Artikel-Informationen
erstellt am:
26.07.2024
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 04.07.2024
10:00 Uhr
Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18.01.2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.06.2023 in Stadthagen dem Zeugen A. mit einem hölzernen Stuhlbein mehrfach auf den Hinterkopf geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge A. eine blutende Kopfwunde erlitt.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 509 Js 9121/23 (10/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 11.07.2024
09:30 Uhr
mit Fortsetzungstermin am
Donnerstag, 18.07.2024, 09:30 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 17.11.2023 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 70 Tages-sätzen à 90 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.12.2021 in Stadthagen als Redner auf einer Versammlung, die sich gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie richtete, geäußert zu haben: „Nicht, dass es bald wieder so weit ist, dass die gelben Sterne herausgeholt werden in Bezug auf die Ungeimpften.“ und dadurch bewusst die im Zuge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eingeführte verpflichtende Kennzeichnung der jüdischen Bevölkerung und die damit einhergehende Stigmatisierung und die Repressalien bagatellisiert und den öffentlichen Frieden gestört zu haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 1447/22 (4/24) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
26.07.2024