Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juni 2022

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 07.06.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Bückeburg – Schöffengericht – hat den Angeklagten am 20.03.2018 wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bückeburg vom 02.08.2017 (Cs 508 Js 5307/17) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie wegen gewerbsmäßigen Betruges in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von weiteren acht Monaten verurteilt. Die Einziehung des Taterlangten wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in 48 Fällen über das Internetportal eBay-Kleinanzeigen jeweils einen Router Fritz Box 7490 bzw. in drei Fällen eine Play-Station 4 zum Verkauf angeboten zu haben und die Kaufpreise durch Überweisungen der jeweiligen Käufer auf sein Konto vereinnahmt zu haben, ohne, wie von ihm von vornherein beabsichtigt, eine Gegenleistung zu erbringen. Die Taten seien darauf angelegt gewesen, sich eine zusätzliche Erwerbsquelle von nicht unerheblichem Ausmaß zu verschaffen.

Es wurde ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 304 Js 8125/17 (27/18) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 09.06.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 24.01.2022 wegen Betruges unter Einbeziehung der durch das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 23.06.2020 (11 Cs 202 Js 8466/18 (242/19) verhängten Strafe unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Die Einziehung des Taterlangten in Höhe von 1.078,72 € wurde angeordnet.

Der Angeklagten wird zur Last gelegt für ihre im Jahr 2000 in Stadthagen betriebene Firma am 10.03.2020 bei einem Zulieferer Waren im Wert von 1.078,72 € gegen Vorkasse bestellt und die Versendung der Waren durch Übermittlung eines Zahlungsbeleges am 12.03.2020 veranlasst zu haben, obwohl eine entsprechende Überweisung nicht ausgeführt worden sei. Die Angeklagte habe die bestellte und gelieferte Ware für sich vereinnahmt, ohne den Kaufpreis zu entrichten.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 201 Js 1768/21 (10/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 16.06.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 11.11.2021 wegen Betruges in fünf Fällen unter Einbeziehung der durch das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 16.07.2019 (11 Ds 505 Js 6723/18 (73/18)) verhängten Strafe und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Einziehung des Taterlangten in Höhe von 4.554,58 € wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in fünf Fällen über das Internetportal eBay Waren, konkret in zwei Fällen Goldmünzen und in drei Fällen Smartphones zum Verkauf angeboten zu haben und die Kaufpreise durch Überweisungen der jeweiligen Käufer vereinnahmt zu haben, ohne, wie von ihm von vornherein beabsichtigt, die vereinbarten Gegenleistungen zu erbringen.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 8325/18 (2/22) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 21.06.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte den Angeklagten am 03.02.2022 wegen Beleidigung in sechs Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 40,00 €.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, die Zeugin K., deren Nachbar er ist, im Zeitraum vom 17.04.2021 bis 21.07.2021 in Seggebruch von seinem Grundstück aus wiederholt beleidigt zu haben, indem er sie u. a. als „alte Schlampe“, „Fotze“ und „bescheuerte Straßenstrichfotze“ bezeichnet habe.

Es sind zwei Zeuginnen geladen.

- 4 Ns 504 Js 7063/21 (9/22) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 21.06.2022
13:30 Uhr.

Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 23.09.2021 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am frühen Nachmittag des 17.08.2020 mit dem gesondert verfolgten B. den Getränkemarkt Hol ab in Stadthagen angefahren zu haben, wo der B. anschließend verabredungsgemäß acht Kisten Bier zum Preis von je 18,03 € pro Kiste von einem Außenaufsteller des Getränkemarkts entwendete ohne zu zahlen, während der Angeklagte mit dem Fluchtfahrzeug auf dem angrenzenden Gelände einer Shell-Tankstelle wartete, um die Ware entgegen zu nehmen.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 9134/20 (31/21) -



I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 22.06.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen P. und A..: Das Amtsgericht Stadthagen – Jugendschöffengericht – hat die Angeklagten am 22.03.2021 des gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei Fällen mit dem zugleich verurteilten M. für schuldig befunden. Der Angeklagte P. wurde unter Einbeziehung der Verurteilung des Amtsgerichts Paderborn vom 09.07.2020 (69 Ls 18 Js 579/20) und Auflösung der dort gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte A. wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Einziehung des Taterlangten in Höhe von 6.081,42 € wurde angeordnet.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 02.08.2019 auf den 03.08.2019 sowie erneut am späten Abend des 04.08.2019 in die Schule für behinderte Menschen Am Bürgerwald in Stadthagen eingebrochen zu haben und dort bei erster Gelegenheit eine Sony Musikanlage sowie bei zweiter Gelegenheit einen Tresor entwendet zu haben, der neben Bargeld in Höhe von 6.081,42 € auch einen Fahrzeugschein, zwei Fahrzeugschlüssel sowie eine Digitalkamera enthalten habe. Die Beute sei unter den Tatbeteiligten aufgeteilt worden.

Es wurde kein Zeuge und kein Sachverständiger geladen.

- 40 Ns 406 Js 339/20 (4/21) -



II. Große Jugendkammer

Montag, 27.06.2022
09:00 Uhr.

mit Fortsetzungsterminen am 29.06.2022 und 30.06.2022, jeweils 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen S.: Das Landgericht Bückeburg – I. Große Jugendkammer – hat den Angeklagten am 04.06.2020 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener in fünf Fällen, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener, und wegen Herstellung kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und von der Anordnung des Vorbehalts der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist, und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Es sind eine Zeugin und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 406 Js 10159/19 (5/20) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 28.06.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 08.12.2021 wegen leichtfertiger Geldwäsche in 14 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sein Konto in 14 Fällen im Zeitraum vom 29.03.2020 bis zum 03.04.2020 gegen Entgelt für Zahlungstransaktionen eines ihm unbekannten Dritten zur Verfügung gestellt und die Gelder auf ihm genannte Konten weitergeleitet zu haben. Später stellte sich heraus, dass der Dritte Name und Kontoverbindung des Angeklagten nutzte, um Einzahlungen aus fingierten eBay-Verkäufen für die geschädigten Einzahler unauffindbar zu machen. Es sei ein Schaden in Höhe von 9.460,00 € entstanden.

Es wurde kein Zeuge und kein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 304 Js 1439/21 (5/22) -



Dr. Weng
Richter am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.05.2022

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln