Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Mai 2024


II. Große Strafkammer


Donnerstag, 02.05.2024

09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin

am 03.05.2024, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen F.: Das Landgericht Bückeburg hatte mit Urteil vom 11.04.2022 den Angeklagten wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Es hat ferner das Grundstück des Angeklagten nebst der auf dem Dach der Tennishalle installierten Photovoltaikanlage eingezogen. Es hat zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 5.000,- € angeordnet. Dem Angeklagten war u.a. vorgeworfen worden, als Mitglied einer Bande eine ehemalige Tennishalle nebst auf dem Dach installierter Photovoltaikanlage in Sachsenhagen vermietet und den Betrieb einer Marihuana-Plantage gebilligt zu haben.

Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH mit Urteil vom 12.07.2023 das landgerichtliche Urteil hinsichtlich der Einziehung der Photovoltaikanlage aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer der Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen. Im Übrigen hat der BGH die Revision des Angeklagten verworfen.

Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 6041 Js 51262/21 (11/21) -


VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 02.05.2024

10:00 Uhr

Strafverfahren gegen T.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 10.11.2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Stadthagen vom 13.07.2023, Az. 11 Ds 602 Js 607/23 (21/23) zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen à 50 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.12.2022 in Wendthagen die Zeugin H. geschlagen und an den Haaren gezogen zu haben, wodurch diese Schmerzen, eine Handgelenks- und eine Halswirbeldistorsion erlitt. Er soll sodann in Stadthagen mit dem Fuß gegen den PKW der Zeugin getreten haben, wodurch eine Delle entstand.

Die Zeugin erwirkte daraufhin eine Gewaltschutzanordnung, mit der dem Angeklagten u.a. untersagt wurde, sich der Zeugin oder ihrer Wohnung auf eine Entfernung von weniger als 20 m zu nähern. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.01.2023 dennoch die Zeugin abgepasst, ihr in ihr Wohnhaus gefolgt und auf sie eingeredet zu haben.

Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 NBs 406 Js 2238/23 (2/24) -


III. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 08.05.2024

09:00 Uhr

Strafverfahren A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 23.11.2023 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 40 € verurteilt. Es hat ihm untersagt, für die Dauer von 3 Monaten Kraftfahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen und ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.04.2023 in Rodenberg mit einem Mofa öffentliche Straßen befahren zu haben, obwohl er hierzu infolge vorangegangenen Alkoholgenusses nicht in der Lage gewesen sei.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 508 Js 3615/23 (5/24) -


III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 14.05.2024

09:30 Uhr

Strafverfahren gegen E.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.07.2023 wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte sowie Verbreitens kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 1 Monat verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, vom 09.07.2019 bis 27.05.2022 auf seinem Smartphone 6 Videodateien besessen zu haben, auf denen in grob anreißerischer Weise sexuelle Handlungen von unter 14 Jahre alten Kindern sowie die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien eines Kindes dargestellt sind. Ferner soll der Angeklagte am 09.07.2019 über den Messengerdienst WhatsApp eine kinderpornographische Datei an eine WhatsApp-Gruppe mit 4 weiteren Teilnehmern gesendet haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 8811 Js 141140/22 (45/23) -


VII. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 22.05.2024

09:00 Uhr

Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat mit Urteil vom 16.11.2023 den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl vom 11.05.2023 verworfen, mit dem der Angeklagte Beleidigung und Urkundenfälschung zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 € verurteilt worden war.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 01.08.2021 bis zum 18.09.2021 eine andere Person beleidigt zu haben. Ihm wird ferner vorgeworfen, am 06.08.2021 auf einem Parkplatz in Stadthagen die rosafarbene Prüfplakette von einem Fahrzeug entfernt und auf seinem eigenen Fahrzeug angebracht zu haben, um den Eindruck zu erwecken, dass sein Fahrzeug über die durch die Hauptuntersuchung überprüfte Verkehrssicherheit verfüge. Er soll sodann in den PKW eingestiegen sein und mit diesem öffentliche Straßen befahren haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 305 Js 8279/21 (12/24) -




III. Kleine Strafkammer

Montag, 27.05.2024

09:30 Uhr

Strafverfahren gegen T.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 28.06.2023 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tages-sätzen à 60 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.11.2020 in Auetal die Zeugin B. gestoßen zu haben, wodurch diese stürzte und einen Berstungsbruch der Deckplattenvorderkante des Lendenwirbelkörpers erlitt.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 4 NBs 509 Js 10680/20 (43/23) -




VII. Kleine Strafkammer


Dienstag, 28.05.2024

10:00 Uhr

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 28.11.2023 wegen falscher uneidlicher Aussage in Tateinheit mit versuchtem Betrug zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Stadthagen als Zeugin eine bewusst falsche Aussage zugunsten ihres Ehemannes, der als Kläger in dem Verfahren auftrat, getätigt zu haben, um ein Urteil zu seinen Gunsten zu erwirken.

Es sind 5 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 NBs 304 Js 12688/22 (8/24) -


I. Große Strafkammer


Mittwoch, 29.05.2024

09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Freitag, 31.05.2024, 09:00 Uhr,

Dienstag, 04.06.2024, 09:30 Uhr,

Freitag, 07.06.2024, 09:00 Uhr,

Mittwoch, 12.06.2024, 09:30 Uhr,

Freitag, 14.06.2024, 09:00 Uhr,

Dienstag, 18.06.2024, 09:30 Uhr,

Mittwoch, 19.06.2024, 09:30 Uhr,

Freitag, 21.06.2024,09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen B.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 30.04.2022 in Bückeburg als Betreiber eines Corona-Schnelltestzentrums insgesamt 3.627 Tests erfasst und abgerechnet zu haben, die tatsächlich nicht stattgefunden hatten. Hierdurch habe er einen Betrag in Höhe von 43.181,13 € erlangt.

Es sind 46 Zeugen geladen.

- 4 KLs 204 Js 1538/22 (10/23) -



Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2024
zuletzt aktualisiert am:
07.05.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln