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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juli 2025

I. Große Strafkammer

Dienstag, 02.07.2025

09:30 Uhr


Es wird darauf hingewiesen, dass das Strafverfahren 4 KLs 304 Js 5652/24 (5/25) erst am 15.07.2025 fortgesetzt wird. Die Termine am 04.07.2025, 08.07.2025 und 10.07.2025 entfallen. Nachfolgend die aktualisierte Ankündigung:

mit Fortsetzungsterminen am

am Dienstag, 15.07.2025, 09:30 Uhr,

am Donnerstag, 17.07.2025, 09:30 Uhr,

am Dienstag, 22.07.2025, 09:30 Uhr,

am Freitag, 25.07.2025, 09:00 Uhr,

am Dienstag, 12.08.2025, 09:30 Uhr,

am Donnerstag, 14.08.2025, 09:30 Uhr und

am Donnerstag, 21.08.2025, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen I., B., V., S., A., A., M. und I.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, in Nienstädt, Lindhorst und andernorts in der Zeit zwischen dem 26.01.2023 bis 06.01.2025 gemeinschaftlich als Bande 16 verschiedene Straftaten unter wechselnder Beteiligung begangen zu haben, wobei nicht alle Angeklagten jeweils an allen Taten beteiligt gewesen sein sollen.

Dabei sollen sie sich unter teilweiser Verwendung von Brecheisen o.ä. jeweils Zutritt zu verschiedenen Einkaufsmärkten verschafft haben, wo sie Tabakwaren im Gesamtwert von knapp 200.000 € entwendet haben sollen, um diese für sich selbst zu verwenden. In zwei Fällen soll es dabei beim Versuch geblieben sein.

Es sind 13 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 304 Js 5652/24 (5/25) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 15.07.2025

11:00 Uhr


Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Ur-teil vom 03.03.2025 wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen à 10 € verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.10.2023 in Bückeburg der Geschädig-ten K. bewusst wahrheitswidrig vorgegaukelt zu haben, er bekomme noch Geld von ihr, so dass die Geschädigte ihm ihre EC-Karte nebst PIN ausgehändigt habe. Er soll sodann unter Verwendung der EC-Karte und der PIN am 16. und am 17.10.2023 insgesamt 4.000 € vom dem Bankkonto der Geschädigten abgehoben haben, obwohl er hierauf, wie er wusste, keinen Anspruch hatte.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 10814/23 (9/25) -



VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 16.07.2025

09:00 Uhr


Der ursprüngliche Termin am 24.06.2025 ist verlegt worden. Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 07.11.2024 wegen unerlaubten Veranstaltens eines Glückspiels zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 17 € verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 04.12.2023 bis zum 13.12.2023 in seinem Kiosk in Rinteln zwei betriebsbereite Fun-Game-Automaten zum Glücksspiel vorgehalten zu haben, um hierdurch dauerhaft zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Über die notwendige Erlaubnis verfügte er nicht, was ihm auch bewusst gewesen sei.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 304 Js 2078/24 (2/25) -



V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 18.07.2025

09:00 Uhr - nicht öffentlich -


Strafverfahren gegen M.: Das Landgericht Bückeburg verhandelt über die Berufung des Angeklagten wegen des Vorwurfs der leichtfertigen Geldwäsche.

- 41 NBs 304 Js 2051/24 (1/25) -



III. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 23.07.2025

09:30 Uhr


Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 24.04.2025 wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 03.02.2025 in Rinteln gemeinschaftlich mit dem gesondert Verurteilten J. gewaltsam Zutritt zu einem Einkaufsmarkt verschafft zu haben und dort vor allem Elektroartikel im Wert von etwa 25.000 € entwendet zu haben, um sie für sich zu verwenden.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 NBs 204 Js 1149/25 (17/25) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 31.07.2025

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 14.02.2025 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 € verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von März 2023 bis Juni 2023 in Stadthagen die Auszahlung von ungekürzten Sozialleistungen erwirkt zu haben, ohne die für den Leistungsbezug relevanten Umstände und Veränderungen dem Landkreis angezeigt zu haben, obwohl ihm die diesbezügliche Verpflichtung bekannt gewesen sei.

Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 NBs 201 Js 5098/24 (10/25) -



Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2025
zuletzt aktualisiert am:
02.07.2025

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