 Uhr

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 04.02.2025 wegen Bedrohung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.04.2024 und am 28.04.2024 in Lauenhagen angedroht zu haben, der Geschädigten R. Gewalt anzutun.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 605 Js 6255/24 (4/25)


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 15.04.2025

09:00 Uhr

Der ursprüngliche Termin am 15.04.2025 ist verlegt worden.

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagte mit Urteil vom 05.11.2024 wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreibens mit Cannabis und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.02.2024 in Rinteln zum Eigenkonsum und gewinnbringenden Weiterverkauf 27,6 Gramm brutto Marihuana sowie 64,5 Gramm brutto Amphetamin bei sich zuhause aufbewahrt zu haben, welches sie kurz zuvor erworben habe. Ferner soll die Angeklagte eine Ecstasy-Tablette dort aufbewahrt haben.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 204 Js 440/24 (39/24) -



Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2025

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