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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Mai 2022

I. Große Jugendkammer

Montag, 02.05.2022
09:30 Uhr.

mit Fortsetzungsterminen am 04.05. und 06.05.2022, jeweils 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen R., K., D. und T.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinschaftlich in der Zeit vom 01.12.2017 bis zum 20.06.2018 fortgesetzt unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen mit dem Ziel verkauft zu haben, eine erhebliche Einnahmequelle zu schaffen. Die Betäubungsmittel sollen in der Wohnung des Angeklagten K. in Stadthagen gelagert, portioniert und umverpackt sowie aus der Wohnung heraus und in ihrer fußläufigen Umgebung verkauft worden sein. Am 20.06.2018 sollen die Angeklagten über 1.009,96 g cannabishaltiges Material mit einem Wirkstoffgehalt von 16,2 % und einer Gesamtstoffwirkmenge von 163,61 g THC und zudem in der Wohnung des K. über ein griffbereites Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 16 cm verfügt haben.

Dem Angeklagten R. wird weiter vorgeworfen, in der Zeit vom 01.05.2017 bis zum 09.11.2017 in 26 Fällen wöchentlich zwischen 12 g und 18 g Marihuana zu einem Grammpreis von 4,60 € bis zu 7,60 € an den Angeklagten K. verkauft zu haben, um sich aus diesen Verkäufen eine erhebliche und dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen und daraus seinen Lebensunterhalt zumindest teilweise zu bestreiten. Ihm wird weiter zur Last gelegt, am 02.11.2017 in der Wohnung des gesondert verfolgten M. in Stadthagen ca. 54,5 g Substanzgemisch mit einem Wirkstoffgehalt von 3,52 g Amphetamin-Base gelagert zu haben, um diese von dort aus gewinnbringend zu veräußern.

Dem Angeklagten K. wird vorgeworfen, in der Zeit vom 01.05.2017 bis zum 09.11.2017 in 26 Fällen zwischen 12 g und 18 g Marihuana zu einem Preis von 4,60 € bis zu 7,60 € von den Angeklagten R. mit dem Ziel erworben zu haben, dieses an verschiedene Abnehmer zu einem Preis von mindestens 10,00 €/g weiterzuveräußern und sich auf diese Weise erhebliche Einnahmen zum Bestreiten seines Lebensunterhalts zu erschließen. Ihm wird weiter zur Last gelegt, am 09.11.2017 im Keller des gesondert verfolgten S. in Stadthagen einen Beutel mit 67,61 g (netto) Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 9,87 g THC gelagert zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern und von den Einnahmen seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Es wurde kein Zeuge und kein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 409 Js 9869/17 (6/19) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 03.05.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 06.12.2021 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80,00 € verurteilt. Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wurde entzogen, der Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von einem Jahr keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 02.07.2021 gegen 7:00 Uhr auf der L445 aus Bokeloh kommend in Richtung Lindhorst gefahren zu sein und den vor ihm fahrenden und von den Zeugen S. geführten Gelenksbus an einer Stelle überholt zu haben, an der er keinen Überblick über den Gegenverkehr haben konnte, so dass es nur deshalb nicht zu einer Kollision mit der ihm in ihrem Pkw entgegenkommenden Zeugin B. gekommen sei, weil diese kurzentschlossen auf den rechten Fahrstreifen ausgewichen sei. Der Beinaheunfall sei für den Angeklagten jedenfalls vorhersehbar und vermeidbar gewesen.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 6945/21 (7/22) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 03.05.2022
14:00 Uhr.

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 23.02.2021 wegen Untreue zu einer Freiheitstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Einziehung eines durch die Tat erlangten Betrages in Höhe von 65.000,00 € wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, mit der H. UG aus Apelern, deren Geschäftsführer er war, am 02.01.2019 einen ungesicherten Privatdarlehensvertrag über 65.000,00 € geschlossen und sich das Darlehen ausgezahlt zu haben, wodurch er der UG nahezu sämtliche liquiden Mittel entzogen habe.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 407 Js 9792/19 (9/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 05.05.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13.12.2021 wegen Nachstellung in acht Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit der Verbreitung pornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Zeugin K. trotz des von ihr zuvor erwirkten Kontaktverbots nach dem Gewaltschutzgesetz im Zeitraum vom 05.05.2020 bis zum 13.07.2020 in mindestens acht Fällen durch Nachrichten über den Facebook Messenger kontaktiert zu haben, wobei die Nachrichten zum großen Teil sexuelle oder bedrohende Inhalte enthielten und der Nachricht vom 13.07.2020 unaufgefordert ein Bild eines unbekleideten erigierten Penis beigefügt war.

Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 Ns 305 Js 9717/20 (6/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 12.05.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen L.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 04.06.2021 wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Einziehung eines Mobiltelefons sowie eines Betrages in Höhe des Wertes des durch die Taten Erlangten von 650,00 € wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 01.01.2019 um dem 30.04.2019 in fünf Fällen aus seiner Wohnung in Lindhorst heraus bzw. in deren Nahbereich Marihuana für insgesamt erhaltenen Gegenleistungen von 650,00 € an den Zeugen P. verkauft zu haben, ohne über eine behördliche Erlaubnis hierfür zu verfügen. Ihm wird weiter zur Last gelegt, am 08.08.2019 zum Zwecke des späteren Verkaufs zwei weitere Konsumeinheiten Marihuana im Gesamtgewicht von ca. 2 g in seiner Wohnung aufbewahrt zu haben.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 4909/19 (26/21) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 17.05.2022
11:00 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 12.04.2021 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 18.02.2020 als Führer eines Pkw der Marke Audi die Bundesautobahn 2 in Richtung Hannover bei Kilometer 279,780 befahren zu haben, obwohl er wusste, dass er die zum Führen des Fahrzeugs benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht hatte.

Es wurde kein Zeuge und kein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 508 Js 3378/20 (17/21) -



I. Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer

Mittwoch, 18.05.2022
09:30 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 30.05.2022, 09.30 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 05.02.2019 gegen 9:30 Uhr in der Giebelgasse in Rinteln unter vorgehaltener Schusswaffe von den Zeugen S. und W. die Herausgabe der Mobiltelefone und Portemonnaies der Zeugen verlangt und schließlich ein Mobiltelefon der Marke Samsung S6, ein Mobiltelefon der Marke Apple iPhone SE sowie ein Portemonnaie erhalten, nachdem er den Zeugen S. zunächst mit dem Griff der Schusswaffe auf den Hinterkopf geschlagen und hierbei eine Verletzung des Zeugen in Kauf genommen hatte.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 KLs 202 Js 1358/19 (18/19) –



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 19.05.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 26.10.2021 wegen Volksverhetzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 03.06.2019 in einer aus mindestens 60 Mitgliedern bestehenden WhatsApp-Gruppe namens „Brauner Humor“ ein Bild gepostet zu haben, das einen weißen Mann zeigen soll, welcher auf einem blauen Fahrrad sitzend und eine Pistole in der Hand haltend ein schwarzes, laufendes Kind durch einen Wald jagt. Das Bild soll mit dem Schriftzug versehen sein: „wenn beim Grillen die Kohle abhaut“. Der Angeklagte habe dabei zumindest billigend in Kauf genommen, dass sein Handeln geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören sowie Teile der Bevölkerung wegen ihrer ethnischen Herkunft zu diffamieren, sie in ihrer Menschenwürde anzugreifen und in ihrer Ehre zu verletzen.

Dem Angeklagten wird weiter zu Last gelegt, am 21.08.2019 binnen weniger Sekunden in selber WhatsApp-Gruppe drei Bilder gepostet zu haben, von denen auf zweien unter anderem ein Hakenkreuz und auf einem unter anderem ein SS-Totenkopf abgebildet sei.

Es wurde kein Zeuge und kein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 407 Js 8043/20 (32/21) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 24.05.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen T.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 31.03.2021 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70,00 € verurteilt. Für einen Betrag in Höhe des Taterlangten von 1.903,52 € wurde die Einziehung angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als Geschäftsführer der D. GmbH den Rechtsanwalt D. mit der Wahrnehmung eines Termins in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Bückeburg beauftragt und die persönliche Übernahme der dadurch bedingten Prozesskosten zugesagt zu haben. Die ihm später in Rechnung gestellten Terminsgebühren nebst Umsatzsteuer in Höhe von 1.903,52 € beglich der Angeklagte hingegen tatplangemäß nicht.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 6587/19 (15/21) -



Dr. Weng
Richter am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2022

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