Artikel-Informationen
erstellt am:
01.06.2023
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 06.06.2023
09:30 Uhr
Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18.07.2022 wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat es den durch die Taten erlangten Betrag von 5.471,31 € eingezogen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in den Jahren 2016 bis 2018 in Stadthagen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezogen zu haben, wobei er seine Tätigkeiten für verschiedene Arbeitsgeber entgegen der ihm bekannten Verpflichtung gegenüber dem JobCenter nicht angegeben habe und es infolgedessen zu einer Überzahlung gekommen sei.
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 41 Ns 304 Js 1299/21 (27/22) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 13.06.2023
11:00 Uhr
Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.12.2022 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 20.03.2022 in Hagenburg in der Wohnung der Zeugin T., bei der er sich zu der Zeit aufhielt, aus einem Schrank 1.500 € Bargeld sowie Goldschmuck im Gesamtwert von 2.000 € entnommen zu haben, obwohl er wusste, dass er hierauf keinen Anspruch hatte, um es für sich zu behalten
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 4 Ns 304 Js 3764/22 (1/23) -
VI. Kleine Strafkammer
Dienstag 13.06.2023
14:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin vom 09.05.2023 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 21.02.2023 wegen Computerbetrugs in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in Sehnde und in Rinteln jeweils am 25.06.2021, am 05.07.2021 und am 06.07.2021 unter Verwendung einer fremden ec-Karte Geld bei Bankautomaten abgehoben zu haben, obwohl er hierzu, wie er wusste, nicht befugt war und auch keinen Anspruch auf das Geld hatte.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 201 Js 660/22 (11/23) -
I. Große Jugendkammer
Donnerstag, 14.06.2023
09:30 Uhr
Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.07.2022 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall und Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung in Lauenau im Zeitraum vom 08.03.2011 bis zum 30.09.2013 an mehreren Gelegenheiten die bei ihm lebende 1999 geborene Zeugin F. an den Brüsten und der Scheide gestreichelt und bei einer Gelegenheit mit der Hand der Zeugin F. an seinem erigierten Penis manipuliert zu haben sowie die Zeugin F. gezwungen zu haben, seinen erigierten Penis in den Mund zu nehmen.
Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, bei einer Gelegenheit die Zeugin F. gezwungen zu haben, sich vollständig zu entkleiden, mit ihrer Hand an seinem erigierten Penis zu manipulieren, gegen den Willen der Zeugin F. mit seinem Finger in die Scheide eingedrungen zu sein und versucht zu haben, mit seinem Penis ebenfalls in die Scheide einzudringen.
Es sind 5 Zeugen geladen.
- 40 Ns 305 Js 9545/20 (2/22) -
V. Kleine Jugendkammer
Freitag, 16.06.2023
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 16.01.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 03.04.2022 dem Zeugen N. zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben und es gebilligt zu haben, dass anwesende Freunde des Angeklagten auf den am Boden liegenden Zeugen N. eingetreten haben sollen. Der Zeuge N. verlor hierdurch 4 Zähne und erlitt eine Platzwunde an der Lippe, die genäht werden musste. Zudem erlitt er eine Lendenwirbelsäulen- und eine Thoraxprellung.
Es sind 4 Zeugen geladen.
- 4 NBs 406 Js 6856/22 (2/23) -
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 22.06.2023
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen V.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 19.12.2022 wegen gemeinschaftlichen Betruges zu einer Gesamtstrafe von 70 Tagessätzen à 110 € verurteilt und den durch die Taten erlangten Restbetrag von 1.395 € eingezogen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Vermieter eines Wohngebäudes in Obernkirchen am 26.02.2022 eine Vermieterbescheinigung ausgestellt zu haben, die wahrheitswidrig bescheinigte, die Zeugin A. bewohne als erwachsene Tochter eine von ihren Eltern getrennte Wohneinheit in demselben Gebäude. Wie von dem Angeklagten beabsichtigt, leistete das Jobcenter daraufhin für die Zeugin A. Zahlungen in Höhe von insgesamt 2.295 €, obwohl die Zeugin A. - wie der Angeklagte gewusst haben soll - auf entsprechende Sozialleistungen keinen Anspruch gehabt habe.
Es sind 4 Zeugen geladen.
- 4 NBs 202 Js 11131/21 (6/23) -
II. Große Strafkammer
Donnerstag, 29.06.2023
09:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Freitag, 30.06.2023, 09:00 Uhr
Donnerstag, 06.07.2023, 09:00 Uhr
Dienstag, 18.07.2023, 09:00 Uhr
Mittwoch, 19.07.2023, 09:00 Uhr
Donnerstag, 20.07.2023, 09:00 Uhr und
Freitag, 21.07.2023, 09:00 Uhr.
Strafverfahren gegen S.: Das Landgericht Bückeburg - I. Große Strafkammer - hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.10.2022 wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung in zwei Fällen sowie wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung zum Nachteil zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 € verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09.03.2023 das angegriffene Urteil des Landgerichts Bückeburg aufgehoben und die Sache erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen, wobei die Feststellungen zu den äußeren Tatgeschehen Bestand haben.
Es sind 5 Zeugen und 1 Sachverständiger geladen.
- 4 KLs 202 Js 8360/21 (2/22)
Dr. Taterka
Richterin am Landgericht
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erstellt am:
01.06.2023