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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Mai 2023

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 02.05.2023
09:30 Uhr

Der ursprüngliche Termin vom 07.03.2023 war verlegt worden.

Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 31.03.2022 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 08.11.2021 in Hagenburg in seiner Wohnung den Zeugen K. am Kragen gepackt und diesen gegen dessen Willen durch den Wohnungsflur zur Wohnungstür gezerrt zu haben.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 509 Js 11244/21 (21/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag 04.05.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen T.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 10.01.2023 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 € verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und den Führerschein eingezogen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 18.07.2022 in Rinteln mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,7 Promille mit seinem PKW öffentliche Straßen befahren zu haben, obwohl er infolge der Alkoholeinwirkung nicht mehr fahrtüchtig war. Alkoholbedingt soll der Angeklagte auf dem Parkdeck eines Parkplatzes die Kontrolle über seinen PKW verloren haben und deshalb mit zwei dort geparkten PKW kollidiert sein.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 NBs 509 Js 6887/22 (4/23) -



VI. Kleine Strafkammer

Dienstag 09.05.2023
14:00 Uhr

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 21.02.2023 wegen Computerbetrugs in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in Sehnde und in Rinteln jeweils am 25.06.2021, am 05.07.2021 und am 06.07.2021 unter Verwendung einer fremden ec-Karte Geld bei Bankautomaten abgehoben zu haben, obwohl er hierzu, wie er wusste, nicht befugt war und auch keinen Anspruch auf das Geld hatte.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 660/22 (11/23) -



I. Große Jugendkammer

Donnerstag, 11.05.2023
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 20.10.2022 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, Bedrohung, Urkundenfälschung und Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 22.11.2021 und am 07.02.2022 in Rinteln vorsätzlich einen Motorroller geführt zu haben, obwohl er nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß.

Am 23.11.2021 soll der Angeklagte im Verlauf eines Wortwechsels zum Schlag gegen einen Polizeibeamten ausgeholt haben, wobei er diesen sodann nur antäuschte und nicht zu Ende führte.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, am Abend des 04.02.2022 dem L. mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der L. Schmerzen erlitt.

Am 22.01.2022 schließlich soll der Angeklagte einen Motorroller im Straßenverkehr bewegt haben, wobei an dem Roller Kennzeichen angebracht waren, die nicht für diesen ausgegeben worden waren.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 40 Ns 406 Js 10378/21 (3/22) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 23.05.2023
09:15 Uhr

Strafverfahren gegen E.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.04.2022 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Zeugen R. mit einer Bierflasche ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge eine Platzwunde an der Lippe erlitt, die genäht werden musste.

Es sind 4 Zeugen geladen.

- 4 Ns 504 Js 4950/20 (23/22) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 23.05.2023
13:30 Uhr

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 31.03.2022 wegen illegalen Aufenthalts im Bundesgebiet und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich mindestens seit dem 01.05.2021 unter einer Alias-Personalie ohne gültige Aufenthaltspapiere in der BRD im Raum Bad Nenndorf aufgehalten und einen total gefälschten griechischen Ausweis zur Identitätsfeststellung bei der Polizei vorgelegt zu haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 9053/21 (19/22) -



I. Große Strafkammer

Mittwoch, 24.05.2023
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in dem Zeitraum zwischen dem 01.12.2019 und dem 03.06.2020 in Rinteln zu fünf verschiedenen Zeitpunkten seine damalige Ehefrau gegen deren erklärten Willen unter Gewaltanwendung zum Beischlaf - sowohl vaginal als auch anal - gezwungen zu haben sowie ihr am 22.08.2020 aus Wut mit dem Handy gegen die Unterlippe geschlagen zu haben.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 KLs 406 Js 9954/20 (7/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 24.05.2023
09:00 Uhr

Der ursprüngliche Termin vom 16.03.2023 war verlegt worden.

mit Fortsetzungsterminen am
Freitag, 02.06.2023, 09:00 Uhr
Donnerstag, 08.06.2023, 09:00 Uhr
Mittwoch 14.06.2023, 09:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 07.06.2022 wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 75 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 12.08.2021 in Stadthagen in einem Supermarkt verweilt zu haben, obwohl er von einem Mitarbeiter wegen der Weigerung einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, aufgefordert worden war, das Geschäft zu verlassen.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 Ns 503 Js 9578/21 (26/22)



Amtsgericht Rinteln - Strafrichter

Dienstag, 30.05.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.11.20210 in Rinteln einen Impfpass in einer Apotheke zwecks Erlangung eines Coronaimpfzertifikats vorgelegt zu haben, in dem zwei Coronaimpfungen eingetragen waren, welche jedoch tatsächlich nicht stattgefunden hatten, was dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 20 Cs 202 Js 1562/22 (37/22) -



III. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 31.05.2023
12:00 Uhr

Strafverfahren gegen L.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 10.11.2022 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 115 € verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen und den Führerschein eingezogen. Ferner ist ein Betrag von 19.500 € als Wertersatz für den zwischenzeitlich veräußerten PKW Golf des Angeklagten eingezogen worden.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.12.2020 mit seinem damaligen PKW Golf in Rinteln sowohl innerorts wie auch außerorts über eine Strecke von 3,6 km mit einer Geschwindigkeit von bis zu 140 km/h gefahren zu sein, um sich einer polizeilichen Verkehrskontrolle der ihn verfolgenden Polizisten zu entziehen.



Dr. Taterka

Richterin am Landgericht



Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2023

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